- Bund fördert in Brandenburg Hunderte NGOs über 'Demokratie leben!'
- Für 2025 und 2026 liegen noch keine vollständigen Empfängerlisten vor
- In mehreren Landkreisen laufen Widerrufsverfahren gegen Förderempfänger
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6614 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finanziert und läuft seit 2015. In der zweiten Förderperiode (2020–2024) flossen bundesweit erhebliche Mittel an lokale ‚Partnerschaften für Demokratie‘, die ihrerseits Gelder an Vereine und Initiativen weiterleiteten. In Brandenburg ergänzt das Programm Landesförderungen wie ‚Tolerantes Brandenburg‘. Die aktuelle dritte Förderperiode läuft seit 2025. Laut Drucksache 21/6614 fließen allein rund 1,9 Mio. Euro aus der aktuellen Förderperiode an das Landes-Demokratiezentrum Brandenburg.
- 20 Gebietskörperschaften — Landkreise und Städte in Brandenburg, für die Förderempfänger in der Antwort aufgelistet werden.
- 1,9 Mio. Euro — fließen laut Drucksache in der aktuellen Förderperiode an das Landes-Demokratiezentrum Brandenburg.
- 2020–2024 — zweite Förderperiode, für die vollständige Letztempfänger-Übersichten (mit Einschränkungen) vorliegen.
- 185.000 Euro — Fördersumme für den Verein HochDrei e.V. im Jahr 2026 für ein einzelnes Projekt.
- 140.000 Euro — erhält der KKJR Märkisch-Oderland e.V. in der aktuellen Förderperiode als Partnerschafts-Koordinator.
Im Detail
Es besteht kein Rechtsverhältnis zwischen dem Bund und Letztempfängern. Forderungen erfolgen grundsätzlich ausschließlich gegenüber dem Erstempfänger.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6614, S. 6
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ finanziert in Brandenburg seit Jahren Hunderte von Vereinen, Initiativen und zivilgesellschaftlichen Projekten. Wer konkret Geld erhält und für welche Zwecke, war bislang nur in Teilen öffentlich einsehbar. Die Bundesregierung hat nun auf BT-Drs. 21/6614 vom 22. Juni 2026 detailliert Auskunft gegeben — und damit die vollständige Förderkette von Erstempfänger bis zum einzelnen Verein für 20 Brandenburger Gebietskörperschaften offengelegt.
Die Antwort des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) umfasst die Förderjahre 2020 bis 2024. Für die laufenden Jahre 2025 und 2026 liegen nach Angaben der Bundesregierung noch keine vollständigen Übersichten der Erst-, Zwischen- und Letztempfänger vor. Dies betrifft insbesondere neu hinzugekommene ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in der seit 2025 laufenden dritten Förderperiode.
Demokratie leben! Brandenburg: Struktur der Förderung
Das Programm ist in Brandenburger Landkreisen und Städten nach einem einheitlichen Muster aufgebaut: Eine Gebietskörperschaft — etwa der Landkreis Dahme-Spreewald oder die Stadt Cottbus — fungiert als Erstempfänger. Sie beauftragt eine externe Koordinierungs- und Fachstelle, die wiederum Gelder an Letztempfänger wie Sportvereine, Kirchengemeinden, Jugendclubs oder zivilgesellschaftliche Initiativen weiterleitet. In der aktuellen Förderperiode fließen allein rund 1,9 Mio. Euro an das Landes-Demokratiezentrum Brandenburg; der Verein HochDrei e.V. erhält 185.000 Euro für ein einzelnes Bildungsprojekt, der Kreis-Kinder- und Jugendring Märkisch-Oderland e.V. 140.000 Euro als Koordinierungsstelle.
Die Bandbreite der geförderten Projekte ist groß: Sie reicht von Gedenkstättenfahrten und Zeitzeugenveranstaltungen über interkulturelle Begegnungsfeste und Theaterprojekte bis zu Jugendparlamenten, Anti-Mobbing-Programmen und Sportturnieren gegen Rassismus. In einzelnen Landkreisen — etwa Ostprignitz-Ruppin im Jahr 2024 — werden über 40 verschiedene Letztempfänger in einem einzigen Förderjahr aufgelistet.
Widerrufsverfahren in mehreren Landkreisen
Auffällig ist, dass die Bundesregierung für zahlreiche Förderjahre und Landkreise sogenannte Widerrufsverfahren vermerkt. So sind für den Landkreis Dahme-Spreewald die Förderjahre 2020, 2021 und 2023 mit einem Widerrufsverfahren gekennzeichnet, ebenso für Märkisch-Oderland (2021, 2022, 2023), Oberhavel (2020–2023), Spree-Neiße (2020–2023), Teltow-Fläming (2020–2023), Cottbus (2021–2023) und weitere. Zu den konkreten Gründen verweist die Bundesregierung in der Antwort auf die beigefügte Anlage und macht keine eigenständigen inhaltlichen Ausführungen.
Zur Frage der Prüfmechanismen erklärt die Bundesregierung: Erstempfänger sind verpflichtet, die Verwendungsnachweise der Letztempfänger zu prüfen und entsprechende Prüfvermerke beizufügen. Ein direktes Rechtsverhältnis zwischen Bund und Letztempfängern besteht jedoch nicht — Rückforderungen richten sich grundsätzlich gegen den Erstempfänger. Die Einreichung von Verwendungsnachweisen der Letztempfänger erfolgt laut Antwort üblicherweise nur im Rahmen vertiefter Prüfungen.
