- Landwirte verlieren möglicherweise Kontrolle über eigene Betriebsdaten
- 20 Fragen zu Marktmacht, Lock-in-Effekten und Datenspeicherung im Ausland
- EU-Data-Act soll Datenzugang regeln — Umsetzung in der Landwirtschaft unklar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6546 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Digitalisierung der Landwirtschaft schreitet seit Jahren voran: Melkroboter, GPS-gesteuerte Traktoren, Drohnen, Tierüberwachungssysteme und Farm-Management-Informationssysteme erzeugen täglich große Mengen sensibler Betriebsdaten. Auf EU-Ebene trat mit dem Data Act (Verordnung EU 2023/2854) ein Regelwerk in Kraft, das den Datenzugang für Gerätenutzung verbessern und Cloud-Anbieterwechsel erleichtern soll. Wer bei digitalen Agrarsystemen rechtlich als Dateneigentümer gilt und welche Vertragsbedingungen Plattformbetreiber tatsächlich anwenden, ist nach Angaben der Fragesteller bislang nicht hinreichend durch die Bundesregierung untersucht worden.
Im Detail
Nach Auffassung der Fragesteller werfen diese Entwicklungen grundlegende Fragen hinsichtlich der Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe auf.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6546
Moderne Landwirtschaft erzeugt Daten im großen Maßstab: GPS-gesteuerte Traktoren, Melkroboter, Drohnen, Sensornetzwerke und KI-gestützte Farm-Management-Systeme protokollieren fortlaufend Betriebsabläufe, Ernteergebnisse, Tierbewegungen und Bodenzustand. Wem diese Daten gehören, wer sie nutzen darf und ob Landwirte sie beim Wechsel eines Anbieters mitnehmen können — das sind die zentralen Fragen, die die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6546 vom 18. Juni 2026 an die Bundesregierung richtet.
Datensouveränität Landwirtschaft: Was die 20 Fragen abdecken
Die Anfrage umfasst 20 Einzelfragen und gliedert sich in mehrere thematische Schwerpunkte. Zunächst erkundigt sie sich nach dem Stand der Verbreitung digitaler Agrarsysteme: Wie weit sind Farm-Management-Informationssysteme und KI-Anwendungen in deutschen Betrieben verbreitet? Welche Arten betrieblicher Daten werden typischerweise durch Sensoren, Landmaschinen und Überwachungssysteme erfasst?
Ein zweiter Block befasst sich mit der Rechtslage. Die Fragesteller wollen wissen, welche gesetzlichen Regelungen zu Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsrechten an landwirtschaftlichen Betriebsdaten bestehen und welche Vertragsbedingungen digitale Agrarplattformen gegenüber Herstellern und Dritten vorsehen. Dabei geht es auch darum, ob Landwirte tatsächlich die Kontrolle über ihre Betriebsdaten behalten oder ob diese faktisch bei Plattformbetreibern oder Cloud-Anbietern verbleiben.
Datenspeicherung im Ausland und Marktmacht internationaler Anbieter
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die Frage, ob und in welchem Umfang landwirtschaftliche Betriebsdaten auf Servern außerhalb Deutschlands oder sogar außerhalb der EU gespeichert werden. Angesichts der starken Marktstellung internationaler Technologiekonzerne im Agrarbereich fragt die Anfrage auch nach bekannten Marktanteilen großer Plattformanbieter in Deutschland sowie nach möglichen wirtschaftlichen oder technischen Abhängigkeiten.
Die Anfrage thematisiert zudem, ob die Bundesregierung die Gefahr marktbeherrschender Strukturen durch Digitalisierung und KI im Agrarbereich bereits geprüft hat und zu welchen Schlussfolgerungen sie dabei gelangt ist.
Lock-in-Effekte und Anbieterwechsel
Ein dritter Themenkomplex gilt den sogenannten Lock-in-Effekten: Können Landwirte beim Wechsel eines Anbieters ihre historisch gespeicherten Betriebsdaten vollständig exportieren und in andere Systeme übertragen? Welche technischen oder vertraglichen Hindernisse stehen einem Anbieterwechsel entgegen? Die Anfrage fragt zudem nach Untersuchungen zur Interoperabilität verschiedener digitaler Agrarsysteme und Plattformen.
Schließlich möchten die Fragesteller wissen, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die Interoperabilität zu stärken und dauerhaft sicherzustellen, dass Landwirte die Verfügungsgewalt über ihre eigenen Betriebsdaten behalten.
