- 11 ehemalige Militärflächen mit zusammen rund 775 Hektar betroffen
- Altlasten und Kampfmittelrisiken an fünf der elf Liegenschaften festgestellt
- Kommunen erhalten keine Zusagen zur Kostenerstattung für Planungsausgaben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6815 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Herbst 2025 verhängte die Bundesregierung ein Umwandlungsmoratorium für bundesweit 187 ehemalige Militärliegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Hintergrund ist der gestiegene Bedarf der Bundeswehr an Liegenschaften infolge der Zeitenwende und des erhöhten Verteidigungsaufwands. Kommunalverbände forderten laut Medienberichten einen finanziellen Ausgleich, da Kommunen bereits Erschließungskosten in Höhe von bis zu 12 Mio. Euro (laut Medienberichten) für die betroffenen Flächen aufgewendet hatten. Die Linke hat zu diesem Thema bereits mehrere Kleine Anfragen gestellt (BT-Drs. 21/2953, 21/3732, 21/6022).
- 11 Liegenschaften — in Rheinland-Pfalz vom Moratorium betroffen, zusammen rund 775 Hektar Fläche
- 5 Liegenschaften — mit Altlasten- und Kampfmittelrisiken belastet (Ziffern 1, 3, 5, 8, 9)
- 6 Liegenschaften — mit Altlastenrisiken belastet (Ziffern 2, 4, 6, 7, 10, 11)
- 5 Kommunen — mit bekannten Entwicklungskonzepten (Kaiserslautern, Speyer, Emmerzhausen x2, Idar-Oberstein)
- 358 ha — größte Einzelfläche: ehemaliger Übungsplatz Fröhnerhof bei Mehlingen
Im Detail
Öffentliche Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6815, Antwort zu Frage 21
Elf ehemalige Militärflächen in Rheinland-Pfalz mit einer Gesamtfläche von rund 775 Hektar können vorerst nicht in zivile Nutzungen umgewandelt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6815, übermittelt durch das Bundesministerium der Verteidigung am 1. Juli 2026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Militärliegenschaften Rheinland-Pfalz: Die betroffenen Flächen
Konkret listet die Bundesregierung folgende Liegenschaften auf: den ehemaligen Standortübungsplatz Mesenberg in Bergweiler (152 ha), Teile des Lagers Haide in Kirchheimbolanden (22 ha), den Übungsplatz Fröhnerhof bei Mehlingen (358 ha — die größte Einzelfläche), einen Mobilmachungsstützpunkt in Dichtelbach (14 ha), das ehemalige Quartermaster-Depot in Kaiserslautern (9 ha), die Unteroffizier-Krüger-Kaserne in Kusel (33 ha), die Kurpfalz-Kaserne in Speyer (22 ha), den Germersheimer Gleisanschluss (3 ha), das Lager Stegskopf und einen weiteren Mobilmachungsstützpunkt in Emmerzhausen (41 und 5 ha) sowie die Straßburg-Kaserne in Idar-Oberstein (16 ha).
Alle elf Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). In einzelnen Fällen sind die Flächen bereits zur gewerblichen Zwischennutzung an Dritte verpachtet.
Altlasten und Kampfmittelrisiken an fast allen Flächen
Die Bundesregierung bestätigt Umweltbelastungen an allen elf Liegenschaften. Bei fünf Standorten — Mesenberg, Fröhnerhof, dem Quartermaster-Depot Kaiserslautern, dem Germersheimer Gleisanschluss und dem Lager Stegskopf — wurden sowohl Altlasten- als auch Kampfmittelrisiken festgestellt. An den übrigen sechs Liegenschaften bestehen Altlastenrisiken. Eine Einstufung nach Schwere der Belastung nimmt die Regierung nicht vor: Eine Kategorie „besonders auffällig“ sei in diesem Zusammenhang nicht definiert.
Kommunen warten auf Kostenfragen — Regierung verweist auf frühere Drucksachen
Für Kommunen und Planungsbüros ist die Situation besonders belastend: Sie hatten bei mehreren Liegenschaften bereits Entwicklungskonzepte erarbeitet — betroffen sind nach Angaben der Bundesregierung die Standorte Kaiserslautern, Speyer, Emmerzhausen, Idar-Oberstein sowie das Lager Stegskopf. Ob und in welchem Umfang diese Planungskosten vom Bund erstattet werden, lässt die Bundesregierung in ihrer Antwort offen. Zu den Fragen 8 bis 12 — also zu Kostenerstattung, Schadenersatz und finanziellen Auswirkungen — verweist sie pauschal auf ihre Antwort zu einer früheren Anfrage (BT-Drs. 21/6022) und kündigt Einzelgespräche mit den betroffenen Kommunen an. Wie hoch die tatsächlich entstandenen kommunalen Planungskosten sind, ist der Bundesregierung eigenen Angaben zufolge nicht bekannt.
