- 2.694 Personen 2024 und 1.299 Personen 2025 über EASY zugewiesen
- Militärische Reaktivierung der Kurpfalzkaserne noch nicht entschieden
- Bundesregierung verweist bei Betriebskosten vollständig auf Rheinland-Pfalz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6769 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die ehemalige Kurpfalzkaserne in Speyer befindet sich im Eigentum des Bundes und wird über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Seit der Schließung als Militärstandort wird die Liegenschaft als Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) des Landes Rheinland-Pfalz genutzt. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage und des wachsenden Bedarfs der Bundeswehr an Infrastruktur wird bundesweit die Reaktivierung ehemaliger Kasernen diskutiert. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben Prüfungen eingeleitet, ohne jedoch bisher konkrete Ergebnisse vorzulegen.
- 2.694 Personen — wurden 2024 über EASY der Aufnahmeeinrichtung Speyer zugewiesen
- 1.299 Personen — wurden 2025 über EASY der Aufnahmeeinrichtung Speyer zugewiesen (rund 52 % weniger als im Vorjahr)
- 0 Euro — zusätzliche Kosten für den Bund durch Parallelbetrieb während der Reaktivierungsprüfung laut Bundesregierung
Im Detail
Die Prüfungen hinsichtlich einer möglichen militärischen Reaktivierung der Kurpfalzkaserne Speyer sind noch nicht abgeschlossen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6769
Die Kurpfalzkaserne in Speyer steht im Mittelpunkt eines ungeklärten Nutzungskonflikts: Einerseits dient die Bundesliegenschaft als zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) des Landes Rheinland-Pfalz, andererseits prüfen das Bundesverteidigungsministerium und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine militärische Reaktivierung. Die Bundesregierung beantwortet dazu in BT-Drs. 21/6769 vom 26. Juni 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Nicole Höchst und Jörg Zirwes.
Kurpfalzkaserne Speyer: Zuweisungen stark rückläufig
Konkrete Zahlen liefert die Bundesregierung ausschließlich zu den EASY-Zuweisungen: Im Jahr 2024 wurden der Aufnahmeeinrichtung Speyer 2.694 Personen über das Erstverteilungssystem zugewiesen, im Jahr 2025 waren es mit 1.299 Personen noch rund die Hälfte. Dieser deutliche Rückgang spiegelt den bundesweit sinkenden Zuzug wider. Ob darüber hinaus Personen im Rahmen von Bundesaufnahmeprogrammen oder Sonderkontingenten in der Einrichtung untergebracht wurden, kann der Bund nach eigenen Angaben nicht sagen — die Zuweisung auf einzelne Einrichtungen innerhalb der Länder liegt in Landesverantwortung.
Betriebskosten: Bund verweist auf Rheinland-Pfalz
Fragen zu Betriebskosten, privaten Dienstleistern, Belegungszahlen, Ausreisepflichtigen und Abschiebungen beantwortet die Bundesregierung durchgehend mit dem Verweis auf das Land Rheinland-Pfalz. Der Bund stellt die Liegenschaft laut Haushaltsvermerk 3.6 zu Kapitel 6004 Titel 121 01 des Bundeshaushaltsplans mietzinsfrei zur Verfügung, trägt jedoch keine Betriebsverantwortung. Kosten für Sicherheitsdienst, Sozialbetreuung, Catering oder medizinische Versorgung fallen demnach vollständig in den Zuständigkeitsbereich des Landes.
Militärische Reaktivierung der Kurpfalzkaserne: Prüfung läuft
Zur zentralen Frage, ob die Kurpfalzkaserne Speyer wieder für die Bundeswehr genutzt werden soll, teilt die Bundesregierung mit, dass die entsprechenden Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Angaben zu Zeitplanung, betroffenen Flächen, Nutzungsprioritäten oder infrastrukturellen Anforderungen macht sie nicht. Stattdessen verweist sie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur früheren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953.
