- 4 Vollzeitstellen bis Ende 2026, ab 2027 insgesamt 6
- Kein Fachbeirat für Betroffenenverbände geplant
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit trägt Personalverantwortung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6709 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das geplante Bundeskompetenzzentrum für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache ist Teil des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der als BT-Drs. 21/5140 eingebracht wurde. Es soll bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit angesiedelt werden und Bundesministerien sowie nachgeordnete Behörden bei der barrierefreien Kommunikation beraten — insbesondere bei Pressekonferenzen, öffentlichen Informationen und Veranstaltungen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit untersteht der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und ist bereits als Anlaufstelle für Barrierefreiheitsfragen bei Bundesbehörden bekannt.
Im Detail
Die Bundesregierung ist im Übrigen nicht der Auffassung, dass die in Artikel 4 Absatz 3 der UN-BRK postulierte Verpflichtung ein Recht für Verbände von Menschen mit Behinderungen begründet, den Aufbau von Behörden zu gestalten oder in Besetzungsverfahren zu einzelnen Dienstposten in öffentlichen Verwaltungen mitzuwirken.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6709, S. 2
Gehörlose Menschen und Personen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind, sollen künftig besser von barrierefreier Behördenkommunikation profitieren. Der Bund baut dazu ein Bundeskompetenzzentrum für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache auf, das Bundesministerien und nachgeordnete Behörden berät. Die Bundesregierung hat auf BT-Drs. 21/6709 (vom 25. Juni 2026) 24 Fragen der Fraktion Die Linke zur Beteiligung von Betroffenen, zur Personalplanung und zum Zeitplan beantwortet.
Was gilt aktuell?
Das Bundeskompetenzzentrum existiert noch nicht. Es ist Teil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), dessen Entwurf als BT-Drs. 21/5140 eingebracht wurde. Derzeit beraten Bundesbehörden eigenständig und weitgehend ohne zentrale Unterstützung darüber, wie sie Inhalte in Gebärdensprache oder Leichter Sprache aufbereiten. Das neue Zentrum soll diese Lücke schließen.
Bundeskompetenzzentrum: Aufbau und Personalplanung
Das Zentrum wird bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit angesiedelt, die der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See untersteht. Bis Ende 2026 sollen vier Vollzeitstellen besetzt sein — drei im höheren Dienst, eine im gehobenen Dienst. Ab dem Jahr 2027 kommen zwei weitere Stellen hinzu, sodass insgesamt sechs Vollzeitstellen entstehen. Die Einstellungsverfahren führt die Bundesfachstelle in eigener Zuständigkeit durch; die Fachaufsicht obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Stellenausschreibungen verlangen laut Bundesregierung unter anderem ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom oder Master) in Barrierefreier Kommunikation, fundierte Kenntnisse in Deutscher Gebärdensprache oder Leichter Sprache sowie Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden. Zusätzlich werden Kenntnisse zu KI-Anwendungen in Bezug auf Gebärdensprache und Leichte Sprache erwartet — ein Hinweis auf die wachsende Bedeutung digitaler Technologien für barrierefreie Kommunikation. Auch auf Digitalisierungsthemen im öffentlichen Sektor wird bei Neueinstellungen zunehmend Wert gelegt.
Beteiligung Betroffener: informell statt strukturell
Die Fraktion Die Linke hatte 24 Fragen zur Umsetzung des Grundsatzes „Nichts über uns ohne uns“ gestellt, der in Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert ist. Die Bundesregierung teilt dazu mit, dass der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigen-Bund früh in informellen Gesprächen einbezogen wurden. Regelmäßige informelle Austausche zwischen dem Bundesarbeitsministerium und Verbänden von Menschen mit Behinderungen finden zudem mehrmals jährlich statt.
