- Grüne wollen Infrastruktur-Zukunftsgesetz grundlegend überarbeiten lassen
- Realkompensation bei Natureingriffen soll erhalten bleiben statt Ersatzgeldzahlungen
- Schienensanierung und Brückenerhalt sollen Vorrang vor Autobahnneubau erhalten
- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Grüne fordern Rücknahme der Klagerechts-Einschränkungen
- 213 kg Verpackungsmüll pro Kopf: Grüne wollen Mehrweg stärken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6704 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BT-Drs. 21/4099, zuletzt 21/6701) befindet sich in der dritten Beratung im Bundestag. Das Gesetz soll Planungsverfahren für Verkehrsprojekte durch Ausweitung des ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ und Lockerungen bei Umweltprüfungen beschleunigen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat das Vorhaben laut Drucksache bereits als substanzielle Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes kritisiert. Die Grünen beziehen sich zudem auf Umfragedaten von RND und ADAC aus dem Jahr 2025, wonach Bürgerinnen und Bürger dem Ausbau der Schiene und dem Erhalt von Brücken deutlich mehr Priorität einräumen als dem Neubau von Fernstraßen.
Im Detail
Statt die Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit Natur- und Artenschutz zu erfüllen, startet die Bundesregierung den bisher größten Gesamtangriff auf Umwelt- und Naturschutzrecht in der Geschichte der Bundesrepublik.
— BT-Drs. 21/6704, Feststellungsteil der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz der Bundesregierung, das in seiner dritten Beratung im Bundestag liegt, ist politisch heftig umstritten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 24. Juni 2026 mit der Drucksache 21/6704 einen Entschließungsantrag eingebracht, der eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs verlangt. Der Kern des Konflikts: Die Grünen sehen im Infrastruktur-Zukunftsgesetz einen Paradigmenwechsel weg vom Naturschutz hin zu einem beschleunigten Autobahnausbau — auf Kosten von Umweltrechten, Bürgerbeteiligung und letztlich auch der Klimaziele.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Was der Gesetzentwurf vorsieht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/4099) zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte deutlich zu beschleunigen. Dazu soll der Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ auf nahezu alle Verkehrsinfrastrukturprojekte ausgeweitet werden. Dieser Status ermöglicht es, Naturschutzbelange bei der Abwägung systematisch geringer zu gewichten. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, die Pflicht zur Realkompensation bei Natureingriffen abzuschaffen und stattdessen Ersatzgeldzahlungen zuzulassen. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und Raumverträglichkeitsprüfungen sollen stark abgeschwächt werden.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht gilt beim Eingriff in die Natur der Vorrang der Realkompensation: Wer beispielsweise für eine Autobahn einen Wald rodet, muss einen gleichwertigen Flächenausgleich in der Nähe schaffen. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind für größere Bauvorhaben verpflichtend und ermöglichen Bürgerinnen, Bürgern sowie Umweltverbänden eine frühzeitige Beteiligung. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz würde diese bewährten Regelungen nach Einschätzung der Grünen weitgehend aushöhlen.
Elf Forderungen zur Überarbeitung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
In elf konkreten Punkten fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Zentrale Forderungen sind: Der Anwendungsbereich des „überragenden öffentlichen Interesses“ soll auf Vorhaben beschränkt bleiben, die tatsächlich existenziellen Krisen dienen. Renaturierungsmaßnahmen und natürlicher Klimaschutz sollen in diesen Status aufgenommen werden. Der Vorrang der Realkompensation vor Ersatzgeldzahlungen soll erhalten bleiben, auch um die EU-Wiederherstellungsverordnung nicht zu gefährden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll für größere Projekte bei Straße und Schiene weiterhin verpflichtend sein. Klage- und Beteiligungsrechte von Umweltverbänden und Bürgerinnen und Bürgern sollen nicht eingeschränkt werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Personal- und Weiterbildungsoffensive für Behörden, flexible Personal-Pooling-Modelle zwischen Bund, Ländern und Kommunen, eine konsequente Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine gesicherte überjährige Finanzierung sowohl für die Schiene als auch für den Erhalt der Bundesfernstraßen. Den Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ wollen die Grünen verbindlich verankern — im Interesse der Wirtschaft, die auf intakte Verkehrswege angewiesen ist, und der Bevölkerung vor Ort, die etwa bei Brückensperrungen stark beeinträchtigt wird.
