Kleine Anfrage eingereicht
Linke deckt Versäumnisse bei Cum-Ex-Aufklärung auf
Hintergrund
Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte sind komplexe Finanzmarktgeschäfte, bei denen Dividenden und Kapitalertragsteuern mehrfach erstattet wurden, obwohl sie nur einmal gezahlt wurden. Der Schaden für den deutschen Staat wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt. Trotz jahrelanger Ermittlungen ist die Aufklärung noch nicht abgeschlossen. Das geplante Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz soll die Bekämpfung von Finanzkriminalität verbessern.
Die Linke-Fraktion hat eine umfangreiche Kleine Anfrage mit 50 Fragen zur Aufklärung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften gestellt. Die Drucksache 21/5831 vom 7. Mai 2026 behandelt die Bekämpfung organisierter Steuerkriminalität.
Nur 14 Fälle in einem Jahr abgeschlossen
Die Zahlen zeigen ein ernüchterndes Bild. Mit Stand 31. Dezember 2024 haben sich 353 Cum-Ex-Verdachtsfälle mit einem Schadensvolumen von 3,7 Milliarden Euro noch in Bearbeitung befunden, während rechtskräftig nur 188 Fälle abgeschlossen gewesen sind. Gegenüber dem Vorjahr sind lediglich 14 Verdachtsfälle abgeschlossen worden – eine bemerkenswert niedrige Zahl angesichts der Komplexität der Verfahren. Bei Cum-Cum-Geschäften haben die Behörden binnen eines Jahres nur fünf der 253 Verdachtsfälle rechtskräftig beendet.
Bei der aktuellen Aufklärungsgeschwindigkeit würde die Aufarbeitung der bereits bekannten Fälle Jahrzehnte dauern.
Diskrepanz zwischen Schätzungen und bekannten Fällen
Die von den Behörden erfassten Verdachtsfälle entsprechen nur einem Bruchteil der wissenschaftlich geschätzten Schadenssumme. Hintergrund ist eine fundamentale Bewertungsdifferenz: Professor Spengel von der Universität Mannheim schätzt allein für Cum-Cum-Geschäfte einen Schaden von bis zu 28,5 Milliarden Euro. Das wären fast viermal so viel wie die offiziell erfassten 7,3 Milliarden Euro. Die Aufklärung der Milliarden-Steuerskandale kommt seit Jahren nur langsam voran.
Kritik am Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
Die Linke bezeichnet das geplante Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz als unzureichend. Das Gesetz soll nur 308 Millionen Euro zusätzlich einbringen – dies ist bemerkenswert, da Experten das jährliche Geldwäschevolumen auf 100 Milliarden Euro schätzen. Der Begriff „Steuerkriminalität“ taucht im Gesetzentwurf nicht auf.
50 Fragen an die Bundesregierung
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu aktuellen Verdachtsfallzahlen und Aufklärungsgeschwindigkeit. Darüber hinaus will die Fraktion wissen, auf welcher methodischen Grundlage die Bundesregierung zu niedrigeren Schadensschätzungen als Wissenschaftler gelangt. Auch nach der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen wird gefragt.
Betroffen sind alle Steuerzahler, die durch die entgangenen Steuereinnahmen indirekt belastet werden. Auch Finanzinstitute, die in Cum-Geschäfte verwickelt waren, sind von Ermittlungen und möglichen Rückforderungen betroffen.
Die Bundesregierung muss die 50 detaillierten Fragen der Linken-Fraktion beantworten. Eine Antwortfrist ist nicht öffentlich bekannt. Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz im Bundestag.
- Cum-Ex-Geschäfte
- Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde.
- Cum-Cum-Geschäfte
- Ähnliche Geschäfte wie Cum-Ex, aber mit ausländischen Investoren, die ebenfalls zu ungerechtfertigten Steuererstattungen führten.
- Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
- Geplantes Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche durch erweiterte Befugnisse des Zolls.























