Keine Mittel an die Staatskanzlei Brandenburg
Eine der 29 Fragen der AfD-Fraktion zielte auf mögliche Förderungen der Staatskanzlei des Landes Brandenburg. Die Bundesregierung stellt dazu klar: Im Rahmen der ‚Partnerschaften für Demokratie‘ wurden der Staatskanzlei des Landes Brandenburg keine Mittel zugeteilt.
Für die Förderperiode ab 2025 neu hinzugekommene Partnerschaften — darunter das Amt Odervorland, die Gemeinde Schönefeld, Schöneiche bei Berlin, die Stadt Brandenburg an der Havel, Eisenhüttenstadt und Beeskow — können laut Bundesregierung noch nicht ausgewertet werden, da die vollständigen Empfängerlisten noch ausstehen. Das Programm Demokratie leben! steht damit weiter im Fokus parlamentarischer Kontrolle, wie auch frühere Drucksachen zu ähnlichen Förderstrukturen zeigen — etwa zur Kontrolle von Mitteln bei zivilgesellschaftlichen Programmen oder zur Transparenz bei Sozialleistungen.
Das Programm ist Teil eines breiteren politischen Diskurses über staatliche NGO-Förderung. Aus Sicht der anfragenden AfD-Fraktion ist die Förderpraxis des Bundes unzureichend transparent; die Fragesteller verweisen in ihrer Vorbemerkung auf juristische Kritik an der Verfassungsmäßigkeit der Förderpraxis. Die Bundesregierung hat die Anfrage beantwortet, ohne zu dieser Einschätzung Stellung zu nehmen. Mehr zu aktuellen Haushaltsprioritäten findet sich im Bericht zum Zukunftszentrum Deutsche Einheit sowie in der Debatte um die EU-Anti-Armutsstrategie.
Weiterlesen:
- Menschenhandel: Opferschutz bei Schwarzarbeitskontrolle lückenhaft
- Zukunftszentrum Deutsche Einheit: Kosten steigen auf 277 Mio. Euro
- EU-Anti-Armutsstrategie: Grüne fragen nach deutschem Umsetzungsplan
Betroffen sind Steuerzahler, die die Bundesförderung finanzieren, sowie die geförderten Vereine, Initiativen und Kommunen in Brandenburg. Die Antwort betrifft 20 Gebietskörperschaften — darunter Landkreise wie Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Oberhavel und Städte wie Cottbus, Frankfurt (Oder), Wittenberge und Bad Belzig.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen beantwortet, verweist jedoch für die Förderjahre 2025 und 2026 sowie für neu hinzugekommene 'Partnerschaften für Demokratie' auf fehlende Datenvollständigkeit. Zu Frage 29 (Beanstandungen und Rückforderungen) wird lediglich auf die Anlage verwiesen, ohne eigenständige inhaltliche Ausführungen.
Berlin, 22. Juni 2026. Heute wurde in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER) der Vigdís-Preis zur Frauenförderung an die sogenannte Initiative „My Voice, My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen“ vergeben. Die anwesenden AfD-Abgeordneten sowie Mitglieder der konservativen ECPA-Fraktion haben daher den PVER-Plenarsaal aus Protest verlassen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete und… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.06.2026) 140.000 Euro Demokratie-Förderung: AfD will Geldflüsse transparent machen →
- Letztempfänger
- Organisationen oder Personen, die Fördermittel am Ende der Weiterleitungskette tatsächlich für Projekte einsetzen — im Unterschied zu Erst- oder Zwischenempfängern, die Gelder nur weiterleiten.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Förderstruktur innerhalb des Bundesprogramms 'Demokratie leben!', bei der eine Gebietskörperschaft (z.B. Landkreis) als Erstempfänger fungiert und über eine externe Koordinierungsstelle Mittel an Vereine vergibt.
- Widerrufsverfahren
- Verwaltungsrechtliches Verfahren, mit dem ein Zuwendungsbescheid zurückgenommen wird — etwa wenn Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundes (Kapitel 17 02, Titel 684 04), das Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie auf lokaler Ebene finanziert. Gelder fließen über Erstempfänger — meist Landkreise oder Städte — an externe Koordinierungsstellen und Letztempfänger wie Vereine.
Warum wurden in einigen Landkreisen Widerrufsverfahren eingeleitet?
Laut Drucksache 21/6614 sind für mehrere Förderjahre und Gebietskörperschaften Widerrufsverfahren vermerkt. Die Bundesregierung verweist für Einzelheiten auf die beigefügte Anlage, nennt aber keine konkreten Gründe im Textteil der Antwort.
Gibt es Angaben zu den Förderjahren 2025 und 2026?
Nein. Laut Bundesregierung liegt für 2025 und 2026 noch keine vollständige Übersicht der Erst-, Zwischen- und Letztempfänger vor. Neu hinzugekommene Partnerschaften in der dritten Förderperiode ab 2025 sind daher nicht erfasst.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6614 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































