Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8149 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Martin Blessing arbeitet als Investitionsbeauftragter ohne Gehalt
- Nur 148,27 Euro Übernachtungskosten für China-Reise entstanden
- Keine messbaren Ziele und keine Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag
Hintergrund
Der Bundeskanzler hat Martin Blessing am 5. November 2025 als Persönlichen Beauftragten für Investitionen in Deutschland berufen. Rechtsgrundlage ist die verfassungsmäßige Organisationsgewalt des Bundeskanzlers nach Artikel 65 Satz 1 und Artikel 64 Absatz 1 Grundgesetz. Blessing ist zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Germany Trade and Invest GmbH (GTAI), der Bundesgesellschaft für Außenwirtschaftsförderung. Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD haben die Regierungsparteien angekündigt, Deutschland als Investitionsstandort zu stärken, eine Investorenkonferenz durchzuführen und einen Deutschlandfonds aufzulegen.
- 5. November 2025 — Datum der Berufung Blessings durch Schreiben des Bundeskanzlers.
- 148,27 Euro — Einzige bisher beim Bund angefallene Kosten: Übernachtungskosten für die China-Reise im Februar 2026.
- 3 Auslandsreisen — Blessing begleitete Dienstreisen in die VAE/Katar (Nov. 2025), Saudi-Arabien (Jan./Feb. 2026) und China (Feb. 2026).
- 0 Euro — Keine Haushaltsmittel für 2025 und 2026 veranschlagt, keine externen Beratungsleistungen beauftragt.
- 1 GTAI-Fachkraft — Aus bestehenden Ressourcen der Germany Trade and Invest GmbH beratend im Bundeskanzleramt tätig, auch für Blessing zuständig.
Im Detail
Eine Vereinbarung von Zielgrößen ist bei unentgeltlichen Tätigkeiten nicht üblich und wurde auch in diesem Fall nicht getroffen. Der persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland unterliegt keinen formalen Berichtspflichten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8149, Fragen 13–15
Seit November 2025 wirbt Martin Blessing als Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland offiziell um ausländisches Kapital für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die BT-Drs. 21/8149 vom 23. September 2026, eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, gibt erstmals detailliert Auskunft über Organisation, Kosten und Erfolgskontrolle dieser Funktion.
Investitionsbeauftragter Blessing: Ehrenamt ohne Haushaltsmittel
Der Investitionsbeauftragte Blessing erhält laut Bundesregierung kein Gehalt und keine Aufwandsentschädigung. Veranschlagte Haushaltsmittel für seine Tätigkeit: null. Zusätzliche Planstellen, Projektgruppen oder Kostenstellen wurden nicht eingerichtet. Als einzige nachgewiesene Ausgabe nennt die Drucksache 148,27 Euro Übernachtungskosten, die bei der Begleitung des Bundeskanzlers auf dessen China-Reise vom 24. bis 26. Februar 2026 entstanden sind. Für Öffentlichkeitsarbeit, Übersetzungen, Protokoll oder Sicherheit sind laut Bundesregierung keine Kosten angefallen. Externe Beratungs-, Kommunikations- oder Strategieleistungen wurden ebenfalls nicht beauftragt.
Organisatorisch ist der Investitionsbeauftragte keiner Arbeitseinheit der Bundesregierung zugeordnet. Die Rechtsgrundlage für seine Berufung liefert die verfassungsmäßige Organisationsgewalt des Bundeskanzlers nach Artikel 65 Satz 1 und Artikel 64 Absatz 1 Grundgesetz. Die formelle Berufung erfolgte mit Schreiben des Bundeskanzlers vom 5. November 2025.
Keine messbaren Ziele, keine Berichtspflicht
Die Bundesregierung teilt mit, dass für den Investitionsbeauftragten keine messbaren Zielgrößen vereinbart wurden — weder hinsichtlich des Investitionsvolumens noch der Zahl angesprochener Investoren oder konkreter Ansiedlungsprojekte. Zur Begründung heißt es, eine Vereinbarung von Zielgrößen sei bei unentgeltlichen Tätigkeiten nicht üblich. Blessing unterliegt auch keinen formalen Berichtspflichten gegenüber dem Bundeskanzleramt oder dem Bundeskabinett.
Der Bundestag erhält ebenfalls keine regelmäßige Unterrichtung. Die Bundesregierung stellt klar, dass Blessing kein Amt eines Beauftragten der Bundesregierung im formalen Sinne ausübt. Eine parlamentarische Berichtspflicht ist daher weder gesetzlich noch anderweitig vorgesehen. Auf die Frage nach konkreten Investitionsergebnissen — etwa Zusagen, Absichtserklärungen oder Ansiedlungsprojekten — antwortet die Bundesregierung, dass keine Dokumentationspflicht für Kontakte bestehe und entsprechende Erkenntnisse daher nicht vorlägen.
