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- Bis zu 200.000 Euro Baukosten zehn Jahre lang absetzbar
- Grunderwerbsteuer bei Eigennutzung soll komplett entfallen
- Grundsteuer soll abgeschafft, Kommunen sollen Einkommensteuer-Hebesatz bekommen
Hintergrund
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD kündigt unter dem Stichwort „Starthilfe für Familien“ steuerliche und eigenkapitalersetzende Maßnahmen an. Laut Antrag sind Hypothekenbürgschaften oder eigenkapitalersetzende Instrumente bislang nicht zu erkennen. Das KfW-Programm „Jung kauft alt“ verlangt inzwischen nur noch Effizienzhaus 85.
- 200.000 Euro — Höchstgrenze für den geforderten Steuerabzug über zehn Jahre.
- 65.000 Wohneinheiten — voraussichtliche Fertigstellungen in Ein- und Zweifamilienhäusern 2025 laut ifo-Prognose, nach 205.000 im Jahr 1995.
- rund 22 Prozent — Rückgang der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser 2024 gegenüber dem Vorjahr.
- 81 Prozent — Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser, die von Eigentümern selbst bewohnt werden.
Im Detail
Wer in Deutschland lebt, eine Familie gegründet hat und Steuern zahlt, soll für sein selbstgenutztes Wohneigentum von Steuersenkungen profitieren.
— Begründung, BT-Drs. 21/8382
Die AfD-Fraktion will das Wohneigentum in Deutschland über Steuersenkungen fördern. In der Drucksache 21/8382 vom 6. Oktober 2026 fordert sie die Bundesregierung auf, selbst genutztes Wohneigentum steuerlich deutlich zu entlasten. Kern ist ein einmaliger Abzug von bis zu 200.000 Euro Bau- oder Kaufkosten, linear verteilt über zehn Jahre.
Was die AfD konkret fordert
Der Antrag umfasst sieben Punkte. Zunächst soll eine Gesetzesvorlage jedem Steuerzahler einmalig ermöglichen, die Kosten für selbst genutztes Wohneigentum bis zu 200.000 Euro steuerlich abzusetzen. Zweitens sollen KfW-Förderprogramme zusätzlich Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalbereitstellung vergeben, vorbehaltlich einer individuellen Bonitätsprüfung. Drittens sollen die Programme von energetischen Vorgaben befreit werden, die über Effizienzhaus 70 im Neubau und Effizienzhaus 85 bei Sanierungen hinausgehen.
Hinzu kommen steuerliche Forderungen: Die Grunderwerbsteuer soll beim Erwerb zu eigenen Wohnzwecken komplett entfallen, die Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden vollständig abgeschafft werden. Als Ausgleich sollen Gemeinden ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer natürlicher Personen erhalten, wie es laut Antrag Art. 106 Abs. 5 Satz 3 GG grundsätzlich ermöglicht. Bis zur Umsetzung soll eine gesetzliche Begrenzung drastischer Hebesatzsteigerungen gelten.
Was gilt aktuell?
Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es derzeit vor allem Förderprogramme der KfW. Laut Antrag verlangt „Jung kauft alt“ nur noch Effizienzhaus 85, was die AfD als Übernahme einer eigenen Forderung wertet. Hypothekenbürgschaften oder eigenkapitalersetzende Instrumente sind nach Darstellung der Fraktion bislang nicht erkennbar, obwohl der Koalitionsvertrag deren Prüfung ankündigt.
Wohneigentum und Baukosten in Zahlen
Zur Begründung verweist die Fraktion auf mehrere Datenquellen. Laut ifo-Institut wurden 1995 noch 205.000 Wohneinheiten in Ein- und Zweifamiliengebäuden fertiggestellt, für 2025 werden nur rund 65.000 prognostiziert. Das läge unter dem bisherigen Tiefstwert von 83.900 Einheiten im Jahr 2009. Die Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser gingen 2024 um rund 22 Prozent zurück.
Der Wohnungsbestand umfasste 2022 laut Pestel-Institut rund 16 Millionen Gebäude mit ein oder zwei Wohnungen und 3,52 Millionen Gebäude mit drei und mehr Wohnungen. 81 Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser werden von den Eigentümern selbst bewohnt. Nach Angaben der ARGE Kiel liegt der Anteil staatlich bedingter Kosten am Verkaufspreis eines typischen Mehrfamilienhauses bei 37 Prozent.
Historische Argumentation
Die Fraktion verweist auf die westdeutsche Nachkriegszeit. Bis zur Deutschen Einheit entstand Wohnraum primär durch Ein- und Zweifamilienhausbau; der Anteil an der jährlichen Bauleistung lag zwischen 1976 und 1989 fast durchgängig höher als beim Mehrfamilienhausbau. Gefördert wurde damals über Abschreibungen, teilweise Befreiung von der Grunderwerbsteuer und Kinderkomponenten. Das Wohneigentumsförderungsgesetz erlaubte ab 1986 die Absetzung von fünf Prozent der Herstellungskosten. Das Eigenheimzulagengesetz von 1995 gewährte ebenfalls fünf Prozent der Bemessungsgrundlage, steigend mit der Kinderzahl.
Aus den Entwicklungen der letzten beiden Jahrzehnte schließt der Antrag, dass Subventionen die Bildung selbst genutzten Wohneigentums nicht signifikant steigern. Stattdessen setzt die Fraktion auf Steuersenkungen für Familien und Steuerzahler.
Kritik an der Grundsteuer
Die Grundsteuer unterliegt laut Antrag auch in ihrer neuen Ausgestaltung nicht der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und sei „schlichtweg ungerecht“. Die AfD-Fraktion schlägt vor, sie abzuschaffen und Kommunen stattdessen über ein Hebesatzrecht an der Einkommensteuer zu beteiligen. Wie hoch die Einnahmeausfälle der Gemeinden wären und wie der Ausgleich konkret aussähe, beziffert die Drucksache nicht.
Der Antrag trägt den Titel „Vom Mieter zum Eigentümer – Wohneigentum wieder bezahlbar machen“ und wurde von zahlreichen Abgeordneten der AfD-Fraktion unterzeichnet. Ob er im Bundestag Zustimmung findet, ist offen; die Beratung steht noch aus.
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Betroffen wären Käufer und Bauherren selbst genutzter Immobilien, insbesondere Familien mit mittleren und unteren Einkommen. Die Abschaffung der Grundsteuer beträfe zudem alle Eigentümer sowie die Kommunen als bisherige Empfänger.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, die Beratung dort und anschließend die Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Nachrangdarlehen
- Ein Darlehen, das im Insolvenzfall erst nach anderen Gläubigern bedient wird und deshalb wie Eigenkapital wirken kann.
- Hebesatzrecht
- Das Recht einer Gemeinde, den Steuersatz auf eine Bemessungsgrundlage selbst festzulegen.
- Effizienzhaus 70
- Gebäudestandard, bei dem der Primärenergiebedarf bei 70 Prozent eines Referenzgebäudes liegt.
Was fordert die AfD beim Wohneigentum?
Sie fordert einen einmaligen Steuerabzug von bis zu 200.000 Euro über zehn Jahre, KfW-Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz sowie die Abschaffung von Grunderwerbsteuer bei Eigennutzung und der Grundsteuer.
Wie sollen Kommunen die Grundsteuer ersetzen?
Sie sollen laut Antrag ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer natürlicher Personen erhalten, gestützt auf Art. 106 Abs. 5 Satz 3 GG.
Ist der Antrag schon beschlossen?
Nein. Die Drucksache wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht; Ausschussberatung und Abstimmung im Bundestag stehen noch aus.

































































