- EUDI-Wallet soll am 2. Januar 2027 für alle Bürger bereitstehen
- Berichte über Verzögerungen und mögliche Interessenkonflikte bei SPRIND
- 34 Fragen zu Datenschutz, Sicherheit und Abhängigkeit von Apple und Google
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6866 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Verordnung (EU) 2024/1183 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ihren Bürgern eine Europäische Digitale Identitäts-Wallet anzubieten. Deutschland hat den 2. Januar 2027 als Zieldatum für die Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet ausgegeben. Medienberichte — unter anderem im Tagesspiegel — haben Berichte über mögliche Verzögerungen und Steuerungsprobleme beim beauftragten Entwickler SPRIND veröffentlicht. Die gescheiterte App ID Wallet, mit der 2021 ein digitaler Führerschein eingeführt werden sollte und die kurz nach dem Start wieder abgeschaltet wurde, gilt als warnendes Beispiel für das Scheitern staatlicher Digitalprojekte in Deutschland.
Im Detail
Angesichts der zentralen Bedeutung der EUDI-Wallet für einen modernen, nutzerfreundlichen und vertrauenswürdigen digitalen Staat ist aus Sicht der fragestellenden Fraktion daher umfassende Transparenz über den aktuellen Projektstand, bestehende Risiken, Zuständigkeiten und die weiteren Umsetzungsschritte erforderlich.
— Begründung BT-Drs. 21/6866, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die deutsche EUDI-Wallet soll ab dem 2. Januar 2027 allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen — als digitale Brieftasche für Ausweise, Führerschein, Bildungsnachweise und Behördengänge. Das Projekt ist eines der ambitioniertesten Digitalisierungsvorhaben des Bundes und basiert auf der EU-Verordnung (EU) 2024/1183, die alle Mitgliedstaaten zur Bereitstellung einer solchen Wallet verpflichtet. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6866 vom 6. Juli 2026 hinterfragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in 34 Einzelfragen, ob Zeitplan, Datenschutz und Projektsteuerung wirklich auf Kurs sind.
EUDI-Wallet: Was der Start im Januar 2027 bedeutet
Die EUDI-Wallet ist kein nationales Alleingang, sondern Teil einer gesamteuropäischen Infrastruktur. Wer die App nutzt, soll sich damit europaweit digital ausweisen, Nachweise vorlegen und perspektivisch auch qualifizierte elektronische Signaturen abgeben können. Für Millionen Bürgerinnen und Bürger könnte die EUDI-Wallet damit den Gang zur Behörde ersetzen — vorausgesetzt, die Anwendung ist tatsächlich vollständig, sicher und barrierefrei verfügbar.
Medienberichte über Verzögerungen und Steuerungsprobleme beim mit der Entwicklung beauftragten SPRIND haben jedoch Zweifel am Zeitplan geweckt. Laut der Anfrage der Grünen-Fraktion bestehen Unsicherheiten darüber, welche Funktionen tatsächlich zum Start bereitstehen werden — und welche erst später folgen. Die Fraktion verweist explizit auf das Scheitern der App ID Wallet im Jahr 2021, die kurz nach ihrem Launch als digitaler Führerschein wieder abgeschaltet werden musste, und mahnt, ein solches Fiasko dürfe sich nicht wiederholen.
Was gilt aktuell?
Heute existiert in Deutschland keine flächendeckende staatliche digitale Identitätslösung für alle Bürger. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist verfügbar, aber wenig verbreitet. Soll mit der EUDI-Wallet ein vergleichbares System europaweit funktionieren, stellt sich die Frage nach technischer Reife, Sicherheit und Kompatibilität mit den Millionen von Android- und iOS-Geräten in Deutschland — beides Systeme außereuropäischer Konzerne.
Datenschutz und Abhängigkeit von Apple und Google
Ein zentrales Thema der Anfrage ist der Datenschutz. Die Grünen fragen konkret, ob zum Start datenschutzfreundliche Verfahren wie der Zero-Knowledge-Proof verfügbar sein werden — ein kryptografisches Verfahren, bei dem Nutzer ihre Eigenschaft (etwa Volljährigkeit) beweisen können, ohne persönliche Daten preiszugeben. Ist dies nicht der Fall, könnten personenbezogene Daten an sogenannte Relying Parties — also Unternehmen und Behörden, die die Wallet akzeptieren — übermittelt, gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Parallel dazu thematisiert die Anfrage die strukturelle Abhängigkeit von Apple und Google: Da die EUDI-Wallet voraussichtlich zunächst nur als App für Android und iOS erscheint, hängt ihre Verbreitung und Sicherheit direkt von den Geschäftsbedingungen der beiden US-Konzerne ab. Eine Sperrung im App-Store oder veränderte Zugangsbedingungen könnten die staatliche Infrastruktur lahmlegen. Lösungen für Nutzerinnen und Nutzer ohne kompatibles Smartphone sind laut Anfrage noch nicht klar definiert.
