- 333 Extremismus-Vorfälle in der Bundeswehr 2025 – neuer Höchststand seit 2016
- 11 Soldaten als 'rot' eingestuft – Entlassungsverfahren eingeleitet
- 149 Bewerber wegen Verfassungszweifeln im Assessmentverfahren abgelehnt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6720 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung beantwortet mit BT-Drs. 21/6720 die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/5924) zu rechtsextremen Vorfällen in der Bundeswehr im Jahr 2025. Der Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten (BT-Drs. 21/4200) hatte zuvor 333 Vorfälle mit Extremismusbezug ausgewiesen – den höchsten Wert seit Beginn der systematischen Erfassung im Jahr 2016. Bereits 2024 war mit 252 Fällen der damalige Höchststand erreicht worden; 2023 lag die Zahl bei 177. Der Militärische Abschirmdienst (BAMAD) führt Prüfoperationen durch und stuft betroffene Soldaten in einem Ampelsystem ein.
- 333 Vorfälle — Extremismus-Vorfälle in der Bundeswehr 2025, höchster Stand seit 2016
- 275 Fälle — davon der Kategorie ‚Volksverhetzung und Verstoß gegen die fdGO‘ zugeordnet (2024: 252; 2023: 177)
- 11 Soldaten als ‚rot‘ eingestuft — höchste Risikokategorie des BAMAD, sofortige Entlassungsverfahren eingeleitet
- 323 Prüfoperationen — hat das BAMAD im Phänomenbereich Rechtsextremismus im Jahr 2025 durchgeführt
- 149 Bewerber abgelehnt — wegen Verfassungszweifeln im Assessmentverfahren 2025 (2024: 131)
Im Detail
Es werden jeweils unverzüglich arbeitsrechtliche und disziplinare Schritte eingeleitet, insbesondere Entlassungsverfahren nach dem neuen Entlassungstatbestand des § 46 Absatz 2a SG.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6720, S. 3
Rechtsextremismus in der Bundeswehr hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht: 333 Vorfälle mit Extremismusbezug wurden bei Soldatinnen und Soldaten registriert – mehr als je zuvor seit Beginn der systematischen Erfassung im Jahr 2016. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als BT-Drs. 21/6720 am 25. Juni 2026 veröffentlicht wurde.
Von den 333 gemeldeten Fällen entfielen allein 275 auf die Kategorie „Extremistische Verhaltensweisen, Volksverhetzung und Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ – ein deutlicher Anstieg gegenüber 252 Fällen im Jahr 2024 und 177 Fällen im Jahr 2023. Damit hat sich die Zahl in zwei Jahren um 88 Prozent erhöht.
Rechtsextremismus Bundeswehr: BAMAD-Einstufungen im Ampelsystem
Der Militärische Abschirmdienst (BAMAD) bewertet betroffene Soldaten in einem dreistufigen System. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden im Phänomenbereich Rechtsextremismus 11 Personen als „rot“ eingestuft – die höchste Risikokategorie, die unmittelbar Entlassungsverfahren nach § 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes auslöst. 42 Personen wurden als „orange“ und 238 als „grün“ klassifiziert. Das BAMAD hat im Jahr 2025 insgesamt 323 Prüfoperationen im Phänomenbereich Rechtsextremismus durchgeführt.
Bereits im Einstellungsverfahren greift die Kontrolle: Im Jahr 2025 wurden 149 Bewerberinnen und Bewerber wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue abgelehnt – nach 131 im Vorjahr. Das zeigt, dass der Selektionsdruck steigt, ohne dass die Gesamtzahl der gemeldeten Vorfälle sinkt.
Was gilt aktuell?
Seit 2016 erfasst die Bundeswehr Extremismusverdachtsfälle systematisch und meldet sie an den Wehrbeauftragten. Seit Einführung des neuen Entlassungstatbestands nach § 46 Absatz 2a Soldatengesetz können Soldaten mit nachgewiesener verfassungsfeindlicher Einstellung schneller aus dem Dienst entlassen werden. Jeder Soldat und jede Soldatin erhält grundsätzlich eine Ausbildung an der Waffe und hat Zugang zu als Verschlusssache eingestuften Informationen mindestens der Stufe „VS-Nur für den Dienstgebrauch“.
Fünf Standorte mit den meisten Meldungen
Räumliche Schwerpunkte der Verdachtsmeldungen lagen 2025 bei den Standorten Stetten am Kalten Markt, Munster, Zweibrücken, Neubiberg und Augustdorf. Der Standort Zweibrücken war bereits Anfang 2026 in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, als über Missstände beim dortigen Fallschirmjägerregiment berichtet wurde – darunter Vorwürfe zu sexistischem und rechtsextremem Verhalten sowie versagende Meldestrukturen.