Einen formellen Fachbeirat mit verbindlichen Mitwirkungsrechten für Betroffenenverbände plant die Bundesregierung jedoch nicht. Sie begründet dies damit, dass die UN-BRK nach ihrer Auffassung Verbänden kein Recht verleiht, den Aufbau von Behörden zu gestalten oder an Stellenbesetzungsverfahren mitzuwirken. Betroffene Perspektiven sollen stattdessen durch die Mitarbeit von gehörlosen Menschen im Zentrum selbst sowie durch Kontakte zu einschlägigen Verbänden eingebracht werden. Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gibt es darüber hinaus einen Expertenkreis, dem mehrheitlich Vertreter von Behindertenverbänden angehören.
Offene Punkte beim Bundeskompetenzzentrum
Auf die Frage, welche Maßnahmen gegen audistische Denk- und Handlungsmuster innerhalb des Zentrums vorgesehen sind, antwortet die Bundesregierung, ihr seien konkrete Maßnahmen nicht bekannt. Ob verpflichtende Fortbildungen zu Ableismus und Audismus stattfinden, liegt im Ermessen der künftigen Zentrumsleitung. Wissenschaftliche Forschungseinrichtungen — wie das Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser — sind bislang nicht einbezogen worden; auch dies soll die Zentrumsleitung später selbst beurteilen.
Barrierefreie Arbeitsbedingungen für das Personal — etwa die Nutzung der Deutschen Gebärdensprache als Arbeitssprache oder der Einsatz von Dolmetschleistungen — sollen erst festgelegt werden, wenn die Stellenbesetzung abgeschlossen ist und der konkrete Bedarf der Beschäftigten bekannt ist. Eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den Fortschritt des Aufbaus ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen.
Die Evaluation der Arbeit des Bundeskompetenzzentrums ist an die nächste Gesamtevaluation des BGG gekoppelt; ein konkreter Zeitplan dafür steht noch nicht fest. Fragen zu sozialen Teilhabechancen und Barrierefreiheit berühren auch weitere Politikfelder — so zeigt etwa die Debatte zum sozialen Wohnungsbau, wie strukturelle Defizite in der öffentlichen Daseinsvorsorge gesellschaftliche Gruppen ungleich belasten.
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Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Personen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind — darunter Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen — sind die primären Zielgruppen des neuen Zentrums. Mittelbar profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, die auf barrierefreie Behördenkommunikation angewiesen sind. Betroffenenverbände wie der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigen-Bund wurden laut Bundesregierung informell in die Planungen einbezogen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, verweist jedoch bei Personalfragen wiederholt auf die eigenständige Zuständigkeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Bei der Frage nach Maßnahmen gegen audistische Denkmuster teilt die Regierung mit, ihr seien konkrete Maßnahmen nicht bekannt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) Neues Bundeskompetenzzentrum: Gehörlose bei Planung übergangen? →
- UN-BRK
- UN-Behindertenrechtskonvention: Völkerrechtlicher Vertrag, der Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilhaben zu lassen und sie in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
- Audismus
- Diskriminierung oder Benachteiligung gehörloser oder schwerhöriger Menschen durch die Annahme, dass Hören die Norm sei und Gebärdensprache minderwertig.
- Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Maßeinheit für Personalstellen: Ein VZÄ entspricht einer vollen Stelle; Teilzeitstellen werden entsprechend anteilig gerechnet.
Wann nimmt das Bundeskompetenzzentrum seine Arbeit auf?
Bis Ende 2026 sollen vier Vollzeitstellen besetzt sein. Ab 2027 kommen zwei weitere Stellen hinzu.
Warum werden Gebärdensprache und Leichte Sprache in einer Stelle zusammengefasst?
Laut Bundesregierung ermöglicht die gemeinsame Einrichtung bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit Synergieeffekte und ist wirtschaftlicher als zwei getrennte Zentren.
Haben Betroffenenverbände ein Mitspracherecht beim Aufbau?
Nein. Die Bundesregierung sieht die UN-BRK nicht als Rechtsgrundlage für eine formelle Mitgestaltung. Der Kontakt zu Verbänden soll informell gepflegt werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6709 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































