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- 91 Prozent der EU-Ausfuhren sollen innerhalb von 15 Jahren zollfrei werden
- Deutschlands Handel mit MERCOSUR umfasst 28 Mrd. Euro und über 12.500 Unternehmen
- Partnerschaftsabkommen verbindet Freihandel mit Demokratie- und Klimaklauseln
Hintergrund
Die Europäische Union und der MERCOSUR – bestehend aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – führten seit 1999 Verhandlungen über ein umfassendes Assoziierungsabkommen. Nach einem politischen Durchbruch im Dezember 2024 in Montevideo unterzeichneten beide Seiten am 17. Januar 2026 in Asunción zwei parallele Vertragswerke: das Partnerschaftsabkommen, das auch mitgliedstaatliche Kompetenzen berührt, und ein begleitendes Interims-Handelsabkommen für die Teile in ausschließlicher EU-Zuständigkeit. Deutschland unterzeichnete das Partnerschaftsabkommen am 25. März 2026 in Brüssel. Das bisherige Rahmenabkommen von 1995 wird mit Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens außer Kraft treten. Laufende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof – ein Gutachtenverfahren des Europäischen Parlaments nach Artikel 218 Absatz 11 AEUV sowie eine polnische Nichtigkeitsklage gegen den Ratsbeschluss zur vorläufigen Anwendung des Interims-Handelsabkommens – sind noch nicht abgeschlossen.
- über 110 Mrd. Euro — jährliches Handelsvolumen zwischen EU und MERCOSUR im Jahr 2024
- 28 Mrd. Euro — deutsche Im- und Exporte mit MERCOSUR 2024 (16 % des EU-Gesamtvolumens)
- über 12.500 — deutsche Unternehmen, die aktuell in die MERCOSUR-Staaten exportieren
- über 91 % — Anteil der EU-Ausfuhren, der nach 15 Jahren von Zöllen befreit sein soll
- 330 Mio. Euro — geschätzte entgangene Zölle der EU bis zur vollständigen Umsetzung des Abkommens
Im Detail
Mit einem jährlichen Handelsvolumen von über 110 Milliarden Euro war die EU im Jahr 2024 der zweitgrößte Handelspartner der MERCOSUR-Staaten.
— Begründung BT-Drs. 21/8240, Problem und Ziel
Das EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommen gehört zum größten Freihandelsvorhaben in der Geschichte der Europäischen Union. Nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen haben die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay am 17. Januar 2026 in Asunción das Abkommen unterzeichnet. Nun liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifikation des deutschen Anteils dem Bundestag vor (BT-Drs. 21/8240, eingebracht am 28. September 2026).
Der wirtschaftliche Kern des Partnerschaftsabkommens ist die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone: Innerhalb von 15 Jahren sollen mehr als 91 Prozent der EU-Ausfuhren in die vier MERCOSUR-Staaten von Zöllen befreit werden. Für Deutschland ist das Abkommen besonders bedeutsam: Mit einem bilateralen Handelsvolumen von rund 28 Milliarden Euro und über 12.500 exportierenden Unternehmen – überwiegend kleinen und mittleren Betrieben – ist der MERCOSUR-Raum einer der wichtigsten Absatzmärkte außerhalb Europas. Das gesamte jährliche Handelsvolumen zwischen EU und MERCOSUR lag 2024 bei über 110 Milliarden Euro; die EU war damit der zweitgrößte Handelspartner der Region.
EU-MERCOSUR-Abkommen: Was gilt aktuell?
Bislang bildete das Interregionale Rahmenabkommen von 1995 (in Kraft seit dem 1. Juli 1999) den Rechtsrahmen zwischen EU und MERCOSUR. Es schuf einen institutionalisierten Rahmen für den politischen Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit, enthielt jedoch keine Freihandelsregelungen. Das neue Partnerschaftsabkommen ersetzt dieses Rahmenabkommen vollständig. Parallel dazu gilt seit der Unterzeichnung am 17. Januar 2026 bereits vorläufig ein Interims-Handelsabkommen für die Teile, die in die ausschließliche EU-Zuständigkeit fallen; dieses wird vom Partnerschaftsabkommen abgelöst, sobald das Partnerschaftsabkommen vollständig in Kraft tritt.
Umfang des EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommens
Das Abkommen ist deutlich breiter angelegt als ein reines Handelsdokument. Es gliedert sich in vier Teile: Neben den Handelsregeln (Teil III) umfasst es einen institutionellen Rahmen (Teil I), ein umfangreiches Kooperationskapitel zu politischen Fragen, Umwelt, Klimaschutz, Migration und Justiz (Teil II) sowie Schlussbestimmungen (Teil IV). Als wesentliche Elemente des Abkommens definiert die Drucksache ausdrücklich die Achtung demokratischer Grundsätze und Menschenrechte, das Verbot der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie das Handeln nach Treu und Glauben im Rahmen des Pariser Klimaabkommens. Ein Verstoß gegen diese Elemente kann Gegenmaßnahmen bis hin zur vollständigen Aussetzung des Abkommens auslösen.