Zum Weiterbetrieb der AfA während der laufenden Prüfung stellt die Bundesregierung klar, dass dem Bund dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und organisatorische Auswirkungen auf die Bundeswehr ausbleiben. Eine Entscheidung über die künftige Nutzung der Liegenschaft steht damit weiter aus.
Was gilt aktuell?
Die Kurpfalzkaserne ist seit ihrer Schließung als Militärstandort als Asylaufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz in Betrieb. Die BImA verwaltet die Liegenschaft im Namen des Bundes, der sie mietzinsfrei zur Verfügung stellt. Eine verbindliche Entscheidung über Rückführung in militärische Nutzung oder dauerhafte zivile Verwendung liegt nicht vor. Solange die Reaktivierungsprüfung offen ist, bleibt der Status quo erhalten — die AfA Speyer wird mindestens bis Ende 2026 weiterbetrieben.
Der Nutzungskonflikt zwischen Asylunterbringung und militärischer Infrastruktur ist kein Einzelfall: Bundesweit diskutieren Bund und Länder, welche ehemaligen Kasernen angesichts der veränderten Sicherheitslage wieder in Betrieb genommen werden sollen. Die Bundesregierung hat die Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung als politische Priorität benannt, konkrete Entscheidungen zu einzelnen Liegenschaften aber vielfach noch nicht getroffen. Mehr zur Sicherheitspolitik und zu Reformplänen der Bundesregierung ist unter Verfassungsschutzbericht: Sicherheit stärken nachzulesen.
Die Frage der Wirksamkeit staatlicher Ausgaben im Asylbereich beschäftigt den Bundestag ebenfalls in anderen Zusammenhängen: Wie die Bundesregierung bei Ausgaben für Asylverfahrensberatung mit Transparenz umgeht, beleuchtet der Beitrag Bundesregierung gibt Millionen für Asylverfahrensberatung aus, ohne Wirksamkeit belegen zu können.
Weiterlesen:
- Bundesregierung gibt Millionen für Asylverfahrensberatung aus, ohne Wirksamkeit belegen zu können
- Verfassungsschutzbericht: Sicherheit stärken
- Bundestag 03.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Unmittelbar betroffen sind die in der AfA Speyer untergebrachten Asylbewerber sowie das Land Rheinland-Pfalz als Betreiber der Einrichtung. Mittelbar ist auch die Bundeswehr betroffen, die bei einer Reaktivierung Kapazitäten für die Landes- und Bündnisverteidigung gewinnen würde.
Die Bundesregierung weicht bei neun von elf Fragen aus und verweist auf das Land Rheinland-Pfalz. Lediglich zu den EASY-Zuweisungszahlen und zum Stand der Reaktivierungsprüfung liefert sie eigene Angaben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.06.2026) AfA Speyer: Kosten, Abschiebungen und Kaserne-Reaktivierung →
- EASY
- Erstverteilung von Asylbegehrenden — EDV-System, das Asylbewerber nach einem festgelegten Schlüssel auf die Bundesländer und Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt.
- BImA
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — Bundesbehörde, die Bundesgebäude und -liegenschaften verwaltet und verwertet.
- Königsteiner Schlüssel
- Verteilungsschlüssel für Asylbewerber auf die Bundesländer, der nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl berechnet wird.
Wer ist für den Betrieb der AfA Speyer zuständig?
Die Unterbringung von Asylsuchenden liegt laut Bundesregierung in der Zuständigkeit der Länder, Landkreise und Kommunen. Der Bund stellt lediglich die Liegenschaft mietzinsfrei zur Verfügung.
Wie viele Asylbewerber wurden der AfA Speyer zugewiesen?
Über das EASY-System wurden 2024 insgesamt 2.694 Personen und 2025 insgesamt 1.299 Personen der Aufnahmeeinrichtung Speyer zugewiesen.
Wird die Kaserne wieder für die Bundeswehr genutzt?
Eine Entscheidung steht noch aus. Die Prüfungen hinsichtlich einer möglichen militärischen Reaktivierung sind laut Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6769 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































