Beantwortet
Die Fraktion Die Linke hat am 24. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vorgelegt. Laut Drucksache 21/5588 setzt das Gesetz das Anpassungsverfahren nach § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 aus.
Normalerweise steigen die Diäten der Bundestagsabgeordneten jedes Jahr automatisch mit der allgemeinen Lohnentwicklung. Die Linken wollen das für 2026 stoppen.
Begründung mit Haushaltslage und Iran-Krieg
Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit der „angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage“. Besonders verweist sie auf „den zu erwartenden Kaufkraftverlust für große Teile der Bevölkerung infolge des Iran-Krieges“. Dies ist bemerkenswert, da die automatische Koppelung gerade eingeführt worden war, um politische Debatten über Diätenerhöhungen zu vermeiden.
Umfassende Aussetzung geplant
Der Entwurf sieht vor, nicht nur die Entschädigung für Bundestagsabgeordnete einzufrieren. Auch die für Europaabgeordnete und die Altersentschädigung soll betroffen sein. Das Anpassungsverfahren orientiert sich normalerweise am Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt jährlich bis zum 31. März übermittelt.
Hintergrund ist, dass der Bundestag am 4. Juni 2025 noch beschlossen hatte, das automatische Anpassungsverfahren auch für die 21. Wahlperiode anzuwenden. Mit dem neuen Gesetzentwurf wird diese Entscheidung für 2026 rückgängig gemacht. Die Linksfraktion sieht darin eine angemessene Reaktion auf die veränderte wirtschaftliche Situation und verweist auf frühere Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zum Abgeordnetenrecht.
Der Entwurf tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, falls der Bundestag ihn beschließt.























































