Berlin, 17. Juni 2026. Die Innenministerkonferenz in Hamburg berät über schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsbetrug. Einer Beschlussvorlage zufolge sollen unter anderem der Bürgergeld-Zugang für EU-Bürger erschwert, Kindergeldzahlungen für im Ausland lebende Kinder begrenzt und der Datenaustausch zur Bekämpfung bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs verbessert werden. Dazu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:
„Diese Beschlussvorlage ist ein durchsichtiges Manöver. Ausgerechnet jetzt übernimmt die CDU Forderungen der AfD-Fraktion, die sie jahrelang bekämpft oder blockiert hat: Die Begrenzung des Bürgergeld-Zugangs für EU-Ausländer, den Schutz des Sozialstaates vor Missbrauch und die Beschränkung von Kindergeldzahlungen ins Ausland.
Das Problem ist nur: Mit der SPD als Koalitionspartner sind diese Forderungen absehbar nicht umzusetzen. Und die Union wird – wie so oft – einknicken, aus Angst vor Koalitionskrach und dem Verlust gut bezahlter Posten. Das ist nicht glaubwürdig, sondern CDU-Bürgertäuschung mit Ansage.
Die AfD-Fraktion hat längst geliefert: mit dem Gesetzentwurf zur Kindergeld-Indexierung bei Zahlungen ins Ausland (BT-Drs. 21/6003 ) sowie mit ihren Anträgen zur Begrenzung des Bürgergeldbezugs für EU-Bürger (BT-Drsn. 20/10063 und 21/3605 ). Wer Sozialleistungsmissbrauch wirklich bekämpfen will, darf nicht prüfen, vertagen und relativieren, sondern muss handeln: Kindergeldexporte begrenzen, Bürgergeld-Zuwanderung stoppen und organisierte Betrugsstrukturen konsequent verfolgen. Der Sozialstaat muss denen dienen, die ihn finanzieren – nicht denen, die in ihn einwandern.“
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