GTAI-Unterstützung aus Bestandsressourcen
Beratende Unterstützung erhält der Investitionsbeauftragte von der Germany Trade and Invest GmbH (GTAI), der Bundesgesellschaft für Außenwirtschaftsförderung. Eine GTAI-Fachkraft ist aus bestehenden Ressourcen beratend im Bundeskanzleramt tätig und unterstützt dabei auch Blessing. Zusätzliche Kosten entstehen dem Bund dadurch laut Regierung nicht. Blessing selbst ist zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der GTAI, was die Doppelrolle unterstreicht. Bei der Frage zur Abgrenzung seiner Aufgaben gegenüber GTAI, KfW und deutschen Auslandsvertretungen verweist die Bundesregierung vollständig auf eine frühere Antwort zur BT-Drs. 21/7491.
Drei Auslandsreisen seit Berufung
Seit seiner Berufung hat Blessing drei Auslandsreisen begleitet: Im November 2025 reiste er mit Bundesministerin Katherina Reiche in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Katar, im Januar/Februar 2026 erneut mit Reiche nach Saudi-Arabien und im Februar 2026 mit dem Bundeskanzler nach China. Die Frage nach internen Zielkonflikten zwischen Investitionswerbung, Wirtschaftssicherheit und nationalen Sicherheitsinteressen beantwortet die Bundesregierung mit einem schlichten „Nein“.
Die Drucksache dokumentiert damit ein Instrument der Standortpolitik, das bewusst außerhalb formaler Verwaltungsstrukturen angesiedelt ist. Ob und welche Wirkungen die Tätigkeit des Investitionsbeauftragten erzielt, bleibt mangels Erfolgskontrolle parlamentarisch nicht nachvollziehbar. Zum Kontext gehört, dass CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag 2025 angekündigt haben, Deutschland als Investitionsstandort zu stärken und unter anderem einen Deutschlandfonds aufzulegen — ein Versprechen, dessen Umsetzung der Bundestag weiterhin beobachtet, wie etwa die Debatte um fehlende Erfolgskontrolle bei der Games-Förderung oder die Diskussion um Transparenz bei der Ukraine-Hilfe zeigen.
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Betroffen sind potenziell alle Unternehmen und Investoren, die Ansiedlungen oder Investitionen in Deutschland planen. Indirekt berührt das Thema Steuerzahler, die ein Interesse an transparenter Verwendung öffentlicher Ressourcen und nachweisbaren Ergebnissen staatlicher Wirtschaftsförderung haben.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen direkt beantwortet. Bei Frage 20 zu konkreten Investitionsergebnissen verweist sie darauf, dass keine Dokumentationspflicht besteht und daher keine Erkenntnisse vorliegen. Bei Frage 24 zur Aufgabenabgrenzung verweist sie vollständig auf eine frühere Antwort (BT-Drs. 21/7491).
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Investitionsbeauftragter: Mandat und Kosten unter der Lupe →
- Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers
- Eine vom Bundeskanzler kraft seiner verfassungsmäßigen Organisationsgewalt (Art. 65 GG) berufene Person zur Unterstützung seiner Amtsgeschäfte. Kein formales Amt im Sinne des Beamtenrechts.
- Germany Trade and Invest (GTAI)
- Bundeseigene Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung, die Unternehmen bei Auslandsgeschäften unterstützt und ausländische Investoren für den Standort Deutschland wirbt.
- Bundesreisekostengesetz
- Regelt die Erstattung von Reisekosten für Bundesbedienstete. Gemäß § 3 können Kosten bis zu sechs Monate nach dem Anlass geltend gemacht werden.
Erhält Martin Blessing ein Gehalt als Investitionsbeauftragter?
Nein. Laut Bundesregierung erhält Blessing kein Gehalt oder eine vergleichbare Vergütung. Er kann lediglich angemessene Reisekosten und bare Auslagen erstattet bekommen.
Welche konkreten Investitionsergebnisse hat Blessing erzielt?
Die Bundesregierung gibt an, dass keine Dokumentationspflicht für Kontakte besteht und daher keine Erkenntnisse zu konkreten Investitionszusagen oder Ansiedlungsprojekten vorliegen.
Muss der Bundestag über die Tätigkeit des Beauftragten informiert werden?
Nein. Da Blessing kein Amt eines Beauftragten der Bundesregierung im formalen Sinne ausübt, ist eine parlamentarische Unterrichtung weder gesetzlich noch anderweitig vorgesehen.


































































