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- 24 Maßnahmen gegen linksextremistische Gewalt und Sabotage gefordert
- Verbot der Roten Hilfe mit rund 14.400 Mitgliedern verlangt
- Mindeststrafen für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Sabotage geplant
Hintergrund
Nach Angaben des Antrags legte ein Brandanschlag im Berliner Stadtteil Steglitz-Zehlendorf Anfang 2026 die Stromversorgung von 45.000 Haushalten und 2.200 Gewerbebetrieben lahm. Der Antrag rechnet den sogenannten Vulkangruppen 13 Infrastrukturanschläge zu. Für Hinweise zur Aufklärung ist eine Belohnung von einer Million Euro ausgelobt. Weitere Anschläge nennt der Antrag für Reutlingen im Juni mit rund 20.000 betroffenen Haushalten sowie für Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen im September. Die Antragsteller beziehen sich zudem auf Statistiken des Bundeskriminalamts zur politisch motivierten Kriminalität.
- 13.490 Straftaten — linksmotivierte Straftaten 2025 laut Antrag, ein Plus von 35,3 Prozent.
- +42,7 Prozent — Anstieg bei linksmotivierten Gewalttaten laut Antrag.
- 49 Vereinsverbote — seit 1990 laut Antrag, davon eines im Bereich Linksextremismus.
- 14.400 Mitglieder — Größe der Roten Hilfe laut Antrag.
Im Detail
Gewalt ist und bleibt Gewalt – unabhängig von ihrer ideologischen Begründung.
— Antrag der AfD-Fraktion, BT-Drs. 21/8380
Die AfD-Fraktion fordert in der Drucksache 21/8380 vom 6. Oktober 2026 einen umfassenden Maßnahmenkatalog gegen linksextremistische Gewalt. Der Antrag sieht 24 Punkte vor und richtet sich an die Bundesregierung. Anlass sind aus Sicht der Antragsteller Anschläge auf Stromnetze, Angriffe auf Personen und steigende Fallzahlen.
Anschläge auf kritische Infrastruktur
Der Antrag beschreibt einen Brandanschlag auf das Stromnetz in Berlin Steglitz-Zehlendorf zu Beginn des Jahres. Betroffen waren nach seinen Angaben 45.000 Haushalte, medizinische Einrichtungen und 2.200 Gewerbebetriebe. Den sogenannten Vulkangruppen werden 13 Infrastrukturanschläge zugerechnet. Trotz einer ausgelobten Belohnung von einer Million Euro gab es laut Antrag keine Festnahmen. Hinzu kommen ein Anschlag in Reutlingen mit rund 20.000 betroffenen Haushalten sowie Sabotageakte im September in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen. Allein in Nordrhein-Westfalen waren laut Antrag über 1.700 Polizisten im Einsatz.
Was die Fraktion fordert
Die Bundesregierung soll ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen mit den Ländern erreichen, unter anderem über die Innenministerkonferenz und die Justizministerkonferenz. Vorgesehen sind mehr Personal für die Ermittlungen, länderübergreifende Ermittlungsgruppen und regelmäßige Lagebilder des Bundeskriminalamts. Besetzte Objekte wie die Rigaer Straße 94 in Berlin oder die Rote Flora in Hamburg sollen dauerhaft geräumt werden. Künftige Besetzungen sollen nicht länger als 24 Stunden dauern. Gefordert wird außerdem eine Verbunddatei Linksextremismus nach dem Vorbild der Antiterrordatei.
Verbote und Fördermittel
Der Antrag verlangt, Vereinsverbote gegen Gruppen unter der Bezeichnung Antifa zu prüfen, die Website de.indymedia.org abzuschalten und die Rote Hilfe zu verbieten. Die Rote Hilfe hat laut Begründung rund 14.400 Mitglieder und bundesweit rund 50 Ortsgruppen. Bei Fördermitteln soll der Bund Rückforderungen gegenüber Ländern und Kommunen durchsetzen, wenn Mittel an Empfänger gehen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Bundesmittel sollen zudem mit einem Identifikationscode versehen werden, der bis zum Letztempfänger rückverfolgbar ist.
Änderungen im Strafrecht
Die Bundesregierung soll Gesetzentwürfe vorlegen. Vorgesehen ist, das Versammlungsrecht in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes zurückzuverlagern. Für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte nach § 114 StGB soll eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten gelten, bei einem Hinterhalt von zwei Jahren. Für verfassungsfeindliche Sabotage nach § 88 StGB wird eine Mindeststrafe von einem Jahr verlangt. § 316b StGB soll um die Störung der Eisenbahnversorgung ergänzt werden. Die Schwellen des § 129a StGB sollen abgesenkt werden.
Die Begründung der Antragsteller
Die Begründung nennt für 2025 laut Bundeskriminalamt 13.490 linksmotivierte Straftaten, ein Plus von 35,3 Prozent. Bei Gewalttaten beträgt der Anstieg 42,7 Prozent. Das gewaltbereite Personenpotenzial sei seit 2019 um über 26 Prozent gestiegen. Nach Angaben der Antragsteller richteten sich zwei von drei Gewalttaten gegen Politiker gegen AfD-Vertreter. Seit 1990 gab es laut Antrag 49 Vereinsverbote des Bundes, aber nur eines im Bereich Linksextremismus.
Einordnung
Die Darstellung und Bewertung der Lage stammen von den Antragstellern. Der Antrag enthält zudem politisch umstrittene Passagen, etwa zur Verwendung des Begriffs „unsere Demokratie“ durch Regierungsvertreter. Über den Antrag hat der Bundestag noch nicht entschieden.
Betroffen wären Sicherheitsbehörden, Länder und Kommunen, Vereine und Projektträger mit Bundesförderung sowie Bewohner besetzter Objekte. Die Strafrechtsänderungen beträfen Täter bei Angriffen auf Einsatzkräfte und bei Sabotage.
Der Antrag wird dem Bundestag zur Beratung vorliegen und üblicherweise an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Danach folgt die Abstimmung im Plenum. Eine Entscheidung steht noch aus.
- Verbunddatei
- Gemeinsame Datei mehrerer Sicherheitsbehörden zum Austausch von Informationen über bestimmte Personen und Netzwerke.
- § 129a StGB
- Strafvorschrift zur Bildung terroristischer Vereinigungen.
- Vereinsverbot
- Verbot eines Vereins durch die Innenbehörden nach dem Vereinsgesetz, wenn er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet.
Was fordert der AfD-Antrag?
Er enthält 24 Punkte, darunter Räumungen besetzter Objekte, eine Verbunddatei Linksextremismus, Vereinsverbote und höhere Mindeststrafen.
Welche Anschläge nennt der Antrag?
Genannt werden Brandanschläge auf Stromnetze in Berlin und Reutlingen sowie Sabotageakte in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen.
Was fordert der Antrag zur Roten Hilfe?
Er verlangt deren Verbot, weil sie nach Darstellung der Antragsteller Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung unterstützt.

































































