- Privates Eigenkapital im Stromnetz könnte bis 2037 rund 110 Mrd. Euro kosten
- Verteilnetzbetreiber erzielen laut Studie durchschnittlich 30 Prozent Eigenkapitalrendite
- Bundesregierung plant 'Private Investor Pool' für Stadtwerke — Details unklar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7831 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Deutschlandfonds wurde im Dezember 2025 gestartet und soll über KfW-Instrumente Investitionen in Energie-, Wohn- und sonstige Infrastruktur mobilisieren. Seit Anfang August 2026 sind zwei neue Bausteine für regionale Energieversorger aktiv, die Investitionen in Stromverteilnetze, Geothermieanlagen sowie Wärme- und Kältespeicher fördern. Parallel dazu hat die 7. Energieministerkonferenz den Bund aufgefordert, bis zum 31. August 2026 schriftlich über den Fortgang eines Programms zur Eigenkapitalstärkung von Stadtwerken zu berichten. Eine frühere Schriftliche Frage der Fragesteller zu diesem Thema (BT-Drs. 21/6244, Frage 86) blieb nach deren Einschätzung ohne ausreichende Antwort.
- 110 Mrd. Euro — geschätzter gesamtwirtschaftlicher Verlust durch private Eigenkapitalfinanzierung des Stromnetzausbaus bis 2037 (Kaczmarczyk/Krebs, Hans-Böckler-Stiftung).
- 200 Mrd. Euro — Verlustschätzung der gleichen Studie für den Zeitraum bis 2045 bei privater Eigenkapitalfinanzierung.
- Durchschnittlich 30 % — handelsrechtliche Eigenkapitalrendite der 18 größten Verteilnetzbetreiber im Jahr 2024 laut bne-Studie.
- Bis zu 61 % — höchste handelsrechtliche Eigenkapitalrendite eines Verteilnetzbetreibers im Jahr 2024 laut bne-Studie.
- Dezember 2025 — Starttermin des Deutschlandfonds; neue Bausteine für Energieversorger seit Anfang August 2026 aktiv.
Im Detail
"Investitionen in Wärme- oder Verteilnetze aufgrund der planbaren Cashflows auch ohne staatliche Unterstützung interessant sein" — Finanzstaatssekretär Steffen Meyer laut Börsen-Zeitung.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7831, S. 1, mit Verweis auf Börsen-Zeitung
Wie viel darf eine sichere Rendite kosten, wenn sie aus dem Stromnetz kommt? Diese Frage steht im Kern der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7831), die die Fraktion Die Linke am 19. August 2026 eingereicht und die der Bundestag am 3. September 2026 veröffentlicht hat. Mit 20 Einzelfragen — viele davon mit mehreren Unterfragen — durchleuchtet die Fraktion die Pläne der Bundesregierung, private Finanzinvestoren über den Deutschlandfonds an der Finanzierung kommunaler Energieversorger und Stadtwerke zu beteiligen.
Deutschlandfonds und private Investoren: Was ist geplant?
Der Deutschlandfonds startete im Dezember 2025. Seit Anfang August 2026 sind zwei neue Bausteine aktiv, die kommunale und gewerbliche Energieversorgungsunternehmen bei Investitionen in Stromverteilnetze, Geothermieanlagen sowie Wärme- und Kältespeicher unterstützen sollen. Neben klassischen KfW-Krediten und institutionellen Investoren wie Versicherungen und Pensionskassen plant die Bundesregierung nach Angaben der Fragesteller auch die Einbindung privater Finanzinvestoren — etwa durch sogenannte „attraktive Beteiligungsmöglichkeiten“ und die „koordinierte Bündelung von Projekten“. Finanzstaatssekretär Steffen Meyer kündigte dabei laut Börsen-Zeitung mehr Klarheit zu einem „Private Investor Pool“ an.
