Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8326 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Pflegeversicherung 2026 mit wachsendem Defizit und steigenden Eigenanteilen
- 17 Fragen zu Beitragssätzen 2027, Fachkräftemangel und Strukturreform
- Bundesregierung soll Optionen zur finanziellen Stabilisierung benennen
Hintergrund
Die soziale Pflegeversicherung steht seit Jahren unter finanziellem Druck: Steigende Pflegekosten, wachsende Zahl Pflegebedürftiger infolge des demografischen Wandels und steigende einrichtungsindividuelle Eigenanteile belasten Versicherte und Pflegekassen gleichermaßen. Im 21. Deutschen Bundestag wurden bereits unter BT-Drs. 21/1549 Modelle zur strukturellen Differenzierung zwischen allgemeiner Altersunterstützung und medizinisch induzierter Pflege diskutiert. Die Anfrage BT-Drs. 21/8326 knüpft daran an und fragt nach dem aktuellen Finanzstand sowie nach Reformoptionen.
Im Detail
Die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung (SPV) hat sich im Laufe des Jahres 2026 weiter zugespitzt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8326
Die soziale Pflegeversicherung steht 2026 vor einer verschärften Finanzlage. Steigende Defizite der Pflegekassen, wachsende einrichtungsindividuelle Eigenanteile und ein anhaltender Fachkräftemangel prägen die Versorgungssituation in Deutschland. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8326, eingereicht am 5. Oktober 2026, fordert die AfD-Fraktion unter Federführung von Martin Sichert eine umfassende Bestandsaufnahme von der Bundesregierung.
Finanzielle Lage der Pflegeversicherung
Im Mittelpunkt der 17 Fragen steht zunächst die Liquiditätslage der sozialen Pflegeversicherung zum Ende des ersten Halbjahres 2026. Die Fragesteller verweisen auf wachsende Defizite und fragen, mit welcher Beitragssatzentwicklung die Bundesregierung für das Kalenderjahr 2027 rechnet, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen zu sichern. Darüber hinaus soll die Bundesregierung darlegen, ob sie Spielräume sieht, Beitragszahler durch die Überführung sogenannter versicherungsfremder Leistungen — etwa der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige — in die Steuerfinanzierung zu entlasten. Die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungssysteme sind kein isoliertes Phänomen der Pflegeversicherung.
Strukturreform: Trennung von Altersunterstützung und medizinischer Pflege
Einen inhaltlichen Schwerpunkt bildet die Frage nach einer konzeptionellen Differenzierung zwischen allgemeiner, altersentsprechender Unterstützung — von den Fragestellern als „natürliche Pflege“ bezeichnet — und medizinisch induzierter Pflege. Dieser Ansatz wurde bereits in BT-Drs. 21/1549 diskutiert. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung dazu eine Positionierung erarbeitet hat und ob sie in einer solchen Trennung ein Potenzial zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung sieht.
Ehrenamt, Eigenverantwortung und Entlastungsleistungen
Weitere Fragen zielen auf das Einsparpotenzial durch stärkere Einbindung von Nachbarschaftshilfe, Ehrenamtlichen und familiären Netzwerken bei alltäglichen Hilfen wie Einkaufen oder Botengängen. Die Anfrage fragt nach den durchschnittlichen Stundensätzen, die professionelle Pflegedienste für hauswirtschaftliche Leistungen abrechnen, und ob rechtliche Hürden — etwa landesrechtliche Anerkennungsvorgaben nach § 45a/b SGB XI — verhindern, dass Pflegebedürftige Entlastungsleistungen vorrangig für private oder ehrenamtliche Helfer einsetzen. Außerdem interessiert die Fragesteller, ob die Bundesregierung eine stärkere Förderung familiärer Pflege durch verbesserte steuerliche und finanzielle Rahmenbedingungen für angemessen hält.
Fachkräftemangel in der Langzeitpflege
Ein weiterer Block betrifft den Fachkräftemangel: Die AfD-Fraktion fragt nach der Zahl unbesetzter Stellen in der Langzeitpflege, differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegefachassistenten, und nach regionalen Unterschieden. Dabei soll die Bundesregierung auch auf mögliche Untererfassungen durch nicht meldepflichtige Arbeitgeber hinweisen. Zusätzlich fragt die Anfrage, wie die Bundesregierung die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung aus dem Ausland — einschließlich beschleunigter Anerkennungsverfahren — für 2026 bewertet. Hintergrundinformationen zu Verwaltungskosten bei staatlich geförderten Strukturen bietet auch der Bericht zu GIZ und KfW.
Investitionskosten, Pflegegeld und Entbürokratisierung
Die Anfrage adressiert zudem die Haltung der Bundesregierung zu einer gesetzlichen Deckelung oder bundeseinheitlichen Begrenzung der Investitionskosten für Heimbewohner sowie die Frage, ob Initiativen gegenüber den Bundesländern geplant sind, deren Pflicht zur Investitionskostenförderung nach § 9 SGB XI verbindlicher einzufordern. Die Wirkung des aktuellen Pflegegeldes als Unterstützungsinstrument für die häusliche Pflege — im Vergleich zu den tatsächlichen Kostensteigerungen seit 2024 — soll ebenfalls bewertet werden. Schließlich fragt die AfD-Fraktion, welche konkreten Entbürokratisierungsfortschritte im Pflegealltag durch die gesetzlichen Maßnahmen des Jahres 2026 bereits erzielt wurden und welche weiteren Schritte zur Reduzierung von Dokumentationspflichten geplant sind.
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8326 steht noch aus. Sobald sie vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
Weiterlesen:
Betroffen sind rund fünf Millionen Pflegebedürftige in Deutschland sowie deren Angehörige, die häusliche Pflege übernehmen. Auch Beitragszahler in der sozialen Pflegeversicherung und Beschäftigte in Pflegeberufen sind von den Entwicklungen direkt betroffen.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8326 ist am 5. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Bundestages innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt schriftlich zu beantworten. Die Antwort steht noch aus.
- Soziale Pflegeversicherung (SPV)
- Pflichtversicherung in Deutschland, die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit finanziert; seit 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.
- Versicherungsfremde Leistungen
- Ausgaben einer Sozialversicherung, die nicht ihrem eigentlichen Versicherungszweck dienen und daher häufig als steuerfinanzierungswürdig diskutiert werden.
- Einrichtungsindividueller Eigenanteil
- Der Betrag, den Heimbewohner über den Leistungssatz der Pflegeversicherung hinaus selbst tragen müssen; variiert je nach Einrichtung.
Was fragt die AfD zur Pflegeversicherung?
Die Fraktion stellt 17 Fragen zu Liquidität, Beitragssatzentwicklung 2027, Eigenanteilen, Fachkräftemangel, Ehrenamtsförderung und Entbürokratisierung in der Pflege.
Was sind versicherungsfremde Leistungen in der Pflegeversicherung?
Das sind Ausgaben, die nicht dem Kernzweck der Pflegeversicherung entsprechen, etwa Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, die laut Anfrage durch Steuergelder finanziert werden könnten.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen sieht die Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.





































































