- Rheinmetall darf als erstes Nicht-US-Unternehmen ATACMS-Munition produzieren
- Fünf NATO-Staaten haben seit 2024 die Ottawa-Konvention verlassen
- 26 Fragen zu Minen-Exporten, Bundeswehr-Beständen und Vertragstreue
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7772 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Ottawa-Konvention (1997/1999) und das Oslo-Abkommen (2008/2010) verpflichten Deutschland zur strikten Kontrolle von Antipersonenminen und Streumunition. Seit 2024 haben mehrere europäische NATO-Staaten — darunter Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen — die Ottawa-Konvention verlassen, Litauen zusätzlich auch das Oslo-Abkommen. Im Juli 2026 unterzeichneten Rheinmetall und Lockheed Martin eine Absichtserklärung zur Lizenzproduktion von ATACMS-Munition; Rheinmetall wäre damit das erste Unternehmen außerhalb der USA, das diese Raketen herstellen darf. Zur ATACMS-Familie gehört auch die M39(A1)-Munition mit M74-Submunitionen, die unter das Oslo-Abkommen fällt.
- 5 NATO-Staaten — Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen haben seit 2024 die Ottawa-Konvention verlassen.
- 26 Einzelfragen — Die Linke stellt der Bundesregierung 26 detaillierte Fragen zu Minen, Streumunition und Rüstungsexporten.
- 900+ Submunitionen — Die ATACMS-Variante M39 verteilt mehr als 900 M74-APAM-Submunitionen und gilt als Streumunition im Sinne des Oslo-Abkommens.
- Ab 2025/2026 — Dänemark, Lettland und Schweden haben den Skorpion-2-Minenwerfer und AT2+-Minen von deutschen Herstellern erworben.
Im Detail
Landminen und Streumunition töten nicht nur im Krieg, sondern auch in Friedenszeiten. Vor allem die Zivilbevölkerung leidet unter diesen Munitionstypen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7772
Darf Rheinmetall in Deutschland Munition produzieren, die international als Streumunition verboten ist? Diese Frage steht im Zentrum der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7772), die die Fraktion Die Linke am 31. August 2026 im Deutschen Bundestag eingereicht hat. In 26 Einzelfragen erkundigt sich die Fraktion nach Bundeswehr-Beständen, Exportgenehmigungen und den Konsequenzen des Rückzugs mehrerer NATO-Staaten aus internationalen Abrüstungsverträgen.
Rheinmetall, Lockheed Martin und die ATACMS-Munition
Auslöser der Anfrage ist ein im Juli 2026 unterzeichnetes Memorandum of Understanding zwischen Rheinmetall und dem US-Konzern Lockheed Martin. Demnach soll Rheinmetall als erstes Unternehmen außerhalb der USA ATACMS-Raketen in Lizenz produzieren dürfen. Zur ATACMS-Familie gehört auch die Variante M39(A1), die mehr als 900 (respektive 300) M74-APAM-Submunitionen freisetzt und damit nach dem Oslo-Übereinkommen über Streumunition als verbotene Streumunition gilt. Die Fraktion Die Linke fragt, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass Rheinmetall im Rahmen dieses Joint Ventures genau diese Variante produziert — und auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Feststellung überhaupt möglich wäre.
Ottawa-Konvention und Oslo-Abkommen unter Druck
Die Anfrage thematisiert auch eine neue geopolitische Realität: Seit 2024 haben fünf europäische NATO-Staaten — Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen — die Ottawa-Konvention verlassen, die den Einsatz, die Lagerung und den Transfer von Antipersonenminen verbietet. Litauen hat darüber hinaus auch das Oslo-Abkommen zu Streumunition verlassen. Aus Sicht der Fragesteller schwächt dies nicht nur die globalen Abrüstungsbemühungen, sondern wirft konkrete Fragen zur deutschen Rüstungskooperation mit diesen Staaten auf: Gelten für ehemalige Vertragsstaaten weiterhin die gleichen Beschränkungen bei Rüstungsexporten? Darf Deutschland über EU-Allgemeingenehmigungen Güter in diese Länder liefern, die zuvor vertraglich ausgeschlossen waren?
Was gilt aktuell?
Deutschland ist Vertragsstaat beider Übereinkommen und verpflichtet, weder Antipersonenminen noch Streumunition herzustellen, zu lagern oder weiterzugeben. Für Antifahrzeugminen, die nicht unter die Ottawa-Konvention fallen, sowie für bestimmte Submunitionen, die nach Regierungsauffassung möglicherweise nicht als Streumunition im Sinne des Oslo-Abkommens gelten, bestehen weniger strikte Regelungen. Zuständig für die Konformitätsprüfung neuer Minen- und Munitionstypen mit den Vertragsauflagen sind nach der Drucksache verschiedene Ministerien und Behörden — welche genau, soll die Bundesregierung in Frage 15 beantworten.
