Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8426 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 15 Fragen zur Lage der NSU-Betroffenen nach 15 Jahren
- Zehn Todesopfer und drei Sprengstoffanschläge des NSU
- Anträge und Ablehnungsgründe nach dem SGB XIV im Fokus
Hintergrund
Zwischen 2000 und 2007 ermordete der „Nationalsozialistische Untergrund“ zehn Menschen. Dazu kamen drei Sprengstoffanschläge. Nach der Darstellung der Fragesteller richteten sich die Ermittlungen bis zur Selbstenttarnung im Wesentlichen gegen die Opfer und ihr Umfeld. Sie verweisen dazu auf den ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages (BT-Drs. 17/14600), der festgestellt habe, dass diese Ermittlungen den Opfern weiteres Leid zugefügt hätten.
- 10 Todesopfer — der NSU ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen.
- 3 Sprengstoffanschläge — auch sie zielten laut Drucksache auf den Tod von Menschen.
- 15 Fragen — die Fraktion richtet sie an die Bundesregierung.
- Rund 15 Jahre — so lange liegt die Selbstenttarnung des NSU zurück.
Im Detail
Es ist überfällig, Systeme der Opferhilfe und der sozialen Entschädigung auf den Prüfstand zu stellen, um weiter bestehende Defizite abzustellen und die Lage der Angehörigen der NSU-Opfer zu verbessern.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8426
Wie geht es den Angehörigen der NSU-Opfer und den überlebenden Anschlagsopfern heute, rund 15 Jahre nach der Selbstenttarnung des Terrornetzwerks? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8426 vom 7. Oktober 2026. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt der Bundesregierung dazu 15 Fragen. Zu den Fragestellern zählen unter anderem Helge Limburg, Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic und Dr. Konstantin von Notz.
Der NSU ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. Hinzu kamen drei Sprengstoffanschläge. Nach Darstellung der Fragesteller hinterlassen die Taten und das darauffolgende Staatsversagen bis heute tiefe Wunden bei Angehörigen, Hinterbliebenen und Verletzten.
Warum das Thema jetzt auf den Tisch kommt
Die Fraktion führt mehrere Gründe an. Bis zur Selbstenttarnung hätten sich die Ermittlungen im Wesentlichen gegen die Opfer, ihre Familien und ihr Umfeld gerichtet. Ermittlungsbehörden der Länder und das Bundeskriminalamt seien hauptsächlich von Organisierter Kriminalität und Drogenhandel ausgegangen. Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages habe laut Drucksache festgestellt, dass dies den Opfern weiteres Leid zugefügt habe. Angehörige seien über Jahre mit falschen Anschuldigungen konfrontiert oder ohne Anlass überwacht worden. Die Fragesteller zitieren Semiya Şimşek, die Tochter des ersten Mordopfers: „Wir durften keine Opfer sein.“
Als weiteren Anlass nennen die Fragesteller die zwischenzeitliche Streichung der Haushaltsmittel für das im Koalitionsvertrag vereinbarte NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg. Das habe bei den Betroffenen neue Verunsicherung ausgelöst. Diese Darstellung gibt die Position der Fraktion wieder; eine Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor.
Was gilt aktuell bei der sozialen Entschädigung?
Seit 2011 haben die Betroffenen laut Drucksache Zugang zu Hilfen des Sozialen Entschädigungsrechts. Zunächst galt das Opferentschädigungsgesetz, das nach mehreren Reformen in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) überführt wurde. Aus der Praxis berichten Betroffene nach Angaben der Fraktion von langwierigen Verfahren, extrem hohen formalen Hürden und belastenden, teils retraumatisierenden Begutachtungen.
Welche Fragen die Fraktion stellt
Die Fragen lassen sich in vier Blöcke gliedern:
- Zahl und Lage der Betroffenen: Die Fraktion fragt, wie viele Personen als Geschädigte, Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende betroffen sind. Sie will außerdem die materielle, gesundheitliche und soziale Lage der Betroffenen wissen und fragt nach Studien zu den langfristigen Folgen von NSU-Terror und anderen Anschlägen im Inland.
- Anträge nach dem SGB XIV: Gefragt wird, wie viele Anträge aus dem Kreis der Betroffenen gestellt und wie viele negativ beschieden wurden. Die Ablehnungsgründe sollen nach Häufigkeit aufgeschlüsselt werden.
- Kompetenzzentrum und Evaluation: Die Fraktion will wissen, ob und wie das Kompetenzzentrum für Soziale Entschädigung den Umgang mit Opfern des NSU, rechtsextremer Gewalt und Terrorismus im Inland behandelt. Ebenso fragt sie, ob das Thema im Bericht über die Auswirkungen des SGB XIV vorkommt, der zum 1. Januar 2028 vorzulegen ist.
- Anerkennung und Entschädigung: Gefragt wird nach Leistungen aus anderen Quellen, nach Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse und deren Umsetzung. Zudem fragt die Fraktion, ob die Folgen der jahrelangen Ermittlungen gegen die Familien bei Entschädigungen berücksichtigt wurden und wie die Bundesregierung eine zusätzliche Entschädigungszahlung bewertet.
Offene Punkte
Die Drucksache enthält ausschließlich die Fragen. Zahlen zu Anträgen, Ablehnungen oder Leistungshöhen nennt sie nicht. Erst die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, welche Daten vorliegen. Für Betroffene und Fachleute ist besonders von Interesse, ob der Bund eine zusätzliche Entschädigung erwägt und wie er die Hürden im Antragsverfahren bewertet.
Weiterlesen:
Betroffen sind die Angehörigen und Hinterbliebenen der zehn Todesopfer sowie die Überlebenden und Verletzten der NSU-Anschläge. Die Drucksache fragt auch nach Nahestehenden und Geschädigten der Raubüberfälle.
Die Kleine Anfrage ist eingegangen. Die Bundesregierung muss sie noch beantworten. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- SGB XIV
- Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt die soziale Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und hat das Opferentschädigungsgesetz abgelöst.
- Kompetenzzentrum für Soziale Entschädigung
- Einrichtung, nach deren Tätigkeit zum Umgang mit besonderen Betroffenengruppen die Drucksache fragt.
Worum geht es in der Kleinen Anfrage?
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt, wie es den Angehörigen und überlebenden Opfern des NSU heute geht und welche Entschädigungen sie erhalten haben.
Welches Gesetz spielt eine zentrale Rolle?
Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), das die soziale Entschädigung regelt und das Opferentschädigungsgesetz abgelöst hat.
Gibt es schon eine Antwort der Bundesregierung?
Nein. Die Drucksache enthält nur die Fragen der Fraktion; die Antwort steht noch aus.



































































