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- Pflegekassen verzeichnen 2026 steigende Defizite
- 17 Fragen zu Beitragssätzen, Eigenanteilen und Strukturreform
- Fachkräftemangel in der Langzeitpflege als zentrales Problem
Hintergrund
Die soziale Pflegeversicherung steht seit Jahren unter finanziellem Druck: Steigende Löhne in der Pflege, wachsende Zahl der Pflegebedürftigen durch den demografischen Wandel und unzureichende Anpassungen der Leistungsbeträge führen zu strukturellen Defiziten. Nach Angaben der Fragesteller hat sich die Lage im Jahr 2026 weiter verschärft. Im Bundestag wurden bereits auf Drucksache 21/1549 Modelle zur strukturellen Differenzierung zwischen allgemeiner Altersunterstützung und medizinisch induzierter Pflege diskutiert. Die Frage nach einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherungsarchitektur ist damit wieder auf der politischen Agenda.
Im Detail
Die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung (SPV) hat sich im Laufe des Jahres 2026 weiter zugespitzt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8326
Die soziale Pflegeversicherung steckt in einer Finanzkrise: Steigende Defizite der Pflegekassen, wachsende Eigenanteile für Heimbewohner und ein anhaltender Fachkräftemangel prägen die Lage im Jahr 2026. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8326 vom 5. Oktober 2026 stellt die AfD-Fraktion der Bundesregierung 17 detaillierte Fragen zur aktuellen Situation der Pflegeversicherung und zu möglichen Reformansätzen.
Finanzlage der Pflegeversicherung: Defizite und Beitragssätze
Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zur Liquidität der sozialen Pflegeversicherung. Konkret erkundigt sich die Fraktion nach der aktuellen Finanzlage zum Ende des ersten Halbjahres 2026 sowie nach der erwarteten Beitragssatzentwicklung für das Kalenderjahr 2027. Darüber hinaus fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung Spielräume sieht, versicherungsfremde Leistungen — etwa Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige — aus Steuermitteln zu finanzieren und so Beitragszahler zu entlasten. Solche versicherungsfremden Leistungen werden seit Jahren als strukturelles Problem der Pflegeversicherung diskutiert, da sie sachfremd über Beiträge finanziert werden.
Strukturreform: Alltagshilfe versus medizinische Pflege
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage zielt auf ein Reformmodell, das zwischen allgemeiner altersentsprechender Unterstützung — etwa Einkaufen oder Botengänge — und medizinisch notwendiger Pflege unterscheidet. Dieses Konzept wurde bereits auf Bundestagsdrucksache 21/1549 diskutiert. Die Fragesteller wollen wissen, ob die Bundesregierung zu diesem Ansatz eine Positionierung erarbeitet hat und ob sie darin ein Potenzial zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung sieht. Konkret geht es auch darum, ob haushaltswirtschaftliche Dienstleistungen künftig verstärkt durch Ehrenamtliche, Nachbarschaftshilfe oder familiäre Netzwerke erbracht werden könnten — etwa über steuerfreie Pauschalen oder Fahrtkostenerstattungen statt über gewerbliche Anbieter.
Pflegegeld, Eigenanteile und Investitionskosten
Die Anfrage beleuchtet zudem die Wirksamkeit des aktuellen Pflegegeldes im Vergleich zu den realen Kostensteigerungen seit 2024. Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen sind mit erheblichen Eigenanteilen konfrontiert, die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Die Fraktion fragt nach der Zahl der Personen, die deshalb Leistungen der Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe beziehen, und ob dieser Bedarf vor allem auf die Deckung des einrichtungsindividuellen Eigenanteils zurückgeht. Außerdem thematisiert die Anfrage, ob die Bundesregierung die Investitionskosten für Heimbewohner gesetzlich deckeln will und ob sie die Bundesländer stärker zur Investitionskostenförderung nach § 9 SGB XI verpflichten möchte — einem Bereich, in dem viele Länder ihre gesetzliche Pflicht nach Einschätzung von Fachleuten bislang nicht ausreichend erfüllen. Ähnliche Fragen zur Finanzierung sozialer Sicherungssysteme werden auch bei den GKV-Fehlinvestitionen diskutiert.
