- Linke fordert Verbot automatisierter Gesichtserkennung für Staat und Private
- Bundesregierungs-Gesetzentwürfe zu digitalen Ermittlungsbefugnissen im Visier
- Biometrische Massenüberwachung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6917 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zur Einführung digitaler Ermittlungsbefugnisse im Bereich Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eingebracht. Diese sehen unter anderem die Möglichkeit vor, das Internet automatisiert nach biometrischen Daten wie Gesichtern, Stimmen und Bewegungsabläufen zu durchsuchen. Im April 2026 veröffentlichte die Organisation Digitale Gesellschaft gemeinsam mit weiteren Bürger- und Menschenrechtsorganisationen eine gemeinsame Stellungnahme gegen diese Vorhaben, die intern als ‚Lex Palantir‘ bezeichnet werden. Der EU-KI-Act enthält zwar Einschränkungen für biometrische Erkennungssysteme, nationale Umsetzungsregeln sind jedoch noch im Entstehen.
Im Detail
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit kann nicht Instrumente rechtfertigen, die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.
— BT-Drs. 21/6917, Antrag der Fraktion Die Linke
Automatisierte Gesichtserkennung als Ermittlungsinstrument — dieses Thema steht seit dem Frühjahr 2026 auf der politischen Agenda, nachdem die Bundesregierung Gesetzentwürfe zur Einführung digitaler Ermittlungsbefugnisse vorgelegt hat. Die Fraktion Die Linke reagiert darauf mit dem Antrag BT-Drs. 21/6917 vom 7. Juli 2026 und fordert ein umfassendes Verbot biometrischer Massenerkennungssysteme — sowohl für staatliche Stellen als auch für private Anbieter.
Was die Bundesregierung plant und warum Die Linke widerspricht
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sehen vor, Polizei und Staatsanwaltschaften zu ermächtigen, das gesamte Internet automatisiert nach biometrischen Daten zu durchforsten. Erfasst werden sollen dabei nicht nur Gesichter, sondern auch Stimmen und Bewegungsabläufe. Die so gewonnenen Daten sollen in einer Datenbank gespeichert werden und zur Identifizierung sowie Aufenthaltsermittlung von Personen dienen, denen Behörden eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit unterstellen oder gegen die ein Tatverdacht besteht. Besonders kritisch bewertet Die Linke, dass die geplanten Befugnisse auch zur bloßen „Aufklärung eines Sachverhalts“ genutzt werden könnten, sofern dies „erforderlich“ ist — eine Formulierung, die nach Einschätzung der Fraktion biometrischen Massenabgleich zum Standardwerkzeug der Polizei machen würde.
Was gilt aktuell?
Derzeit existiert in Deutschland kein allgemeines gesetzliches Verbot automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Auf EU-Ebene enthält der KI-Act Einschränkungen für biometrische Erkennungssysteme in Echtzeit, nationale Umsetzungsregeln sind jedoch noch im Entstehen. Anwendungen wie „PimEyes“ oder „ClearViewAI“, die private Nutzerdaten für biometrische Suchen verwenden, verstoßen laut dem Antrag bereits heute gegen EU-Recht — werden aber weiterhin genutzt. Die Bundesregierung hat bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt, der solche privatwirtschaftlichen Systeme ausdrücklich untersagt.
Biometrische Massenüberwachung und Grundrechte
Der Antrag argumentiert, dass ein lückenloser biometrischer Abgleich der Bevölkerung mit den verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten unvereinbar ist. Anonymität im öffentlichen Raum — physisch wie digital — sei Voraussetzung für die Ausübung von Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Die Fraktion beruft sich dabei auf eine gemeinsame Stellungnahme der Organisation Digitale Gesellschaft und weiterer Bürger- und Menschenrechtsorganisationen vom April 2026, die die Regierungspläne als rechtsstaatlich unzureichend eingestuft hat. Im Kern lautet das Argument: Wer jeden Menschen jederzeit identifizieren kann, stellt die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht.