Sachverständigenrat für Umweltfragen mahnt
Rückendeckung erhält die Fraktion vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der laut Drucksache in einer Stellungnahme die weitreichende Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses als substanzielle Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes kritisiert hat. Die Grünen verweisen zudem auf verfassungsrechtliche Bedenken: Artikel 20a Grundgesetz verankere den Umwelt- und Klimaschutz auf höchster Ebene. Eine systematische Geringgewichtung von Naturbelangen stehe dazu im Widerspruch.
Die Abschaffung der Realkompensation sehen die Grünen als besonders folgenreich: Solange Strukturen und Personal im Bundesumweltministerium fehlen, um Ersatzgelder naturschutzfachlich sinnvoll einzusetzen, würden diese Zahlungen laut Drucksache „nur Konten füllen, statt für echten ortsnahen Naturausgleich zu sorgen“. Hinzu komme, dass die Behörden für die Festsetzung der Ersatzgeldzahlungen weiterhin eine Eingriffsprüfung vornehmen müssten — eine echte Verfahrensverkürzung sei daher ohnehin nicht zu erwarten.
Die Führerscheinreform 2026 zeigt, dass Verkehrsthemen derzeit auf breite parlamentarische Aufmerksamkeit stoßen. Auch bei Fragen der Infrastruktur im Verteidigungsfall spielt die Robustheit des Straßen- und Schienennetzes eine zentrale Rolle. Die Grünen betonen in der Drucksache 21/6704 ausdrücklich, dass solide Brücken auf militärisch wichtigen Korridoren für die europäische Sicherheit entscheidend seien — Ortsumgehungen hingegen nicht.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe geplanter Infrastrukturprojekte leben und künftig weniger Mitspracherechte hätten. Besonders relevant ist das Gesetz für Naturschutzverbände, die Einschränkungen ihrer Klagerechte befürchten, sowie für die Baubranche und Kommunen, die auf verlässliche Planungsgrundlagen angewiesen sind.
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/6704) wurde am 24. Juni 2026 zur dritten Beratung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes eingebracht. Entschließungsanträge werden in der Regel zusammen mit dem Hauptgesetz im Plenum abgestimmt. Da das Hauptgesetz sich in der dritten Beratung befindet, steht die abschließende Abstimmung über Gesetzentwurf und Entschließungsantrag unmittelbar bevor.
- Realkompensation
- Pflicht, bei einem Eingriff in die Natur (z. B. Rodung für eine Autobahn) einen gleichwertigen Flächenausgleich vor Ort zu schaffen — statt nur Geld zu zahlen.
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, bei dem vor Genehmigung eines Projekts dessen Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Gesundheit geprüft werden.
- Überragendes öffentliches Interesse
- Rechtlicher Status, der einem Vorhaben bei Abwägungsentscheidungen besonderes Gewicht verleiht und damit z. B. Naturschutzbelange zurückdrängen kann.
Was ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/4099) soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte beschleunigen, indem unter anderem der Status 'überragendes öffentliches Interesse' auf fast alle Verkehrsinfrastrukturprojekte ausgeweitet wird.
Was ist Realkompensation und warum ist sie umstritten?
Realkompensation bedeutet, dass bei Naturzerstörung durch ein Bauprojekt ein gleichwertiger Flächenausgleich vor Ort erfolgen muss. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll diesen Vorrang abschaffen und stattdessen Ersatzgeldzahlungen ermöglichen — das kritisieren die Grünen als 'Ablasshandel'.
Was fordern die Grünen konkret?
Die Fraktion fordert in elf Punkten u. a. die Beibehaltung der Realkompensation, den Erhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden sowie eine gesicherte Finanzierung für Schiene und Brückenerhalt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6704 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































