- Staatliches Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027 gefährdet
- Träger, Infrastruktur und Zeitplan noch ungeklärt
- Grüne fordern Rechtsverordnung und Umsetzungsplan unverzüglich
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6935 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen; der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab 2027 wird die Riester-Rente durch neue Produktformen ersetzt, darunter erstmalig staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie. Kernstück ist ein durch einen öffentlichen Träger angebotener Standarddepot-Vertrag, der als kostengünstige Benchmark für private Produkte wirken soll. Auch der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung vom 24. April 2026 zu schnellem Handeln aufgefordert, damit das öffentliche Standarddepot spätestens ab dem 1. Januar 2027 verfügbar ist (BR-Drs. 206/26(B)).
Im Detail
Denn es gibt immer mehr Zweifel daran, dass das öffentliche Angebot zeitgleich mit den privaten Produkten ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein wird, auch seitens der Koalitionsfraktionen.
— BT-Drs. 21/6935, Begründung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Das öffentliche Altersvorsorgedepot, ein zentrales Element der ab 2027 geltenden Reform der privaten Altersvorsorge, droht seinen eigenen Starttermin zu verpassen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Bundestagsdrucksache 21/6935 vom 7. Juli 2026 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu sofortigem Handeln auffordert.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Am 27. März 2026 hat der Bundestag die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge verabschiedet; der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Riester-Rente wird damit ab 2027 durch neue Produktformen abgelöst — erstmals darunter staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie. Kern der Reform ist ein durch einen öffentlichen Träger verwalteter Standarddepot-Vertrag. Er soll als kostengünstige und transparente Benchmark dienen: Wer weniger zahlen kann oder will als bei teuren Bankprodukten, soll das staatliche Standarddepot als verlässliche Alternative nutzen können. Auch die Alterssicherungskommission hat die Reform in ihrem Bericht 2026 gewürdigt.
Was gilt aktuell?
Derzeit läuft noch die Riester-Rente, die bis Ende 2026 staatlich gefördert wird. Neue Riester-Verträge können seit einigen Jahren nicht mehr abgeschlossen werden. Ab 2027 sollen die neuen Altersvorsorgedepots — private wie das öffentliche Standardprodukt — gleichzeitig starten. Doch laut dem Grünen-Antrag prüft die Bundesregierung Stand Mai 2026 noch nicht einmal, welche Institution überhaupt als Träger des öffentlichen Depots in Frage kommt. Das geht aus einer mündlichen Anfrage des Abgeordneten Stefan Schmidt vom 6. Mai 2026 (Plenarprotokoll 21/76) hervor.
Altersvorsorgedepot: Verzögerung mit Folgen für Verbraucher
Die Grünen sehen darin ein strukturelles Problem: Wenn private Anbieter mit fertigen Produkten und Marketingstrategien am 1. Januar 2027 starten, das staatliche Standarddepot aber erst Monate später verfügbar ist, dürfte ein Großteil des Marktes bereits verteilt sein. Verbraucherschützer teilen diese Einschätzung — ohne das öffentliche Angebot von Beginn an fehlt der Wettbewerbsimpuls, den der Gesetzgeber mit dem Standarddepot beabsichtigt hat. Auch der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung vom 24. April 2026 ausdrücklich zu schnellem Handeln aufgefordert (BR-Drs. 206/26(B)).
Die Umsetzung ist komplex: Es muss geklärt werden, welche Institution als öffentlicher Träger benannt wird, wie die Infrastruktur für Kontenverwaltung und Kundenmanagement aufgebaut wird — entweder durch eine neue Einrichtung, durch Erweiterung einer bestehenden oder durch Vergabe an externe Dienstleister — und welche Rechtsverordnungen notwendig sind. All das ist nach Angaben der Antragsteller noch offen.
Drei konkrete Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag enthält drei Hauptforderungen: Erstens soll die Bundesregierung alle offenen Fragen zu Trägerschaft, technischer Infrastruktur und rechtlichen Rahmenbedingungen unverzüglich klären und die notwendige Rechtsverordnung vorlegen. Zweitens soll das öffentliche Standarddepot als kostengünstiges, renditestarkes und einfach zugängliches Produkt ausgestaltet werden — mit einer Anlagestrategie nach Nachhaltigkeitskriterien und einem Ausschluss von Investitionen in fossile Geschäftsmodelle. Drittens fordert die Fraktion einen detaillierten Umsetzungszeitplan, der alle technischen, organisatorischen und rechtlichen Schritte bis zum Starttermin 1. Januar 2027 benennt.
Ob die Koalition aus CDU/CSU und SPD dem Antrag folgt, wird sich in der Ausschussberatung zeigen. Für Sparerinnen und Sparer, die auf eine kostengünstige Alternative zu teuren Bankprodukten warten, steht dabei einiges auf dem Spiel. Das Thema sozialer Gerechtigkeit bei staatlichen Leistungen beschäftigt den Bundestag derzeit in mehreren Bereichen gleichzeitig. Ebenso zeigen Debatten um die GKV-Reform, wie eng verzahnt Reformen des Sozialstaats und ihre Umsetzungsqualität sind.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die ab 2027 eine staatlich geförderte private Altersvorsorge aufbauen oder in ein neues Produkt wechseln wollen. Besonders relevant ist das öffentliche Standarddepot für Verbraucher mit wenig Kapitalmarkterfahrung, die ein einfaches und kostengünstiges Einstiegsprodukt suchen.
B’90/Die Grünen: Katharina Dröge thematisiert im Zusammenhang mit der GKV-Reform und weiteren Reformvorhaben auch das Altersvorsorgedepot. Pressemitteilung lesen →
Der Antrag (BT-Drs. 21/6935) wurde am 7. Juli 2026 eingebracht und wird zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Bundestag-Plenum. Das öffentliche Standarddepot soll laut Reform zum 1. Januar 2027 verfügbar sein — die Zeit bis dahin ist nach Einschätzung der Antragsteller knapp.
- Altersvorsorgedepot
- Ab 2027 staatlich gefördertes Depot-Produkt zur privaten Altersvorsorge, das die Riester-Rente ablöst. Erstmals ohne Beitragsgarantie — Renditechancen und Risiken werden direkt an den Finanzmärkten abgebildet.
- Standarddepot (öffentlich)
- Ein vom Staat angebotenes Basisprodukt innerhalb der neuen Altersvorsorge, das als kostengünstige Benchmark für private Anbieter dienen und den Wettbewerb stärken soll.
- Beitragsgarantie
- Bei der Riester-Rente waren eingezahlte Beiträge zum Rentenbeginn garantiert. Die neuen Altersvorsorgedepots sollen ohne diese Garantie auskommen, um höhere Renditen zu ermöglichen.
Was ist das öffentliche Altersvorsorgedepot?
Es ist ein staatlich verwaltetes Depot-Produkt, das ab 2027 die Riester-Rente ersetzen soll und als kostengünstige Benchmark für private Altersvorsorgeprodukte dienen soll.
Warum könnte das Depot nicht rechtzeitig starten?
Laut Antrag sind Fragen zur Trägerschaft, zur technischen Infrastruktur und zu rechtlichen Rahmenbedingungen noch ungeklärt. Die Bundesregierung prüft derzeit erst, welche Institution als Träger in Frage kommt.
Was fordern die Grünen konkret?
Sie fordern die Bundesregierung auf, offene Fragen unverzüglich zu klären, die nötige Rechtsverordnung vorzulegen und einen detaillierten Zeitplan bis zum Starttermin 1. Januar 2027 zu veröffentlichen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6935 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