Im Handelsbereich regelt das Abkommen neben dem Zollabbau unter anderem Ursprungsregeln, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS), den Dienstleistungshandel, öffentliche Beschaffung sowie den Schutz geistiger Eigentumsrechte einschließlich geografischer Angaben. Für den Schutz zahlreicher europäischer geografischer Herkunftsangaben – etwa aus Deutschland, Frankreich und Italien – enthält Anhang 21-B konkrete Verpflichtungen der MERCOSUR-Staaten.
Verfahrensstand und nächste Schritte
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 28. September 2026 dem Bundestag zugeleitet; federführend ist das Auswärtige Amt. Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen, keine Einwendungen zu erheben. Das Vertragsgesetz tritt gemäß Artikel 2 des Entwurfs am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zum vollständigen Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens selbst ist darüber hinaus die Ratifikation durch alle anderen EU-Mitgliedstaaten und alle vier MERCOSUR-Staaten erforderlich. Laufende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof – ein EuGH-Gutachtenverfahren auf Antrag des Europäischen Parlaments sowie eine polnische Nichtigkeitsklage gegen den Ratsbeschluss zur vorläufigen Anwendung des Interims-Handelsabkommens – sind noch nicht abgeschlossen und könnten den Zeitplan beeinflussen.
Für den Bundeshaushalt entstehen durch die entgangenen Zölle Kosten von schätzungsweise 330 Millionen Euro über die gesamte 15-jährige Übergangszeit; Deutschland trägt davon den seiner EU-Finanzierungsquote entsprechenden Anteil. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen laut Drucksache keine unmittelbaren Informationspflichten und keine Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind rund 12.500 deutsche Unternehmen, die bislang in die MERCOSUR-Staaten exportieren – überwiegend kleine und mittlere Unternehmen. Der bilaterale Handel zwischen Deutschland und MERCOSUR betrug 2024 rund 28 Milliarden Euro. Mittelbar betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und der EU durch mögliche Preisveränderungen bei importierten Agrar- und Industriegütern sowie durch neue Klimaschutz- und Arbeitnehmerrechtsklauseln, die den Rahmen für künftige Lieferketten setzen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8240) liegt dem Bundestag seit dem 28. September 2026 vor. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 keine Einwendungen erhoben. Im nächsten Schritt überweist der Bundestag den Entwurf in den federführenden Ausschuss – laut Bundesregierung ist das Auswärtige Amt federführend. Nach Ausschussberatung und abschließender Lesung im Plenum ist über das Vertragsgesetz abzustimmen. Zum vollständigen Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens ist darüber hinaus die Ratifikation aller übrigen EU-Mitgliedstaaten sowie aller vier MERCOSUR-Staaten erforderlich.
- MERCOSUR
- Mercado Común del Sur – Gemeinsamer Markt des Südens, 1991 gegründetes Wirtschafts- und Politikbündnis aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.
- Vertragsgesetz
- Nationales Gesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz, mit dem der Bundestag (und ggf. der Bundesrat) einem völkerrechtlichen Vertrag zustimmt und damit die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Ratifikation schafft.
- Freihandelszone
- Zusammenschluss von Ländern, die untereinander Zölle und mengenmäßige Handelsbeschränkungen abbauen oder abschaffen, jedoch gegenüber Drittstaaten eigenständige Zolltarife behalten.
Was ist das EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommen?
Es handelt sich um ein umfassendes Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay andererseits, das nach über 25 Jahren Verhandlungen am 17. Januar 2026 unterzeichnet wurde. Es verbindet eine Freihandelszone mit politischen, sozialen und Umweltverpflichtungen.
Warum braucht das Abkommen ein deutsches Vertragsgesetz?
Das Partnerschaftsabkommen berührt Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten – etwa im Steuerrecht –, weshalb nach Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz ein Zustimmungsgesetz des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist.
Welche Zollentlastungen sieht das Abkommen vor?
Innerhalb von 15 Jahren sollen mehr als 91 Prozent der EU-Ausfuhren in die MERCOSUR-Staaten von Zöllen befreit werden. Die entgangenen Zölle werden bis zur vollständigen Umsetzung schätzungsweise 330 Millionen Euro betragen.






























































