- 2 Bürgerpetitionen zu Wohnen und Mietrecht
- Petitionsausschuss hat Empfehlung vorgelegt
- Bundestag soll Ministerien-Überweisung beschließen
278. Sammelübersicht: 2 neue Petitionen vor der Entscheidung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6428 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Bundestages prüft regelmäßig Bürgerpetitionen und gibt Empfehlungen für den weiteren Umgang ab. Die 278. Sammelübersicht enthält nur zwei Petitionen – deutlich weniger als in vorherigen Sammelübersichten mit bis zu 95 Petitionen.
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6428
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat seine Empfehlungen zu zwei Bürgerpetitionen vorgelegt. Die 278. Sammelübersicht behandelt Eingaben aus den Bereichen Mietrecht und Wohnraumförderung, wie aus der Drucksache 21/6428 vom 10. Juni 2026 hervorgeht.
Mietrecht-Eingabe aus Essen
Eine Petition aus Essen (Aktenzeichen Pet 4-20-07-4811-027969) behandelt Transparenz bei Mietnebenkosten. Der Ausschuss empfiehlt, die Eingabe als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen. Die Bundestagsfraktionen sollen über die Transparenz-Thematik informiert werden.
Wohnraumförderung-Eingabe aus Baden-Württemberg
Die zweite Petition stammt aus Bammental bei Heidelberg. Aktenzeichen Pet 2-21-19-23202-002848. Sie betrifft Wohnraumförderung und soll komplett an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen weitergeleitet werden.
Verfahren bei Bürgerpetitionen
Bürgerpetitionen können sich an den Bundestag wenden, wenn sie Angelegenheiten bei Bundesbehörden oder Gesetzgebung betreffen. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben. Er empfiehlt dem Plenum das weitere Vorgehen. Häufige Empfehlungen sind die Überweisung an zuständige Ministerien als ‚Material‘, manchmal auch zur ‚Berücksichtigung‘.
Umfang der Sammelübersicht
Die aktuelle 278. Sammelübersicht enthält zwei Petitionen. In vorherigen Sammelübersichten hat der Ausschuss teilweise 95 Bürgerpetitionen gleichzeitig behandelt. Oder er legte 41 neue Petitionen zur Entscheidung vor.
Die Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber zeichnet für die Beschlussempfehlung verantwortlich. Die beiden Petitionen sind in der Sitzung vom 10. Juni 2026 behandelt worden (Protokoll Nr. 21/33).
Weiterlesen:
- 95 Bürgerpetitionen entschieden: Von Rente bis Mietrecht
- 279. Sammelübersicht: 41 neue Petitionen vor der Entscheidung
Betroffen sind Mieter, die sich über intransparente Nebenkosten beschweren, sowie Personen, die Wohnraumförderung beantragen. Die Petitionen kommen aus Essen und Bammental.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 10. Juni 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch bevor. Bei Annahme werden die Petitionen an die zuständigen Bundesministerien weitergeleitet.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionen mit den jeweiligen Ausschuss-Empfehlungen für eine gemeinsame Abstimmung im Bundestag.
Was empfiehlt der Petitionsausschuss?
Die Petition zum Mietrecht soll als Material an das Justizministerium überwiesen werden, die Petition zur Wohnraumförderung an das Bauministerium.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6428 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































