Noch nicht beantwortet
AfD fragt zur EU-Kreislaufwirtschaft bei Autos
Hintergrund
Die EU-Kommission hat im Juli 2023 einen Verordnungsentwurf zur kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen vorgelegt. Nach AfD-Darstellung sollen Fahrzeugeigentümer verpflichtet werden, ihre Autos bei Erreichen bestimmter Kriterien an Verwertungsanlagen abzugeben. Ein digitaler Kreislaufpass soll die Einhaltung überwachen. Die AfD sieht darin einen Eingriff in Eigentumsrechte und kritisiert das Konzept als Mittel zur Beendigung des Wirtschaftswachstums.
Die AfD-Fraktion hat am 8. Mai 2026 eine Kleine Anfrage zur Position der Bundesregierung bei der geplanten EU-Kreislaufwirtschaft eingereicht (BT-Drs. 21/5862). In 17 Hauptfragen mit zahlreichen Unterpunkten thematisiert sie die EU-Verordnung über kreislauforientierte Fahrzeug-Konstruktion.
Position der AfD: Nach Darstellung der Fraktion plant die EU-Kommission, Fahrzeugeigentümer dazu zu verpflichten, ihre Autos bei Erreichen staatlich definierter Kriterien abzugeben. Der Verwertung sind sie dann zuzuführen. Dies ist bemerkenswert, da die AfD darin einen direkten Eingriff in Eigentumsrechte sieht. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat 2023 erklärt, das Wirtschaftswachstum beenden zu wollen, zitiert die Fraktion.
Die AfD befürchtet, dass Autobesitzer künftig ihre Fahrzeuge zwangsweise abgeben müssen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen – unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Autos.
Auf die geplanten digitalen Kreislaufpässe fokussiert sich die AfD in ihrer Anfrage. Die Einhaltung der staatlich definierten „Lebensdauer“ sollen diese überwachen. Ob diese Pässe auch einen „Kill-Switch“ enthalten, mit dem Fahrzeuge aus der Ferne stillgelegt werden können, fragt die Fraktion.
Auch die Auswirkungen auf Oldtimer und Youngtimer behandelt die Anfrage. Hintergrund ist hier die Unsicherheit über Sonderregelungen. Nach der Behandlung von Fahrzeugen ab 30 Jahren (Oldtimer) oder 20 Jahren (Youngtimer) erkundigt sich die Fraktion. „Scheunenfunde“ werden ebenfalls thematisiert – Klassiker, die jahrzehntelang ungenutzt gestanden haben.
Nach der geplanten Befugnis der EU-Kommission fragt die Fraktion, die Kriterien für „Altfahrzeuge“ ohne erneute Konsultation der Mitgliedstaaten zu ändern. Der ursprüngliche Artikel 26 des Verordnungsentwurfs ist gestrichen worden. In anderen Teilen findet er sich nach Darstellung der AfD jedoch wieder.
Nach ihrer Haltung zum EU-Ziel des „Stopps des Wirtschaftswachstums“ fragt die AfD die Bundesregierung. CO2-Neutralität strebt Deutschland bereits 2045 an, nicht wie die EU erst 2050.
Transparenz über Deutschlands Position in den laufenden EU-Verhandlungen erbittet die AfD mit dieser Anfrage. Auch die geplanten Auswirkungen auf deutsche Autobesitzer sind Gegenstand der Fragen.
Betroffen wären alle Autobesitzer in der EU, wenn die Verordnung wie geplant umgesetzt wird. Besonders kritisch sieht die AfD die Auswirkungen auf Oldtimer- und Youngtimer-Besitzer sowie Liebhaber von Resto-Mods und Scheunenfunden.
Die Bundesregierung hat nun Zeit, die 17 Fragen der AfD zu beantworten. Der EU-Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der ersten Lesung im EU-Parlament. EU-Rat und Bundesregierung haben dem aktuellen Verhandlungsstand noch nicht zugestimmt und befinden sich im Trilog mit EU-Parlament und Kommission.
- Kreislaufwirtschaft
- Wirtschaftsmodell, das auf Wiederverwertung und Ressourcenschonung statt auf linearen Verbrauch setzt
- Kreislaufpass
- Digitales Instrument zur Überwachung der Lebensdauer und Verwertung von Fahrzeugen























































