- Frauenanteil im Bundestag sank 2025 auf 32,4 Prozent
- Abgeordnete haben keinen Anspruch auf Elternzeit oder Elterngeld
- Bundestagspräsidentin Klöckner fordert weitere familienfreundliche Reformen
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen im Deutschen Bundestag
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Analyse vom Mai 2026 die bestehenden Regelungen und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von politischem Mandat und Familie zusammengefasst. Das Dokument beleuchtet sowohl den aktuellen Stand der Repräsentation von Frauen im Parlament als auch konkrete infrastrukturelle und rechtliche Maßnahmen, die Abgeordneten mit Kindern zugutekommen sollen.
Sinkender Frauenanteil und internationaler Vergleich
Der im Jahr 2025 neu gewählte 21. Deutsche Bundestag begann mit einem Frauenanteil von 32,4 Prozent – ein Rückgang um 2,4 Prozentpunkte gegenüber der vorherigen Legislaturperiode. Im weltweiten Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU) belegte Deutschland zum 1. März 2025 Platz 58 von mehr als 180 Staaten, bis April 2026 fiel die Platzierung weiter auf Rang 60. Zahlreiche europäische Länder, darunter alle skandinavischen Staaten, Spanien und das Vereinigte Königreich, wiesen höhere Frauenanteile in ihren Parlamenten auf. Die Analyse verweist auf Veröffentlichungen, die fehlende Vereinbarkeitsmaßnahmen als Ursache einer Repräsentationslücke – insbesondere bei Frauen mit Betreuungspflichten – bewerten.
Bestehende Regelungen und Erleichterungen
Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit oder Elterngeld. Gleichwohl wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt, um die Wahrnehmung von Familienpflichten zu erleichtern. Dazu gehören Ausnahmen von der Kürzung der Kostenpauschale während des Mutterschutzes oder bei der Betreuung erkrankter Kinder sowie eine Kennzeichnung betroffener Abgeordneter als „entschuldigt“ im Protokoll namentlicher Abstimmungen.
Seit November 2025 müssen namentliche Abstimmungen bereits vor Sitzungsbeginn angemeldet werden, was die zeitliche Planbarkeit verbessert. In begründeten Ausnahmefällen ist eine digitale Teilnahme an Ausschusssitzungen möglich, allerdings ohne individuellen Rechtsanspruch. Babys dürfen nach Absprache mit der Sitzungsleitung in den Plenarsaal und in Ausschüsse mitgebracht werden. Die zentrale Anlaufstelle „Baby und Mandat“ wurde im November 2025 in der Bundestagsverwaltung eingerichtet, um Abgeordnete über bestehende Angebote zu informieren.
Infrastrukturell stehen im Reichstagsgebäude ein Spiel-, Wickel- und Stillzimmer sowie Liege- und Wickelräume in allen Liegenschaften zur Verfügung. In der Kindertagesstätte des Bundestages sind zehn Plätze für Kinder von Abgeordneten reserviert. Der Fahrdienst hält Kindersitze bereit, und Abgeordnete können kindersichernde Ausstattung für ihre Büros ausleihen.
Forderungen nach weiteren Reformen
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sprach sich für weitergehende Reformen aus. Sie plädiert für feste Abstimmungsfenster, den flächendeckenden Einsatz hybrider Ausschusssitzungen sowie eine Begrenzung überlanger Plenarsitzungen und direkt aufeinanderfolgender Sitzungswochen. Zudem kritisiert sie das Fehlen einer formellen Elternzeitregelung für Abgeordnete.

































































