- 101.265 Fälle mit syrischen Tatverdächtigen 2024
- Türkei mit 100.422 Fällen auf Platz zwei
- Daten zu 20 Staatsangehörigkeiten über zehn Jahre
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5744 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage erweitert eine vorherige Untersuchung (BT-Drs. 21/2366) zu zehn Asylherkunftsländern auf insgesamt 20 Staatsangehörigkeiten. Die AfD-Fraktion hatte eine deutliche Steigerung der Tatverdächtigenzahlen aus diesen Ländern festgestellt: von 14.526 im Jahr 2015 auf 64.780 im Jahr 2024. Besonders hoch waren die Werte für syrische und afghanische Staatsangehörige.
- 101.265 Fälle — syrische Staatsangehörige führen die Statistik 2024 an
- 100.422 Fälle — türkische Staatsangehörige auf Platz zwei
- 12.512 Gewaltstraftaten — bei syrischen Tatverdächtigen im Bereich Gewaltkriminalität 2024
- 2015-2024 — Zeitraum der umfassenden statistischen Analyse
- 20 Staatsangehörigkeiten — wurden detailliert in der Kriminalstatistik ausgewertet
Im Detail
Die Anzahl der tatverdächtigen Personen (TV) mit den genannten Staatsangehörigkeiten für die Berichtsjahre 2015 bis 2024 zum PKS-Schlüssel 890000 ist den in Anlage 1 beigefügten Tabellen zu entnehmen.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/5744
Die Bundesregierung hat umfangreiche Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu Tatverdächtigen verschiedener Staatsangehörigkeiten vorgelegt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt die Entwicklung von 2015 bis 2024 für insgesamt 20 Staatsangehörigkeiten auf.
Syrische Staatsangehörige führten die Statistik 2024 mit 101.265 registrierten Fällen an. Türkische folgten mit 100.422 Fällen knapp dahinter. Auf den weiteren Plätzen liegen rumänische (95.102), polnische (89.912) und ukrainische Staatsangehörige (66.745). Die Zahlen umfassten alle Straftaten außer ausländerrechtlichen Verstößen.
Entwicklung seit 2015
Die Statistik zeigt deutliche Veränderungen im Zeitverlauf. Syrische Staatsangehörige hatten 2015 noch 19.439 Fälle verzeichnet – bis 2024 ist diese Zahl auf über 101.000 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung um mehr als das Fünffache. Bei afghanischen Staatsangehörigen hat sich die Zahl von 13.667 (2015) auf 50.003 (2024) erhöht.
Bei türkischen Staatsangehörigen schwankten die Zahlen zwischen 111.587 (2017) und 123.807 (2018), blieben aber durchgängig auf hohem Niveau. Rumänische und polnische Staatsangehörige zeigten über den gesamten Zeitraum relativ stabile Werte.
Was gilt aktuell?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten und die dabei ermittelten Tatverdächtigen. Dabei wird das Prinzip der Echtzählung angewendet. Jede Person wird pro Jahr nur einmal gezählt, unabhängig davon, wie viele Straftaten sie begangen hat. Die Statistik gibt Auskunft über das Hellfeld der Kriminalität – also nur über die der Polizei bekannt gewordenen Fälle.
Gewaltkriminalität und Opferzahlen
Bei schweren Delikten zeigt die Statistik ebenfalls Unterschiede. Im Bereich Gewaltkriminalität (PKS-Schlüssel 892000) führten 2024 syrische Staatsangehörige mit 12.512 Fällen. Türkische folgten mit 7.317, afghanische Tatverdächtige mit 5.578 Fällen.
Die Opferstatistik wird nur bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit geführt. Hier erfasst die PKS sowohl deutsche als auch nichtdeutsche Opfer und deren Zuordnung zu den Tatverdächtigen.
Grenzen der Statistik
Die Bundesregierung lehnt weiterhin die Erstellung kumulativer Mehrjahresanalysen ab. Sie verweist auf methodische Aspekte bei der Echtzählung sowie datenschutzrechtliche Beschränkungen durch die BSI-Anonymisierung. Moderne statistische Verfahren wie Fuzzy-Matching oder Kohortenanalysen werden nicht angewendet.
Populationsbezogene Auswertungen erstellt das Bundeskriminalamt ebenfalls nicht. Diese würden die jeweilige Bevölkerungsstruktur berücksichtigen. Dadurch bleiben Rückschlüsse auf kriminogene Faktoren oder Deliktkarrieren eingeschränkt.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle Bürger, da die Kriminalstatistik die Grundlage für sicherheitspolitische Entscheidungen bildet. Besonders relevant für die Diskussion um Migration und Integration sowie für Strafverfolgungsbehörden und Präventionsarbeit.
Die Bundesregierung hat alle statistischen Fragen vollständig beantwortet, lehnt aber weiterhin kumulative Mehrjahresanalysen aus methodischen und datenschutzrechtlichen Gründen ab.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 05.05.2026) Kriminalstatistiken Migranten 2015-2024 – AfD fordert detaillierte PKS-Daten zu 20 Staatsangehörigkeiten →
- PKS-Schlüssel
- Nummerncodes in der Polizeilichen Kriminalstatistik zur systematischen Erfassung verschiedener Deliktarten.
- Echtzählung
- Statistische Methode, die jede tatverdächtige Person nur einmal pro Jahr zählt, unabhängig von der Anzahl ihrer Straftaten.
- BSI-Anonymisierung
- Datenschutzverfahren des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Anonymisierung personenbezogener Daten.
Welche Staatsangehörigkeit führt bei Tatverdächtigen?
2024 führen syrische Staatsangehörige mit 101.265 registrierten Fällen, gefolgt von türkischen mit 100.422 Fällen.
Warum erstellt die Bundesregierung keine Längsschnittanalysen?
Sie verweist auf methodische Probleme bei der Echtzählung und datenschutzrechtliche Beschränkungen durch die BSI-Anonymisierung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5744 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