Konkrete Details zur Ausgestaltung dieses Pools — Rechtsform, Kapitalstruktur, Mindest- und Höchstbeteiligungsquoten, Exit-Regelungen — sind öffentlich bislang nicht bekannt. Eine frühere Schriftliche Frage der Fragesteller (BT-Drs. 21/6244, Frage 86) blieb nach deren Einschätzung ohne ausreichende Antwort. Auch die 7. Energieministerkonferenz forderte den Bund auf, bis zum 31. August 2026 schriftlich über den Fortgang des Programms zu berichten — ob dies geschehen ist, thematisiert Frage 4 der Anfrage.
Was gilt aktuell?
Derzeit finanzieren Stadtwerke Investitionen in Energieinfrastruktur überwiegend aus Eigenmitteln, kommunalen Haushalten und klassischen Bankdarlehen. Die Bundesnetzagentur reguliert die Netzentgelte und legt dabei die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung fest. Eine Beteiligung privater Finanzinvestoren wie internationaler Asset-Manager oder Private-Equity-Fonds an Stadtwerken ist rechtlich möglich, aber bislang kein systematisch staatlich gefördertes Modell. Der Deutschlandfonds soll dies nach Regierungsplänen ändern.
110 Milliarden Euro Verlustrisiko durch Privatkapital?
Das Kernanliegen der Anfrage ist die Kostenfrage. Die Fragesteller zitieren eine Studie von Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, wonach private Eigenkapitalfinanzierung des Stromnetzausbaus bis 2037 zu einem gesamtwirtschaftlichen Verlust von rund 110 Mrd. Euro führen könnte — bis 2045 sogar von rund 200 Mrd. Euro. Begründung: Strom- und Wärmenetze sind natürliche Monopole ohne funktionierenden Wettbewerb. Hohe Renditeerwartungen privater Investoren können nicht über Marktpreise kompensiert werden, sondern schlagen sich direkt in höheren Netzentgelten nieder. Der Bundesrechnungshof habe laut der Anfrage wiederholt kritisiert, dass privat finanzierte Infrastrukturmodelle über ihre Laufzeit häufig teurer seien als direkte staatliche Finanzierung.
Zugleich zeigt eine in der Anfrage zitierte bne-Studie, dass die 18 größten Verteilnetzbetreiber im Jahr 2024 handelsrechtliche Eigenkapitalrenditen von durchschnittlich rund 30 Prozent, einzelne sogar bis zu 61 Prozent, erwirtschaftet haben. Für private Finanzinvestoren mit entsprechenden Renditeerwartungen erscheint der Sektor damit attraktiv — für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte diese Attraktivität jedoch teuer werden. Die Anfrage fragt deshalb unter anderem, welche konkreten Zielrenditen die Bundesregierung privaten Investoren in Aussicht stellt und wie sich diese zur regulatorisch festgelegten Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber verhalten (Frage 6i).
Stadtwerk-Konsolidierung und Kontrollrechte im Fokus
Mehrere Fragen richten sich an die Governance-Struktur geplanter Beteiligungsmodelle. Die Fragesteller wollen wissen, welche Mitsprache- und Kontrollrechte private Kapitalgeber bei Entscheidungen über Netzausbauprioritäten erhalten sollen (Frage 11) und welche Regelungen zur Begrenzung von Gewinnausschüttungen sowie zur Sicherung kommunaler Rückerwerbsrechte vorgesehen sind (Frage 10). Auch die Rolle von Investitionsbeauftragtem Martin Blessing, der laut Börsen-Zeitung eine weitere Konsolidierung der Stadtwerkelandschaft angeregt hat, ist Gegenstand der Anfrage: Frage 15 erkundigt sich nach Rechtsgrundlage, Mandat und Vergütung seiner Tätigkeit als Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers.
