- 5,6 Millionen Muslime laut offizieller Schätzung von 2020
- AfD sieht systematische Unterschätzung durch methodische Mängel
- 33 Detailfragen zu Migration und Demografie seit 1961
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6414 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung stützt sich bei der Schätzung der muslimischen Bevölkerung auf die MLD-Studie 2020 des BAMF-Forschungszentrums. Diese ermittelte für 2019 zwischen 5,3 und 5,6 Millionen muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund, was 6,4 bis 6,7 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Die Studie basiert auf dem Mikrozensus 2019 und einer Befragung von 14.354 Personen aus 23 muslimisch geprägten Herkunftsländern.
- 5,3 bis 5,6 Millionen — muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund laut MLD-Studie 2020
- 6,4 bis 6,7 Prozent — Anteil an der Gesamtbevölkerung von 83,1 Millionen
- 50 Herkunftsländer — umfasst die AfD-Anfrage gegenüber 23 in der MLD-Studie
- 33 Einzelfragen — zu Migration, Demografie und Religionszugehörigkeit seit 1961
Im Detail
Nach Auffassung der Fragesteller weist diese Schätzung mehrere methodische Schwächen auf, die in ihrer Gesamtheit zu einer systematischen Unterschätzung der muslimischen Bevölkerung in Deutschland führen dürften.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6414
Die AfD-Fraktion hat mit 33 detaillierten Fragen eine umfassende Bestandsaufnahme der muslimischen Bevölkerung in Deutschland angestoßen. Die Drucksache 21/6414 vom 11. Juni 2026 bezeichnet die aktuell gültige Schätzung der Bundesregierung als systematisch zu niedrig und methodisch unzureichend.
Die offizielle MLD-Studie 2020 des BAMF-Forschungszentrums geht von 5,3 bis 5,6 Millionen muslimischen Religionsangehörigen mit Migrationshintergrund aus. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 6,4 bis 6,7 Prozent. Diese Zahlen basieren auf dem Mikrozensus 2019 und einer Befragung von 14.354 Personen aus 23 muslimisch geprägten Herkunftsländern.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung stütze ihre Einschätzung zur Größe der muslimischen Bevölkerung hauptsächlich auf die MLD-Studie 2020, so die Darstellung. Das verwendete Verfahren sei zweistufig: Zunächst ermittle die Studie die Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten Ländern über den Mikrozensus. Dann multipliziere sie diese mit dem Anteil muslimischer Religionsangehöriger je Herkunftsgruppe aus der eigenen Befragung.
Einwände der AfD
Die Fraktion führt fünf wesentliche methodische Aspekte an. Erstens seien die Daten von 2019 veraltet. Sie berücksichtigten nicht die Zuwanderungsbewegungen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei der vergangenen Jahre. Zweitens erfasse der Mikrozensus seit 2017 keine Personen in Gemeinschaftsunterkünften mehr, wodurch ein Teil der Asylsuchenden unberücksichtigt bleibe.
Die statistische Erfassung des Migrationshintergrunds ende bei der zweiten Generation. Enkelkinder von Zuwanderern — die dritte Generation — erschienen als Deutsche ohne Migrationshintergrund, so die Kritik. Bei der türkischen Zuwanderung seit den 1960er-Jahren existiere inzwischen eine dritte Generation. Die Studie beschränke sich zudem auf 23 Herkunftsländer und schließe muslimisch geprägte Länder aus dem subsaharischen Afrika aus. Konvertiten ohne Migrationshintergrund würden methodisch ausgeschlossen.
Umfassende Datenerhebung geplant
Die AfD will mit ihrer Anfrage Daten aus verschiedenen Quellen für eine eigene demografische Bestandsfortschreibung nutzen. Dazu gehören die Wanderungsstatistik, die Geburten- und Sterbestatistik sowie die Einbürgerungsstatistik. Auch das Ausländerzentralregister, der Mikrozensus und der Zensus 2022 sollen ausgewertet werden. Die Anfrage bezieht sich auf 50 Herkunftsländer mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung aus sechs Regionen: Naher und Mittlerer Osten, Nordafrika, Subsaharisches Afrika, Zentralasien, Süd- und Südostasien sowie Südosteuropa.
Die Fragen reichen von jährlichen Zu- und Fortzugszahlen seit 1961 über Einbürgerungsstatistiken bis hin zu Geburtenraten. Asylantragszahlen werden ebenso abgefragt. Die Fraktion erfragt detailliert Daten zu Familiennachzug und Aufnahmeprogrammen, außerdem den aktuellen Aufenthaltsstatus von Schutzsuchenden. Die Zahl der Teilnehmer am islamischen Religionsunterricht und die Anzahl der Moscheegemeinden sind weitere Punkte.
Weiterlesen:
- Ostdeutschland-Beauftragte: AfD überprüft Jahresbilanz
- Beauftragter Migration und Antirassismus: AfD prüft Bilanz
Betroffen sind Personen mit Migrationshintergrund aus 50 muslimisch geprägten Herkunftsländern sowie deren Nachkommen. Die AfD schließt explizit auch Konvertiten und die dritte Zuwanderungsgeneration in ihre Datenerhebung ein.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die umfangreiche Anfrage zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 2. Juli 2026. Die AfD plant auf Basis der erhobenen Daten eine eigene demografische Bestandsfortschreibung der muslimischen Bevölkerung.
- MLD-Studie
- Studie 'Muslimisches Leben in Deutschland 2020' des BAMF-Forschungszentrums zur Ermittlung der Anzahl muslimischer Religionsangehöriger.
- Mikrozensus
- Jährliche Bevölkerungserhebung des Statistischen Bundesamtes, die ein Prozent aller Haushalte erfasst.
Was kritisiert die AfD an der aktuellen Schätzung?
Die Fraktion sieht methodische Schwächen: veraltete Daten von 2019, fehlende Erfassung von Personen in Gemeinschaftsunterkünften und der dritten Zuwanderungsgeneration.
Welche Herkunftsländer werden erfasst?
Die Anfrage bezieht sich auf 50 mehrheitlich muslimische Länder aus Nahost, Nordafrika, Subsahara-Afrika, Zentralasien und Südosteuropa.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6414 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