Was gilt aktuell?
Auf EU-Ebene ist mit dem Data Act (Verordnung EU 2023/2854) ein Regelwerk in Kraft getreten, das den Datenzugang aus vernetzten Geräten verbessern und den Wechsel zwischen Cloud-Diensten erleichtern soll. Auf nationaler Ebene gibt es bislang keine spezifischen Regelungen zu Eigentums- oder Verfügungsrechten an landwirtschaftlichen Betriebsdaten — allgemeine datenschutzrechtliche Normen wie die DSGVO gelten zwar, greifen aber nicht alle betriebsspezifischen Fragen auf. Wie der Data Act in der Praxis auf digitale Agrarsysteme angewendet wird, ist nach Einschätzung der Fragesteller noch nicht abschließend geklärt. Die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Recht auf staatlicher Kontrolle und privatwirtschaftlicher Plattformmacht stellt sich dabei auf einem weiteren gesellschaftlichen Terrain.
Die Digitalisierung berührt dabei nicht nur einzelne Höfe: Wenn internationale Agrarkonzerne über umfangreiche Betriebsdaten tausender Landwirte verfügen, können daraus strukturelle Wettbewerbsvorteile entstehen, die die Verhandlungsposition familiengeführter Betriebe dauerhaft schwächen. Ähnliche Abhängigkeitsfragen zeigen sich auch bei der mangelnden Erfolgskontrolle bei der Nutzung externer Dienstleister in anderen Bereichen.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, auf die 20 Fragen der Drucksache 21/6546 zu antworten. Die Antwort wird zeigen, über welche konkreten Erkenntnisse Bund und Ministerien zur Lage der Datensouveränität in der deutschen Landwirtschaft tatsächlich verfügen.
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Betroffen sind in erster Linie landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland — darunter besonders familiengeführte Höfe, die auf kommerzielle Digital- und KI-Plattformen angewiesen sind. Mittelbar betrifft das Thema auch Verbraucher, da Marktkonzentration bei Agrartechnologie die Produktionskosten und damit Lebensmittelpreise beeinflussen kann.
Das Europäische Parlament hat mehrheitlich den vereinbarten Änderungen der Artikel 148 und 168 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zugestimmt. Künftig werden schriftliche Lieferverträge zwischen Landwirten und ihren Abnehmern grundsätzlich gestärkt, um die Verhandlungsposition der Erzeuger in der Lebensmittelkette zu verbessern. Für Milchlieferverträge, insbesondere im Hinblick auf Produktionskosten und Revisionsklauseln, sowie für… …
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6546 wurde am 18. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist bis zum 9. Juli 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Farm-Management-Informationssystem (FMIS)
- Digitale Software, die landwirtschaftliche Betriebsdaten wie Erntemengen, Maschineneinsatz und Tiergesundheit erfasst, verwaltet und auswertet.
- Lock-in-Effekt
- Situation, in der ein Nutzer aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen dauerhaft an einen Anbieter gebunden bleibt und einen Anbieterwechsel kaum vollziehen kann.
- Data Act (EU 2023/2854)
- EU-Verordnung, die seit 2024 schrittweise in Kraft tritt und regelt, wer auf Daten aus vernetzten Geräten zugreifen darf und wie Anbieterwechsel bei Cloud-Diensten erleichtert werden.
Was ist Datensouveränität in der Landwirtschaft?
Datensouveränität bezeichnet das Recht der Landwirte, selbst zu bestimmen, wer auf die von ihren Maschinen und Systemen erzeugten Betriebsdaten zugreift, sie nutzt oder weitergibt.
Was sind Lock-in-Effekte bei Agrarplattformen?
Lock-in-Effekte entstehen, wenn Landwirte langfristig an einen Anbieter gebunden sind, weil ein Anbieterwechsel technisch schwierig oder wirtschaftlich nachteilig ist — etwa weil historische Betriebsdaten nicht exportiert werden können.
Was regelt der EU-Data-Act für Landwirte?
Der Data Act (Verordnung EU 2023/2854) soll Nutzern einen besseren Zugang zu Daten aus vernetzten Geräten ermöglichen und den Wechsel zwischen Cloud-Diensten erleichtern — die konkrete Umsetzung in der Landwirtschaft ist Gegenstand der Anfrage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6546 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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