Frage 12 verlangt eine vollständige Auflistung aller Treffen zwischen Bundesregierung oder KfW und Vertretern von BlackRock, KKR und CVC Capital Partners im Zeitraum vom 17. September 2025 bis 31. August 2026 — inklusive Datum, Ort, Teilnehmerkreis und übermittelter Unterlagen. Parallel dazu fragt Frage 13 nach Kontakten zu Verbänden, Energieunternehmen und Zivilgesellschaft im gleichen Zeitraum.
Wohnungsbau-Modul und KENFO ebenfalls im Blick
Über den Energiebereich hinaus thematisiert die Anfrage auch das Wohnungsbaumodul des Deutschlandfonds: Frage 20 fragt nach dem Stand der Einigung zwischen Wohnungsbauministerin Verena Hubertz und Finanzminister Lars Klingbeil vom 22. Juni 2026, dem vorgesehenen Volumen an Bundesmitteln und dem geplanten Starttermin. Frage 18 thematisiert, ob der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) stärker für Infrastrukturinvestitionen genutzt werden könnte, da der Bund sich über Bundesanleihen günstiger refinanziert als private Investoren. Das Spannungsfeld zwischen staatlichen Investitionsprioritäten und knappen Mitteln ist dabei ein übergreifendes Thema der aktuellen Haushaltsdebatte.
Die Bundesregierung hat die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Zur Frage, welche Finanzierungsmodelle bei öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen wirtschaftlich sinnvoll sind, liefert auch der Beitrag zu Bundesgebäuden und dem GModG einordnenden Kontext.
Weiterlesen:
- Bundestag 03.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
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Betroffen sind in erster Linie Haushaltskunden und Gewerbe als Abnehmer von Strom und Wärme, da Renditeerwartungen privater Investoren nach Einschätzung der Fragesteller über Netzentgelte an sie weitergegeben werden könnten. Kommunen als Eigentümer von Stadtwerken stehen vor der Frage, ob und zu welchen Konditionen private Minderheitsbeteiligungen zugelassen werden. Darüber hinaus sind Energieversorgungsunternehmen sowie deren Beschäftigte betroffen, wenn Konsolidierungen der Stadtwerkelandschaft angestrebt werden.
Die Kleine Anfrage ist am 3. September 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Die Antwort ist bislang nicht veröffentlicht.
- Mezzanine-Kapital
- Finanzierungsform zwischen Eigen- und Fremdkapital, etwa Nachrangdarlehen oder stille Beteiligungen; im Insolvenzfall werden Mezzanine-Gläubiger nach vorrangigen Kreditgebern, aber vor Eigenkapitalgebern bedient.
- Netzentgelt
- Gebühr für die Nutzung von Strom- oder Gasleitungen, die von der Bundesnetzagentur reguliert wird und einen Teil des Strompreises ausmacht.
- KENFO
- Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung — ein öffentlich-rechtlicher Fonds, der die Mittel der Atomkraftwerksbetreiber für die Entsorgung radioaktiver Abfälle langfristig anlegt.
Was ist der Deutschlandfonds?
Der Deutschlandfonds ist ein staatliches Förderprogramm, das seit Dezember 2025 läuft und Investitionen in Infrastruktur — darunter Energieversorgung, Wärme und Netze — über KfW-Kredite, Garantien und künftig auch privates Kapital finanzieren soll.
Warum kritisiert Die Linke die Einbindung privater Investoren?
Laut einer von der Fraktion zitierten Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind Strom- und Wärmenetze natürliche Monopole ohne Wettbewerb; hohe Renditen privater Investoren schlagen sich direkt in höheren Netzentgelten nieder und können nicht über Marktpreise ausgeglichen werden.
Was ist ein 'Private Investor Pool'?
Finanzstaatssekretär Steffen Meyer kündigte ein Bündelungsmodell an, das privaten Investoren koordinierte Beteiligungen an mehreren Stadtwerken ermöglichen soll — Details zu Rechtsform, Kapitalstruktur und Konditionen sind laut der Anfrage noch nicht öffentlich bekannt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7831 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































