- 18 Forderungen der Grünen zum neuen Reallabore-Gesetz der Koalition
- Sechs-Monats-Frist gefordert: Erfolgreiche Tests sollen schnell in Recht überführt werden
- Datenschutz und IT-Sicherheit als Bedingung für Innovationserprobungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6700 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Erprobung von Innovationen in Reallaboren eingebracht (BT-Drs. 21/218, 21/6698), der sich in der dritten Beratung befindet. Reallabore als Instrument der Regulierungspolitik werden seit Jahren in Deutschland und der EU diskutiert; verschiedene Bundesministerien betreiben bereits Reallabor-Programme in Bereichen wie Energie, Mobilität und Verwaltungsdigitalisierung. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat laut Drucksache deutliche Kritik an parallelen Regierungsentwürfen zu digitalen Ermittlungsbefugnissen geäußert (Innenausschussdrucksache 21(4)179).
Im Detail
Befristete, konkret umrissene sogenannte Reallabore bieten die Möglichkeit, neue Technologien, Praktiken und Geschäftsmodelle unter möglichst realen Bedingungen im Zusammenspiel mit relevanten Stakeholdern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung auszutesten und in regulatorisches Lernen zu überführen.
— Begründung BT-Drs. 21/6700, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Neue Technologien, veränderte Geschäftsmodelle und der digitale Wandel stellen den Gesetzgeber vor ein grundlegendes Problem: Das Recht hinkt der Praxis oft hinterher. Das geplante Reallabore-Gesetz der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD soll hier Abhilfe schaffen — und begleitet wird es zur dritten Lesung von einem umfangreichen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6700 vom 24. Juni 2026).
Die Grünen begrüßen das Instrument der Reallabore grundsätzlich, sehen im vorliegenden Koalitionsentwurf (BT-Drs. 21/218, 21/6698) aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Ihr Forderungskatalog umfasst insgesamt 18 Punkte, die von der Bundesregierung umgesetzt werden sollen.
Was sind Reallabore und warum sind sie politisch relevant?
Reallabore sind befristete, klar umrissene Testzonen, in denen Unternehmen, Behörden oder Forschungseinrichtungen neue Ansätze unter möglichst echten Bedingungen erproben können — ohne sofort alle geltenden Regelungen vollständig einhalten zu müssen. Das Ziel: Erkenntnisse gewinnen, die dann in die dauerhafte Gesetzgebung einfließen. Dieses Prinzip des regulatorischen Lernens steht im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs. Deutschland betreibt bereits verschiedene Reallabor-Programme, etwa im Energiebereich oder bei der Verwaltungsdigitalisierung — ein einheitlicher rechtlicher Rahmen fehlte bislang bundesweit.
Was gilt aktuell?
Derzeit existiert kein einheitliches Bundesgesetz für Reallabore. Experimentierklauseln sind zwar in einzelnen Fachgesetzen verankert, aber uneinheitlich ausgestaltet. Zuständigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind laut Antrag nicht klar abgegrenzt, was zu Doppelstrukturen führt. Genau hier setzt der Koalitionsentwurf an.
Die 18 Forderungen der Grünen im Überblick
Bündnis 90/Die Grünen verlangen unter anderem, dass der Innovationsbegriff des Gesetzes ausdrücklich technologische, soziale, ökologische und ökonomische Aspekte umfasst. Doppelstrukturen zwischen den Ministerien sollen beseitigt, klare Ansprechstellen für Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Ein zentrales Element ist die Sechs-Monats-Frist: Nach Abschluss einer Erprobung soll die zuständige Stelle innerhalb von sechs Monaten öffentlich erklären, ob und wann eine Änderung des Rechtsrahmens stattfindet.
Besonderes Gewicht legt der Antrag auf Datenschutz und IT-Sicherheit: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen in alle relevanten Fragestellungen einbezogen werden. Die informierte Einwilligung von Betroffenen bei Erprobungen soll rechtssicher eingeholt werden. Hintergrund ist laut Drucksache die deutliche Kritik der BfDI an parallelen Regierungsentwürfen zu digitalen Ermittlungsbefugnissen.
