- 15 Mio. Euro Förderung durch das Auswärtige Amt unter Verdacht
- Bundesrechnungshof rügte 2019 Verstöße gegen Extremisten-Erlass
- 9 Fragen zur möglichen indirekten Terrorfinanzierung in Syrien
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6719 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrechnungshof verfasste bereits 2019 einen Prüfbericht zur Förderung des Islamic Relief Deutschland e. V. durch das Auswärtige Amt. Dieser Bericht wurde nach Angaben der Fragesteller über Jahre zurückgehalten und erst nach einer erfolgreichen Klage der Rechtsanwältin Seyran Ateş — mit Schwärzungen — veröffentlicht. Medien berichteten nach Wahrnehmung der Fragesteller erst ab Mai 2026 breit über den Vorgang. Das Thema war parlamentarisch bereits in der 19. Wahlperiode aufgegriffen worden: Die AfD stellte BT-Drs. 19/23148, die FDP BT-Drs. 19/8306 zu IRD.
Im Detail
„Das AA hat auch bei der Förderung des aktuellen Projekts von IRD trotz der Hinweise des BND und damit entgegen seiner eigenen Weisungslage die Eignung von IRD als Zuwendungsempfänger bejaht“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6719, zitiert nach Focus-Bericht
Über die Förderpraktiken des Auswärtigen Amts gegenüber der Hilfsorganisation Islamic Relief Deutschland e. V. (IRD) gibt es seit Mai 2026 umfangreiche Presseberichte. Die AfD-Fraktion hat diese Debatte nun mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6719, eingereicht am 25. Juni 2026) in den Bundestag getragen und neun konkrete Fragen an die Bundesregierung gestellt.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie viel Geld der Bund — vor allem das Auswärtige Amt — zwischen 2013 und 2025 an IRD und verbundene Organisationen gezahlt hat. In der Presse wird ein Gesamtvolumen von rund 15 Mio. Euro genannt. Wie diese Mittel auf einzelne Jahre verteilt sind und welche konkreten Projekte damit in welchen syrischen Regionen finanziert wurden, will die Anfrage durch die Bundesregierung aufgeklärt wissen.
Islamic Relief Deutschland: Vorwürfe und Verbindungen
IRD ist der deutsche Ableger der Mutterorganisation Islamic Relief Worldwide. Letztere wurde 2014 in Israel als Terrororganisation eingestuft und verboten. In den Vereinigten Arabischen Emiraten steht sie wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung zugunsten der Hamas auf einer Verbotsliste. In Deutschland hat der Verfassungsschutz laut Fragesteller bereits 2017 über Verbindungen von IRD zur Islamischen Gemeinschaft in Deutschland berichtet, einer Organisation, die dem Milieu der Muslimbruderschaft zugerechnet wird. Die Mutterorganisation Islamic Relief Worldwide ist in Deutschland nicht verboten.
Ein besonders kritischer Punkt betrifft mögliche Mittelflüsse in von Jihadisten kontrollierte Gebiete in Syrien. Vor etwa zehn Jahren herrschte in Teilen Nordsyriens die Al-Nusra-Front — eine Vorläuferorganisation der heutigen HTS, die von der EU als Terrororganisation eingestuft ist. Terrorismusexpertin Rebecca Schönenbach äußerte laut Vorbemerkung der Fragesteller gegenüber der NZZ den Verdacht einer „indirekten Terrorfinanzierung“ durch das Auswärtige Amt, weil ein Teil der humanitären Gelder von diesen Gruppen abgeschöpft worden sein könnte.
Bundesrechnungshof und geheimgehaltener Prüfbericht
Nach Darstellung der Fragesteller verfasste der Bundesrechnungshof bereits 2019 einen kritischen Prüfbericht zur IRD-Förderung. Dieser Bericht wurde über Jahre zurückgehalten und erst nach einer erfolgreichen Klage von Rechtsanwältin Seyran Ateş — mit umfangreichen Schwärzungen — herausgegeben. Der Bericht rügte laut Drucksache zweierlei: mangelnde wirtschaftliche Prüfung der geförderten Projekte und einen Verstoß des Auswärtigen Amts gegen den eigenen Runderlass AARES 55-1, der die Förderung extremistischer Organisationen durch staatliche Mittel verhindern soll. Konkret werfen die Prüfer dem Auswärtigen Amt vor, trotz BND-Hinweisen auf islamistische Verbindungen die Eignung von IRD als Zuwendungsempfänger bejaht zu haben.
