Beantwortet
Grüne fordern umfassende Reform des Gewaltschutzgesetzes
Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert eine grundlegende Reform des deutschen Gewaltschutzes. In einem umfangreichen Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/5811) vom 6. Mai 2026 kritisiert sie den Regierungsentwurf zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung als unzureichend.
Die elektronische Fußfessel allein reicht nicht – es braucht ein komplettes Schutzsystem für Gewaltopfer.
Erschreckend sind die Zahlen. Laut dem Antrag von Helge Limburg und weiteren Abgeordneten wurden 187.128 Frauen im Jahr 2024 Opfer häuslicher Gewalt. Die Anzeigequote liegt nach ihrer Darstellung bei Partnerschaftsgewalt unter fünf Prozent – ein Indiz für das Dunkelfeld. Dies ist bemerkenswert, da es die Dimension des Problems verdeutlicht, das weit über die polizeilich erfassten Fälle hinausgeht. Die geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung kann deshalb nur für einen Bruchteil der Betroffenen Schutz bieten.
27 konkrete Forderungen an die Bundesregierung
Detailliert listen die Grünen 27 Forderungen auf. An erster Stelle steht die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. Bundesweit einheitliche Kriterien zur Erfassung von Femiziden werden ebenso verlangt wie ein digitales Risikomanagement-System nach spanischem Vorbild. Hintergrund ist die bislang unzureichende Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland. Zusätzlich fordert die Fraktion spezielle Dezernate bei Staatsanwaltschaften. Bessere Fortbildung für Richter und Polizei muss selbstverständlich werden.
Besonders vulnerable Gruppen wie Frauen mit Behinderungen und queere Menschen sollen nach dem Willen der Antragsteller besonderen Schutz erhalten. Für Geflüchtete verlangt die Fraktion die Streichung von Wohnsitzauflagen für Gewaltbetroffene und uneingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung.
Kritik am Regierungsentwurf
Scharf gehen die Grünen mit der Bundesregierung ins Gericht. In der ausführlichen Begründung werfen sie ihr vor, die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten nicht zu erfüllen. Der Entwurf beschränkt sich auf punktuelle Eingriffe, ohne ein integriertes Hilfesystem zu etablieren. Problematisch ist zudem: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung setzt voraus, dass Täter und Opfer nicht mehr im selben Haushalt leben. Eine Vorgabe, die nach Ansicht der Fraktion der polizeilichen Realität widerspricht.
Strukturelle Zusammenarbeit aller Kooperationspartner fordern die Abgeordneten außerdem – Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendämter und Frauenunterstützungseinrichtungen müssen endlich an einem Strang ziehen. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei dem Schutz von Menschen mit Behinderungen gelten, die überdurchschnittlich oft Gewalt erfahren.























































