- Kein EU-Mitgliedstaat verfügt über ein vollständig einheitliches Wasserentnahmeregister
- Schwellenwerte für Genehmigungspflichten variieren erheblich zwischen den Ländern
- Italien und Schweden weisen besonders große Lücken bei der Erfassung auf
Wasserentnahmeregister in Europa: Zwischen Pflicht und Praxis
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Analyse vom Mai 2026 untersucht, wie ausgewählte europäische Länder Wasserentnahmen erfassen und registrieren. Grundlage der Untersuchung ist Art. 11 der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000, die alle Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Wasserentnahmeregistern verpflichtet. Die Studie zeigt: Die Umsetzung dieser Vorgabe fällt in den untersuchten Ländern sehr unterschiedlich aus.
Unterschiedliche Schwellenwerte und Systeme
Die Genehmigungspflichten beginnen je nach Land bei sehr unterschiedlichen Mengen. Estland verlangt ab 30 Kubikmeter Oberflächenwasser pro Tag bzw. 10 Kubikmeter Grundwasser pro Tag eine Genehmigung und führt alle Daten im zentralen System KOTKAS. Irland hat die Registrierungsschwelle bei 25 Kubikmetern pro Tag belassen, verlangt aber erst ab 2.000 Kubikmetern eine Vollgenehmigung. Ein 2022 verabschiedetes Gesetz soll das System umfassend modernisieren. Frankreich betreibt mit der BNPE eine nationale Datenbank, die nach Standort und Nutzungsart aufgeschlüsselte Jahresdaten liefert – kleine häusliche Entnahmen unter 1.000 Kubikmetern pro Jahr sind jedoch ausgenommen. Spanien verfügt mit dem „Registro de Aguas“ über ein öffentliches Wasserregister, das in eine zentrale Wasserdatenbank eingebettet ist und acht Nutzungskategorien unterscheidet.
Dezentrale Systeme mit Schwächen
Polen betreibt mehrere getrennte Register, darunter das SIGW-System und die POBORY-Datenbank für Grundwasserentnahmen, jedoch kein einheitliches zentrales Register. Italien überträgt die Registerführung an die einzelnen Regionen, was laut der Europäischen Kommission zu einer lückenhaften Umsetzung geführt hat. Das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit hat deshalb rund 100 Millionen Euro bereitgestellt, um das System zu automatisieren und zu konsolidieren. Schweden hat nach eigenem Bekunden kein umfassendes nationales Register; Daten sind auf verschiedene Behörden verteilt und teils vertraulich. Das Wissen über Wasserentnahmen sei dort „lückenhaft“.
Niederlande und Vereinigtes Königreich
Die Niederlande setzen stärker auf sektorale Berichtspflichten und Statistiken als auf ein klassisches Entnahmeregister. Das Vereinigte Königreich – das nicht mehr der EU angehört – hat ebenfalls kein zentrales Register, regelt Entnahmen aber über ein dezentrales Genehmigungssystem der Umweltbehörde mit einer Schwelle von 20 Kubikmetern pro Tag.
Fazit
Die Analyse zeigt, dass trotz der gemeinsamen EU-Vorgabe erhebliche Unterschiede in Vollständigkeit, Zentralisierungsgrad und Transparenz der nationalen Wasserentnahmeregister bestehen. Einige Staaten erfüllen die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie noch immer nur unvollständig.

































