Die neun Fragen im Überblick
Die Anfrage umfasst neun Fragen: Die erste verlangt eine jahresgenaue Aufschlüsselung der Gesamtzahlungen von 2013 bis 2025. Frage 2 erkundigt sich nach den konkreten Projekten und Partnerorganisationen vor Ort in Syrien. Die Fragen 3 bis 5 betreffen das Wissen der Bundesregierung über Verbindungen zur Muslimbruderschaft, ergriffene Sicherungsmaßnahmen und die Ergebnisse interner Prüfungen zur möglichen indirekten Terrorfinanzierung. Frage 6 fragt, ob das Auswärtige Amt über Mittelverwendungen in von Extremisten kontrollierten Gebieten — wie dem Gouvernement Idlib — informiert war. Frage 7 fragt nach den Konsequenzen aus den nun öffentlichen Rechnungshof-Berichten. Frage 8 erkundigt sich, ob die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit IRD beenden will. Frage 9 schließlich fragt nach weiteren Fällen, in denen das Auswärtige Amt in den vergangenen zehn Jahren humanitäre Mittel an Organisationen vergeben hat, denen Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder anderen islamistischen Netzwerken vorgeworfen werden.
Das Thema ist parlamentarisch nicht neu: Die AfD-Fraktion hatte bereits in der 19. Wahlperiode auf BT-Drs. 19/23148 nach der Förderung von IRD gefragt. Auch die damalige FDP-Fraktion thematisierte IRD auf BT-Drs. 19/8306. Breitere öffentliche Aufmerksamkeit entstand nach Einschätzung der Fragesteller jedoch erst ab Mai 2026. Ein ähnliches Muster der Kontrolle von Ausgaben und Behördenkosten zeigt sich auch in anderen parlamentarischen Anfragen, etwa zur BKM-Behörde, deren Personalkosten auf 162 Mio. Euro gestiegen sind.
Die Bundesregierung hat bis zum 16. Juli 2026 Zeit, die Fragen zu beantworten. Ob und in welchem Umfang sie dabei auf Geheimhaltungsinteressen verweist oder vollständig Auskunft gibt, bleibt abzuwarten. Fragen zur staatlichen Transparenz bei Auslandshilfe beschäftigen den Bundestag regelmäßig, wie auch die Debatte über die NGO-Beschränkungen in Israel zeigt, zu der die Bundesregierung ebenfalls Stellung nahm.
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- NGO-Beschränkungen Israel: Bundesregierung bewertet Steuergesetz kritisch
- BKM-Behörde: Krankenstand sinkt, Personalkosten steigen auf 162 Mio. Euro
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Betroffen sind in erster Linie die deutschen Steuerzahler, deren Mittel über das Auswärtige Amt an IRD geflossen sind. Mittelbar betroffen sind Hilfsempfänger in Syrien sowie die politische Debatte über Transparenz und Kontrolle bei der humanitären Außenförderung.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6719) wurde am 25. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 16. Juli 2026. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- AARES 55-1
- Runderlass des Auswärtigen Amts zur Verhinderung der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen.
- HTS (Hayat Tahrir al-Sham)
- Islamistische Miliz in Syrien, hervorgegangen aus der Al-Nusra-Front, die als Ableger von Al-Qaida gilt. Die EU und Deutschland stufen HTS als Terrororganisation ein.
- Muslimbruderschaft
- Internationale islamistische Organisation, gegründet in Ägypten. In Deutschland nicht verboten, aber vom Verfassungsschutz beobachtet.
Was ist Islamic Relief Deutschland e. V.?
Islamic Relief Deutschland (IRD) ist ein islamischer Hilfsverein, der humanitäre Projekte durchführt. Seine Mutterorganisation Islamic Relief Worldwide wurde in Israel als Terrororganisation verboten und steht in den Vereinigten Arabischen Emiraten wegen Hamas-Verdachts auf einer Verbotsliste.
Was hat der Bundesrechnungshof kritisiert?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller rügte der Bundesrechnungshof in einem Prüfbericht von 2019 mangelnde Wirtschaftlichkeitsprüfung und Verstöße des Auswärtigen Amts gegen den Runderlass zur Verhinderung von Förderung extremistischer Organisationen.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung, läuft also bis zum 16. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6719 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