„Der Schutz der öffentlichen Sicherheit kann nicht Instrumente rechtfertigen, die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.“ — BT-Drs. 21/6917, Fraktion Die Linke
Was der Antrag konkret fordert
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zwei zentrale Verbote enthält: Erstens soll der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung zur Personenidentifizierung im öffentlichen Raum für staatliche Stellen und private Anbieter verboten werden. Zweitens soll die Erstellung, Zusammenführung und Nutzung von Datenbeständen, die eine flächendeckende biometrische Überwachung ermöglichen, ebenfalls für beide Seiten untersagt sein. Das Verbot soll damit symmetrisch gelten — staatliche Ermittlungsbehörden und kommerzielle Anbieter würden gleichermaßen erfasst.
Politischer Kontext: Sicherheit versus Freiheit
Der Antrag steht im Kontext einer breiteren europäischen Debatte über den Einsatz von KI in der Strafverfolgung. In mehreren EU-Mitgliedstaaten laufen Pilotprojekte zur automatisierten Videoüberwachung mit Gesichtserkennung. In Deutschland haben Datenschutzbehörden wiederholt auf die Risiken solcher Systeme hingewiesen. Der Antrag schlägt sich klar auf die Seite des Grundrechtsschutzes und lehnt die Logik ab, dass Sicherheitsinteressen eine lückenlose biometrische Erfassung der Bevölkerung rechtfertigen können. Einen ähnlichen Datenschutzbezug weist die Diskussion um Fluggastdaten 2025 auf, wo ebenfalls Massenerfassung personenbezogener Daten mit Sicherheitsargumenten begründet wird. Auch die Debatte um die EUDI-Wallet 2027 berührt Fragen des digitalen Datenschutzes und staatlicher Identifizierungssysteme.
Weiterlesen:
- Fluggastdaten 2025: 628 Mio. Datensätze, 982 Festnahmen
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- Heute im Bundestag – 08.07.2026
Betroffen sind potenziell alle Menschen, die sich im öffentlichen Raum oder im Internet bewegen — also die gesamte Bevölkerung. Besonders relevant ist das Thema für Personen, die von ihrem Versammlungs- oder Meinungsfreiheitsrecht Gebrauch machen, sowie für Datenschutzbeauftragte, Strafverfolgungsbehörden und private Anbieter von Überwachungstechnologien.
Der Antrag wurde am 7. Juli 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht und muss nun den parlamentarischen Beratungsweg durchlaufen. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Innenausschuss oder den Ausschuss für Digitales — an. Nach Abschluss der Ausschussberatung entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung des Antrags.
- Biometrische Gesichtserkennung
- Automatisierte Technologie, die anhand physischer Merkmale wie Gesichtsgeometrie eine Person eindeutig identifiziert — vergleichbar einem digitalen Fingerabdruck des Gesichts.
- Lex Palantir
- Inoffizieller Spitzname für die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu digitalen Ermittlungsbefugnissen, den Bürgerrechtsorganisationen in Anlehnung an das US-Technologieunternehmen Palantir geprägt haben.
- Massendatenabgleich
- Automatisierter Abgleich großer Datenmengen — hier biometrischer Merkmale vieler Personen gleichzeitig — mit gespeicherten Datensätzen, ohne dass eine individuelle Verdachtslage vorliegen muss.
Was sind biometrische Massenerkennungssysteme?
Darunter fallen automatisierte Systeme, die anhand von Gesicht, Stimme oder Bewegungsabläufen Personen identifizieren und tracken können — ohne dass diese davon wissen oder zustimmen müssen.
Was kritisiert Die Linke an den Regierungsplänen?
Laut Antrag schaffen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung Befugnisse, das gesamte Internet nach biometrischen Daten zu durchforsten und eine Datenbank zur Identifizierung von Personen aufzubauen. Dies stelle die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht.
Sind Anwendungen wie PimEyes oder ClearViewAI bereits verboten?
Der Antrag stellt fest, dass solche Anwendungen schon heute gegen EU-Recht verstoßen. Dennoch sollen sie nach Ansicht der Fraktion nicht durch staatliche Nutzung zusätzlich legitimiert werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6917 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