Projektsteuerung und mögliche Interessenkonflikte
Neben technischen Fragen richtet die Anfrage den Blick auf die Governance des Projekts. Die Grünen fragen nach der Besetzung der Jury des SPRIND-Funke-Wettbewerbs, über den Teile der technischen Lösung vergeben wurden: Gab es berufliche oder geschäftliche Verbindungen von Jurymitgliedern zu Wettbewerbsteilnehmern? Wurden Befangenheitsregeln angewendet? Auch die Rolle der Open Wallet Foundation — einer internationalen Organisation mit Beteiligung großer Technologieunternehmen — bei der Konzeption der deutschen EUDI-Wallet wird erfragt.
Seit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die Zuständigkeit für das Projekt übernommen hat, fragt die Fraktion zudem nach Änderungen an Projektstruktur, Zeitplan und Kosten. Wie viele Haushaltsmittel insgesamt in die EUDI-Wallet geflossen sind, aufgeschlüsselt nach Personalkosten, externer Beratung, IT-Infrastruktur und weiteren Posten, ist bisher nicht öffentlich bekannt und soll durch die Anfrage transparent gemacht werden.
Auch die Kritik des Chaos Computer Club (CCC) findet Eingang in die Anfrage: Die Grünen fragen, wie die Bundesregierung die öffentlich geäußerten Sicherheitsbedenken bewertet und welche Konsequenzen sie daraus für die Architektur der EUDI-Wallet gezogen hat. Das Thema Digitalisierung staatlicher Infrastrukturen steht damit erneut im parlamentarischen Fokus — ebenso wie Fragen zur digitalen Souveränität Deutschlands.
Die Bundesregierung hat bis zum 27. Juli 2026 Zeit, die Anfrage zu beantworten. Die Antworten werden zeigen, ob der Starttermin 2. Januar 2027 realistisch ist — und unter welchen Bedingungen die EUDI-Wallet an den Start gehen wird. Fragen rund um staatliche Datenspeicherung und den Schutz persönlicher Informationen gewinnen dabei zunehmend an politischer Brisanz.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die ab 2027 die EUDI-Wallet für digitale Behördengänge, Ausweiszwecke oder den Nachweis von Qualifikationen nutzen wollen oder müssen. Besonders relevant ist die Frage der Barrierefreiheit und der Alternativen für Personen ohne kompatibles Smartphone sowie für Menschen, die kein Android- oder iOS-Gerät besitzen.
Die Anfrage wurde am 6. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Frist läuft bis zum 27. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion weitergehende parlamentarische Schritte einleiten.
- EUDI-Wallet
- Europäische Digitale Identitäts-Wallet — eine App, die als digitale Brieftasche für Ausweisdokumente und Nachweise fungiert und auf EU-Vorgaben basiert.
- Zero-Knowledge-Proof
- Kryptografisches Verfahren, bei dem der Nutzer eine Eigenschaft beweisen kann (z. B. Volljährigkeit), ohne konkrete personenbezogene Daten preiszugeben.
- SPRIND
- Bundesagentur für Sprunginnovationen, die mit der technischen Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet beauftragt wurde und den SPRIND-Funke-Wettbewerb zur Lösungsfindung ausgerichtet hat.
Was ist die EUDI-Wallet?
Die Europäische Digitale Identitäts-Wallet ist eine App, mit der Bürger sich europaweit digital ausweisen und Nachweise wie Führerschein oder Bildungsabschlüsse sicher und grenzüberschreitend verwenden können.
Wann soll die deutsche EUDI-Wallet starten?
Die Bundesregierung hat angekündigt, die staatlich bereitgestellte deutsche EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 für Bürgerinnen und Bürger in Betrieb zu nehmen.
Was ist SPRIND?
SPRIND ist die Bundesagentur für Sprunginnovationen, die mit der technischen Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet beauftragt wurde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6866 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