Teilweise keine Auskunft – Datenschutz und Geheimhaltung
Mehrere Fragen der Fragesteller konnte oder wollte die Bundesregierung nicht vollständig beantworten. Detailangaben zu Einzelvorfällen (Fragen 1–3) verweist die Regierung auf eine nicht öffentliche Anlage 1; weitere Angaben werden aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert. Fragen zu Waffenbestandsabweichungen (Frage 11) stuft die Bundesregierung als Verschlusssache ein und verweist auf eine geheime Anlage 3 – mit der Begründung, öffentlich zugängliche Angaben zu Waffentypen und Munitionsarten könnten Rückschlüsse auf die Fähigkeiten zur Landes- und Bündnisverteidigung ermöglichen. Fragen zu Kontakten von Soldaten zu rechtsextremen Organisationen wie der Identitären Bewegung oder „Der Dritte Weg“ beantwortet die Bundesregierung ebenfalls nicht quantitativ, da eine statistische Erfassung nicht erfolge. Beim BAMAD selbst wurden 2025 keine extremistischen Tendenzen bei eigenen Mitarbeitenden festgestellt.
Die Antworten zeigen ein Spannungsfeld: Einerseits steigt die Zahl der Verdachtsfälle kontinuierlich, andererseits bleibt ein erheblicher Teil der politisch relevanten Detailinformationen aus Datenschutz- oder Sicherheitsgründen unter Verschluss. Für die parlamentarische Kontrolle bedeutet das, dass die Öffentlichkeit nur ein Teilbild erhält. Fragen nach der konkreten Zurechenbarkeit von Vorfällen, dem Waffenzugang verdächtiger Soldaten oder dem Stand laufender Entlassungsverfahren bleiben ohne öffentliche Antwort.
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Betroffen sind Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Zivilbeschäftigte im Verteidigungsbereich. Darüber hinaus sind Bewerberinnen und Bewerber betroffen, die im Assessmentverfahren wegen Zweifeln an der Verfassungstreue abgelehnt werden. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da Bundeswehrangehörige Zugang zu Waffen und eingestuften Informationen haben.
Zu den Fragen 1–3 (Einzelfälle) verweist die Bundesregierung auf Anlage 1, die im PDF nicht öffentlich einsehbar ist; weitere Angaben werden mit Datenschutz begründet. Fragen zu Waffenbestandsabweichungen (Frage 11) werden als Verschlusssache eingestuft und nur vertraulich beantwortet. Fragen zu abgelehnten BAMAD-Zuständigkeitsfällen und Kontakten zu rechtsextremen Organisationen werden mangels statistischer Erfassung nicht beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026)
- BAMAD
- Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst – der Nachrichtendienst der Bundeswehr, zuständig für den Verfassungsschutz innerhalb der Streitkräfte.
- VS-Nur für den Dienstgebrauch
- Niedrigste Geheimhaltungsstufe für Verschlusssachen – Informationen, deren Bekanntwerden für Unbefugte nachteilig für staatliche Interessen sein kann.
- § 46 Absatz 2a SG
- Neuer Entlassungstatbestand im Soldatengesetz, der die vorzeitige Entlassung von Soldaten ermöglicht, wenn ihre Verfassungstreue nicht gewährleistet ist.
Wie viele rechtsextreme Vorfälle gab es 2025 in der Bundeswehr?
Laut Bundesregierung wurden 333 Vorfälle mit Extremismusbezug registriert, davon 275 in der Kategorie 'Extremistische Verhaltensweisen, Volksverhetzung und Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung'.
Was bedeuten die BAMAD-Kategorien 'rot', 'orange' und 'grün'?
'Rot' bezeichnet die höchste Gefährdungsstufe, bei der sofort Entlassungsverfahren eingeleitet werden. 'Orange' steht für erhöhten Verdacht, 'grün' für keine akute Gefährdung. Zum 31. Dezember 2025 wurden 11 Personen als 'rot', 42 als 'orange' und 238 als 'grün' eingestuft.
Welche Bundeswehr-Standorte haben die meisten Verdachtsmeldungen?
Die meisten Meldungen im Jahr 2025 kamen aus Stetten am Kalten Markt, Munster, Zweibrücken, Neubiberg und Augustdorf.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6720 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































