- 72 Petitionsverfahren am 9. September 2026 abgeschlossen
- Nur 3 von 72 Petitionen zumindest teilweise erfolgreich
- Themen: Rente, Strafrecht, KI, Arbeitsrecht, Unterhaltsrecht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7956 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz (Art. 17 GG) verankert. Jeder Mensch hat das Recht, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung. In regelmäßigen Abständen werden mehrere abgeschlossene Verfahren in Sammelübersichten zusammengefasst und dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Die Sammelübersicht 306 (BT-Drs. 21/7956) vom 9. September 2026 umfasst 72 Petitionsverfahren, die der Ausschuss in seiner Sitzung gemäß Protokoll Nr. 21/36 beschieden hat.
- 72 — Petitionsverfahren insgesamt in Sammelübersicht 306 abschließend bewertet
- 1 — Petition mit teilweiser Entsprechung des Anliegens (Sanktion und Rückforderung, Berlin)
- 2 — Petitionen mit vollständiger Entsprechung (Recht der Schuldverhältnisse, Gerichte)
- 69 — Petitionsverfahren ohne inhaltliche Entsprechung abgeschlossen
- 9. September 2026 — Beschlussdatum (Protokoll Nr. 21/36 des Petitionsausschusses)
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/7956, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 9. September 2026 insgesamt 72 Bürgeranliegen abschließend bewertet und dem Bundestag seine Beschlussempfehlungen vorgelegt. Die Drucksache 21/7956 enthält die Sammelübersicht 306 mit Eingaben zu Themen wie Rentenversicherung, Arbeitsrecht, Strafrecht, Unterhaltsrecht, Datenschutz und Künstlicher Intelligenz.
Drei Kategorien von Ergebnissen
Der Petitionsausschuss unterscheidet in seiner Sammelübersicht drei Beschlussempfehlungen. Einer Petition wurde teilweise entsprochen: Eine Eingabe aus Berlin zum Thema Sanktion und Rückforderung findet damit zumindest partiell Berücksichtigung. Vollständig entsprochen wurde zwei Petitionen: Eine Eingabe aus Lübeck zum Recht der Schuldverhältnisse und eine aus Stolberg (Rheinland) zu Gerichten wurden positiv beschieden. Der weitaus größte Teil — 69 Verfahren — wird ohne inhaltliche Entsprechung abgeschlossen. Diese Eingaben konnten trotz Prüfung nicht zu einer Änderung führen.
Petitionsrecht: Was gilt aktuell?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jeder Mensch — nicht nur deutsche Staatsbürger — hat das Recht, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und gibt eine Beschlussempfehlung ab. Die häufigsten Ausgänge sind die Abschlüsse ohne Entsprechung, also Fälle, in denen der Ausschuss zwar geprüft, aber keinen Handlungsbedarf gesehen hat oder keine gesetzgeberischen Möglichkeiten bestehen.
Breites Themenspektrum der 72 Petitionen
Die Bandbreite der Eingaben in der Sammelübersicht 306 ist groß. Mehrere Petitionen betreffen die gesetzliche Rentenversicherung — sowohl ihre Finanzierung als auch Fragen zur Rehabilitation und zum Beitragsrecht. Im Bereich Arbeitsrecht finden sich Eingaben zu Arbeitszeit, Kündigungsschutz und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Gleich mehrere Petitionen zum Thema Sanktion und Rückforderung wurden eingereicht, was auf ein wiederkehrendes Anliegen im Sozialrecht hindeutet.
Im Rechtsbereich stechen mehrere Eingaben zur Strafprozessordnung, zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie zu Unterhaltsrecht für Kinder hervor. Letzteres ist mit vier Petitionen aus verschiedenen Städten vertreten — ein Zeichen, dass Unterhaltsregelungen viele Bürger beschäftigen. Auch das Unterhaltsvorschussgesetz ist Gegenstand zweier Eingaben. Sorgearbeit und ihre rechtlichen Folgen bewegen viele Menschen, was sich auch in den Petitionen widerspiegelt.
Technologiethemen sind ebenfalls vertreten: Eine Petition aus Hamburg befasst sich mit Künstlicher Intelligenz, eine weitere aus Ginsheim-Gustavsburg mit der Digitalisierung der Verwaltung. Auch Datenschutzfragen — insbesondere zur Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie zur Bundesagentur für Arbeit — wurden eingereicht. Das Thema Identität im Internet ist mit zwei Eingaben aus Leipzig und Jesteburg vertreten.
Weitere Themen sind Umsatzsteuer, Steuerpolitik, Parteienfinanzierung, Pflegeversicherung, Energiegesetze, das Bundeskartellamt, die Autobahn GmbH des Bundes sowie Fragen zur Rechtsstellung der Richter. Sogar zwei Eingaben aus Polen — zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zum Petitionsrecht selbst — sind in der Sammelübersicht enthalten, was zeigt, dass das Petitionsrecht auch von Personen außerhalb Deutschlands genutzt wird.
Wie der Petitionsausschuss arbeitet
Der Petitionsausschuss fasst abgeschlossene Verfahren regelmäßig in Sammelübersichten zusammen und legt sie dem Bundestag zur Abstimmung vor. Die vorliegende Sammelübersicht 306 basiert auf den Beschlüssen vom 9. September 2026 (Protokoll Nr. 21/36). Vorsitz führt Dr. Hülya Düber als amtierende Ausschussvorsitzende. Mehr über parlamentarische Verfahren im Bundestag ist in der Übersicht der Drucksachen vom 9. September 2026 nachzulesen.
Weiterlesen:
Betroffen sind 72 Petentinnen und Petenten aus ganz Deutschland sowie aus Polen, die zu einer Vielzahl von Themen Eingaben an den Bundestag gerichtet haben. Die Anliegen stammen aus Bereichen, die viele Bürger direkt betreffen: Rentenversicherung, Arbeitsrecht, Unterhaltsrecht, Strafrecht, Datenschutz und Digitalisierung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Petitionsrecht
- Das in Art. 17 GG verankerte Grundrecht, Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag oder andere Volksvertretungen zu richten.
- Sammelübersicht
- Periodisch vom Petitionsausschuss erstelltes Dokument, das mehrere abgeschlossene Petitionsverfahren bündelt und dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Petitionsverfahren abschließen
- Formaler Abschluss der Prüfung einer Petition durch den Ausschuss — mit oder ohne inhaltliche Entsprechung des Anliegens.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst in regelmäßigen Abständen mehrere abgeschlossene Petitionsverfahren in einer Sammelübersicht zusammen und empfiehlt dem Bundestag, die Beschlüsse zu den einzelnen Eingaben anzunehmen.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen ohne Entsprechung'?
Das Anliegen des Petenten konnte nicht berücksichtigt werden. Der Ausschuss hat das Verfahren dennoch formal abgeschlossen, was der häufigste Ausgang bei Petitionen ist.
Welche Themen wurden in Sammelübersicht 306 behandelt?
Die 72 Verfahren betreffen u. a. Rentenversicherung, Arbeitsrecht, Strafrecht, Unterhaltsrecht, Künstliche Intelligenz, Datenschutz, Umsatzsteuer und Petitionsrecht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7956 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