Streumunition aus US-Depots in Deutschland
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft Berichte von Human Rights Watch aus dem Jahr 2024, wonach in Deutschland verbotene Streumunition der Typen 155 M864 und M483A1 aus US-Depots in Deutschland in die Ukraine verbracht worden sein soll. Die Linke fragt, welche Schritte die Bundesregierung seit Juli 2024 unternommen hat, um diese Berichte zu überprüfen, und zu welchen Schlussfolgerungen sie dabei gelangt ist. Zugleich wird gefragt, welche Instrumente der Bundesregierung überhaupt zur Verfügung stehen, um Deutschland als mögliche Transitroute für verbotene Munition zu verhindern.
Landminen-Exporte und Bundeswehr-Bestände
Ein umfangreicher Fragenkatalog richtet sich auf konkrete Rüstungsexporte seit 2020. Die Anfrage erkundigt sich nach Exportgenehmigungen für Landminen, Minenverlegesysteme und submuniionshaltige Munition, aufgeschlüsselt nach Typenbezeichnung, Empfängerland, Wert und Jahr. Hintergrund: Dänemark, Lettland und Schweden haben laut Drucksache in den Jahren 2025 und 2026 den Skorpion-2-Minenwerfer und AT2+-Minen erworben. In Italien modernisiert die Rheinmetall-Tochter RWM Italia das MATS-Panzerabwehrsystem inklusive der ATS-MK2-Minen. Die Anfrage fragt außerdem, welche Landminen die Bundeswehr bis 2030 zu beschaffen plant und welche Bundeswehr-Bestände über sogenannten Aufhebeschutz verfügen — eine Vorrichtung, die das Entschärfen der Mine durch Personen verhindert und aus humanitärer Sicht als besonders problematisch gilt.
Auch die Konsequenzen des ukrainischen Antrags auf Suspendierung der Ottawa-Mitgliedschaft für die deutsche Rüstungskooperation mit der Ukraine sowie die Frage, wie EU-Programme wie der Act in Support of Munition Production (ASAP) sicherstellen, dass keine verbotenen Munitionstypen finanziert werden, sind Gegenstand der Anfrage. Ob und wie die Bundesregierung auf diese 26 Fragen antwortet, wird zeigen, wie transparent Deutschland seine Rüstungspolitik im Spannungsfeld von Verteidigungsfähigkeit und internationaler Vertragstreue gestaltet.
Weiterlesen:
- Baku-Treffen 2026: Bundesregierung ohne eigene Erkenntnisse
- Bundeszuwendungen: Regierung verweist bei Datenfragen auf frühere Antworten
Betroffen sind primär die deutsche Rüstungsindustrie — insbesondere Rheinmetall AG, Dynamit Nobel Defence GmbH und Diehl Stiftung & Ko KG — sowie das Bundesverteidigungsministerium als Genehmigungsbehörde. Mittelbar berührt die Anfrage die Sicherheitsinteressen der Zivilbevölkerung in Konfliktregionen, in denen Landminen und Streumunition eingesetzt werden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7772) ist am 31. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zur Beantwortung an das Bundeskanzleramt weitergeleitet. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Streumunition
- Munition, die mehrere kleine Submunitionen über ein größeres Gebiet verteilt. Das Oslo-Abkommen verbietet Produktion, Lagerung und Einsatz dieser Waffentypen für Unterzeichnerstaaten.
- ATACMS
- Army Tactical Missile System — ein ballistisches Raketensystem der USA mit Reichweiten bis zu 300 km. Einige Varianten tragen Submunitionen und gelten daher als Streumunition.
- Kriegswaffenbuchmeldung
- Gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht deutscher Unternehmen gegenüber der Bundesregierung über Herstellung, Bestand und Weitergabe von Kriegswaffen gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz.
Was ist die Ottawa-Konvention?
Das Ottawa-Übereinkommen von 1997 verbietet Einsatz, Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen. Es trat 1999 in Kraft und gilt als wichtiger Meilenstein der internationalen Abrüstung.
Was ist das Oslo-Abkommen?
Das Oslo-Übereinkommen von 2008 verbietet Streumunition. Es trat 2010 in Kraft und verpflichtet Deutschland, Streumunition weder herzustellen noch anderen Staaten bei deren Erwerb zu helfen.
Welche Staaten haben die Ottawa-Konvention verlassen?
Laut Drucksache haben Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen seit 2024 die Ottawa-Konvention verlassen. Litauen hat zusätzlich auch das Oslo-Abkommen verlassen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7772 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