Fachkräftemangel und Entbürokratisierung in der Langzeitpflege
Ein dritter Fragenkomplex widmet sich dem Fachkräftemangel in der Langzeitpflege. Die Fraktion erkundigt sich nach der Zahl unbesetzter Stellen, differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegefachassistenten, sowie nach regionalen Unterschieden. Dabei soll auch beleuchtet werden, ob Arbeitgeber, die nicht der Meldepflicht unterliegen, in den Statistiken untererfasst sind. Ergänzend fragt die Anfrage nach konkreten Fortschritten durch gesetzliche Entbürokratisierungsmaßnahmen im Jahr 2026 sowie nach der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung aus dem Ausland, einschließlich beschleunigter Anerkennungsverfahren.
Familiäre Pflege und Vereinbarkeit mit dem Beruf
Die Anfrage thematisiert auch, ob die Bundesregierung eine Stärkung familiärer Pflegeverantwortung — durch attraktivere finanzielle und steuerliche Rahmenbedingungen — als notwendigen Baustein zur Bewältigung des demografischen Wandels betrachtet. Außerdem fragen die Abgeordneten nach Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf über bestehende Regelungen hinaus verbessern sollen. Wie sich die Bundesregierung allgemein zu sozialen Ausgaben positioniert, lässt sich auch anhand der Debatte um das AAA-Rating und die Haushaltslage nachvollziehen.
Die Kleine Anfrage wurde am 1. Oktober 2026 von den Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum und weiteren Mitgliedern der AfD-Fraktion eingereicht und trägt die Drucksachennummer 21/8326. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind rund fünf Millionen Pflegebedürftige in Deutschland sowie ihre pflegenden Angehörigen, die mit steigenden Eigenanteilen und höheren Beitragslasten konfrontiert sind. Auch Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten sind betroffen, da der Fachkräftemangel die Versorgungsqualität gefährdet. Beitragszahler tragen die Finanzierungslast und sind von möglichen Beitragserhöhungen in 2027 unmittelbar berührt.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8326) wurde am 5. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung muss die Anfrage über das Bundeskanzleramt weiterleiten; nach Zuleitung sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen vor. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Soziale Pflegeversicherung (SPV)
- Pflichtversicherung in Deutschland, die seit 1995 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit finanziert. Sie ist als Teilkaskoversicherung konzipiert und deckt Pflegekosten nur anteilig ab.
- Einrichtungsindividueller Eigenanteil
- Der Teil der stationären Pflegekosten, den Heimbewohner selbst tragen müssen — unabhängig vom Pflegegrad. Er ist je nach Einrichtung unterschiedlich hoch und in den letzten Jahren stark gestiegen.
- § 9 SGB XI
- Vorschrift im Elften Sozialgesetzbuch, die den Bundesländern die Verantwortung für die Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen zuweist. Kritiker bemängeln, dass viele Länder dieser Pflicht nicht ausreichend nachkommen.
Was ist die soziale Pflegeversicherung (SPV)?
Die soziale Pflegeversicherung ist ein Pflichtversicherungszweig in Deutschland, der Leistungen für Pflegebedürftige finanziert. Sie wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Warum steigen die Eigenanteile in der Pflege?
Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Steigen die Kosten in Pflegeeinrichtungen schneller als die Leistungen der Pflegekassen, müssen Pflegebedürftige mehr aus eigener Tasche zahlen.
Was sind versicherungsfremde Leistungen in der Pflege?
Darunter fallen Leistungen, die eigentlich gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, aber über die Pflegeversicherung finanziert werden — etwa Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Kritiker fordern deren Finanzierung aus Steuermitteln.





































































