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Soll der Staat leichter an Kriminellen-Vermögen kommen?
Der Bundesrat beschloss am 27. März 2026 einen weitreichenden Gesetzentwurf zur Verschärfung der Vermögensabschöpfung. Die Drucksache 21/5777 vom 6. Mai 2026 sieht vor, dass der Staat künftig leichter an Vermögenswerte herankommt, deren Herkunft unklar ist.
Einfach erklärt: Wenn jemand eine teure Villa oder ein Luxusauto besitzt, aber offiziell nur wenig Geld verdient, soll der Staat diese Gegenstände künftig leichter einziehen können – ohne langwierig beweisen zu müssen, dass sie aus Straftaten stammen.
Beweislast dreht sich um
Eine Beweislastumkehr bildet das Kernstück der Reform. Sie betrifft die selbständige erweiterte Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuchs. Bislang hat der Staat beweisen müssen, dass Vermögensgegenstände aus Straftaten stammten.
Künftig reicht es aus, wenn ein „grobes Missverhältnis“ zwischen dem Wert der Gegenstände und den rechtmäßigen Einkünften der betroffenen Person besteht. Dies ist bemerkenswert, da das Gesetz dann eine rechtswidrige Herkunft vermutet. Die betroffene Person muss dann beweisen, dass ihr Vermögen legal erworben wurde.
Kampf gegen Organisierte Kriminalität
Vor allem die Organisierte Kriminalität steht im Fokus des Gesetzentwurfs. Strafverfolgungsbehörden stoßen immer wieder auf „beträchtliche, durch legale Einkünfte nicht zu erklärende Vermögenswerte“, so die Begründung. Diese umfassen Immobilien, hochwertige Kraftfahrzeuge, Uhren, Schmuckstücke, Edelmetalle, hohe Bargeldbeträge oder Kryptowährungen.
Bisher scheiterte die Einziehung oft. Hintergrund ist, dass sich die Herkunft nicht konkret einer bestimmten Straftat zuordnen ließ. Kriminelle haben mit „in sich schlüssigen“ aber falschen Angaben zur Vermögensherkunft die Behörden in eine „strukturelle Beweisnot“ gebracht.
Bundesregierung plant eigenen Entwurf
Die Bundesregierung unter Friedrich Merz unterstützt das Anliegen grundsätzlich. Sie will aber einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. In ihrer Stellungnahme betont sie, dass „verfassungsrechtliche Vorgaben sowie die grundlegenden Prinzipien des Strafverfahrens“ sorgfältig geprüft werden müssten. Ein entsprechender Regierungsentwurf wird noch 2026 vorgelegt.























