Seit Bekanntgabe des Moratoriums im Oktober 2025 haben nach Angaben der Bundesregierung Gespräche mit den Kommunen Speyer, Kusel und Emmerzhausen stattgefunden. Nach deren Abschluss sollen Land und Kommunen formal über die Ergebnisse informiert werden. Öffentliche Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung vor Ort sind laut Bundesregierung derzeit nicht geplant.
Warum das Umwandlungsmoratorium politisch umstritten ist
Das Moratorium ist eine direkte Folge der veränderten Sicherheitslage in Europa. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die Bundeswehr ihren Bedarf an Liegenschaften neu bewertet. Bundesweit sind 187 BImA-Flächen eingefroren. Für Kommunen bedeutet das einen Konflikt zwischen militärischen Erfordernissen und lokaler Entwicklung — gerade in strukturschwachen Regionen, wo ehemalige Kasernengelände als Entwicklungschance galten. Laut Medienberichten sollen bundesweit bereits rund 12 Mio. Euro in Erschließungsmaßnahmen geflossen sein, die nun nicht weitergeführt werden können. Die Fraktion Die Linke hat das Thema bereits in mehreren Anfragen aufgegriffen (BT-Drs. 21/2953, 21/3732, 21/6022).
Konkrete Nutzungsabsichten der Bundeswehr für die einzelnen Liegenschaften sowie belastbare Zeitrahmen für eine Entscheidung nennt die Bundesregierung in BT-Drs. 21/6815 nicht — auch zu diesen Fragen (15 und 16) verweist sie auf frühere Drucksachen. Die Liegenschaften werden laut Antwort „sukzessive vor Ort erkundet und eingehend auf ihre mögliche Nutzbarkeit für Zwecke der Bundeswehr geprüft“. Für mehr Hintergrund zu Infrastrukturdebatten im Bundestag sowie zu weiteren Themen rund um Bundeswehreinsätze und Verteidigungspolitik stehen weitere Beiträge bereit.
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Betroffen sind elf Kommunen in Rheinland-Pfalz, darunter Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Idar-Oberstein, Germersheim und Emmerzhausen. Deren Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen und touristische Nutzungen liegen auf Eis. Ebenfalls betroffen sind Unternehmen, die bereits Verträge für die Konversion der Flächen abgeschlossen haben und nun Verdienstausfälle riskieren.
Bei mehreren zentralen Fragen — insbesondere zu Kostenerstattung (Fragen 8–12), konkreten Nutzungsabsichten der Bundeswehr (Fragen 15–16), Zeitrahmen und Transparenz — verweist die Bundesregierung pauschal auf frühere Drucksachen (21/2953, 21/3732, 21/6022), ohne neue Informationen zu liefern. Die Frage nach bekannten Planungskosten der Kommunen (Frage 7) beantwortet die Regierung damit, keine eigenen Erkenntnisse zu haben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 01.07.2026) Militärliegenschaften-Moratorium: 187 BImA-Flächen gestoppt →
- Umwandlungsmoratorium
- Vorübergehender Stopp der Umwidmung ehemaliger Militärflächen in zivile Nutzungen, um diese für mögliche Wiedernutzung durch die Bundeswehr freizuhalten.
- BImA
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — die Behörde, die Liegenschaften des Bundes verwaltet, vermietet und veräußert.
- Konversion
- Umnutzung früherer Militärflächen für zivile Zwecke wie Wohnungsbau, Gewerbe oder Naherholung.
Welche Liegenschaften in Rheinland-Pfalz sind betroffen?
Elf Flächen: u. a. der Übungsplatz Fröhnerhof (358 ha), der Standortübungsplatz Mesenberg (152 ha), das Lager Stegskopf (41 ha), die Kurpfalz-Kaserne Speyer (22 ha) und die Unteroffizier-Krüger-Kaserne Kusel (33 ha).
Bekommen Kommunen ihre Planungskosten erstattet?
Die Bundesregierung macht dazu keine konkreten Zusagen, sondern verweist auf laufende Einzelgespräche mit den betroffenen Kommunen.
Gibt es Umweltbelastungen auf den Flächen?
Ja: An fünf Liegenschaften wurden Altlasten- und Kampfmittelrisiken festgestellt, an den übrigen sechs Altlastenrisiken.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6815 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