Neu im Forderungskatalog ist auch der Aspekt der digitalen Polizeiarbeit: Die Grünen fordern zu prüfen, ob Reallabore geeignete Räume sind, um unter Beteiligung von Polizeibehörden, BfDI, BSI und Zivilgesellschaft rechtskonforme digitale Ermittlungsmethoden zu entwickeln und zu testen — als Alternative zu legislativen Schnellschüssen. Außerdem sollen sogenannte Net-Zero-Valleys als Anwendungsfall für Reallabore berücksichtigt werden, um den Aufbau von Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien zu beschleunigen.
Transparenz und Wirkungsevaluation
Die Grünen fordern ein dauerhaft betriebenes Reallabore-Innovationsportal mit einheitlicher Dokumentation aller beantragten, laufenden und abgeschlossenen Erprobungen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine unabhängige Wirkungsevaluation durchgeführt und dem Bundestag vorgelegt werden — verbunden mit konkreten Konsequenzen für eine eventuelle Gesetzesnovellierung. Damit soll sichergestellt werden, dass das Reallabore-Gesetz selbst dem Prinzip des regulatorischen Lernens folgt, das es propagiert.
Für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen sind, sind klare Haftungs- und Risikofragen sowie ein bedarfsgerechtes Beratungsangebot zentral — auch dazu enthält der Antrag konkrete Forderungen. Wie das Beispiel der Führerscheinreform 2026 zeigt, entstehen bei der Modernisierung regulatorischer Rahmenbedingungen regelmäßig Zielkonflikte zwischen Innovationsförderung und Schutzinteressen. Ähnliche Spannungen prägen auch die Debatte um das Reallabore-Gesetz.
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Betroffen sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen, die Innovationen unter realen Bedingungen testen möchten. Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere berührt, wenn digitale Polizeimethoden oder Netto-Null-Technologien in Reallaboren entwickelt werden. Auch Behörden auf Bundes- und Landesebene müssen die neuen Verfahren in ihrer Verwaltungspraxis verankern.
Der Entschließungsantrag wurde am 24. Juni 2026 zur dritten Beratung des Koalitionsentwurfs (BT-Drs. 21/218, 21/6698) eingebracht. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über den Gesetzentwurf und den begleitenden Entschließungsantrag der Grünen steht noch aus. Entschließungsanträge der Opposition werden in der Regel zusammen mit dem Hauptgesetz abgestimmt und bei einer Regierungsmehrheit zumeist abgelehnt.
- Reallabor
- Zeitlich und räumlich begrenzte Testumgebung, in der neue Technologien oder Regelungen unter realen Bedingungen erprobt werden, bevor sie dauerhaft gesetzlich verankert werden.
- Experimentierklausel
- Gesetzliche Regelung, die es erlaubt, befristet von geltenden Vorschriften abzuweichen, um neue Ansätze zu testen.
- Regulatorisches Lernen
- Prozess, bei dem Erkenntnisse aus Erprobungen systematisch in die Weiterentwicklung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften einfließen.
Was ist ein Reallabor?
Ein Reallabor ist eine befristete, klar abgegrenzte Testumgebung, in der neue Technologien, Praktiken oder Geschäftsmodelle unter möglichst realen Bedingungen erprobt werden können, bevor sie dauerhaft gesetzlich geregelt werden.
Was kritisieren die Grünen am Koalitionsentwurf?
Die Grünen sehen Nachbesserungsbedarf bei Zuständigkeiten zwischen Ministerien, beim Datenschutz, bei der Transparenz von Erprobungsergebnissen sowie bei der verbindlichen Übernahme erfolgreicher Tests in dauerhaftes Recht.
Welches Gesetz wird durch den Entschließungsantrag begleitet?
Der Antrag bezieht sich auf den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore und zur Förderung regulatorischen Lernens (BT-Drs. 21/218, 21/6698).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6700 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































