Wahlvorschlag eingereicht
AfD schlägt Martin Hess und Gerold Otten für Geheimdienstkontrolle vor
Hintergrund
Das Parlamentarische Kontrollgremium ist ein wichtiges Kontrollorgan des Bundestages, das die Arbeit der deutschen Nachrichtendienste überwacht. Es besteht aus neun Mitgliedern verschiedener Fraktionen und tagt meist geheim. Die Zusammensetzung wird zu Beginn jeder Wahlperiode neu bestimmt.
Die AfD-Fraktion hat am 5. Mai 2026 Martin Hess und Gerold Otten als ihre Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium vorgeschlagen. Die Drucksache 21/5739 nennt beide Namen für die Wahl gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes.
Das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht die deutschen Nachrichtendienste. Dazu zählen der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern verschiedener Fraktionen. Es tagt meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das Gremium soll verhindern, dass die Geheimdienste ihre weitreichenden Befugnisse missbrauchen und dabei Grundrechte verletzen.
Das Kontrollgremium verfügt über umfassende Befugnisse. Es kann Akten einsehen und Mitarbeiter befragen. Auch Dienstgebäude dürfen besichtigt werden. Hintergrund ist die parlamentarische Kontrollfunktion über die Nachrichtendienste des Bundes. Das Gremium erstellt jährliche Berichte über seine Arbeit, die meist der Geheimhaltung unterliegen.
Martin Hess fungiert als sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag. Gerold Otten ist Abgeordneter der Partei. Beide Kandidaten sollen die Interessen ihrer Fraktion in dem Kontrollgremium vertreten.
Die Zusammensetzung des Gremiums richtet sich nach den Stärkeverhältnissen der Fraktionen im Bundestag. Dies ist bemerkenswert, da größere Fraktionen entsprechend mehr Mitglieder stellen. Der Bundestag stimmt über die eingereichten Wahlvorschläge ab, bevor das Gremium seine Arbeit aufnimmt.
Betroffen sind alle Bürger, da das Gremium die Geheimdienste kontrolliert, die weitreichende Befugnisse zur Überwachung haben. Die Kontrolle soll Grundrechte schützen und Missbrauch verhindern.
Der Bundestag muss über die Wahlvorschläge abstimmen. Die endgültige Zusammensetzung des Gremiums wird durch die Stärkeverhältnisse der Fraktionen bestimmt. Die Wahl erfolgt in der Regel zeitnah nach Einreichung der Vorschläge.
- Parlamentarisches Kontrollgremium
- Ein neunköpfiges Gremium des Bundestages, das die deutschen Nachrichtendienste wie BND, BfV und MAD überwacht und kontrolliert.























































