- EU-Richtlinie 2024/1385 muss bis 14. Juni 2027 umgesetzt werden
- Referentenentwurf lässt Cyberflashing und Hassstraftaten ungeregelt
- 25 Fragen zur Datenlücke bei digitaler Gewalt und Opferhilfe
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7054 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Richtlinie 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist am 14. Juni 2024 in Kraft getreten und muss bis zum 14. Juni 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der neue Straftatbestände für sexualisierte Deepfakes und voyeuristische Aufnahmen sowie ein Gesetz gegen digitale Gewalt mit zivilrechtlichen Instrumenten vorsieht. Nach Einschätzung der Fragestellerinnen deckt der Entwurf jedoch nur einen Teil der Richtlinienvorgaben ab. Deutschland ist zudem bereits nach der Istanbul-Konvention (Artikel 11) verpflichtet, disaggregierte statistische Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu erheben — eine kohärente Datenbasis zu digitaler Gewalt fehlt laut Drucksache bislang.
- 14. Juni 2024 — Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
- 14. Juni 2027 — Ablauf der Umsetzungsfrist für alle Mitgliedstaaten, darunter Deutschland
- 25 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung
- 3 Tatbestände — Der Referentenentwurf des BMJV adressiert drei Erscheinungsformen digitaler Gewalt (Deepfakes, voyeuristische Aufnahmen, GPS-Stalking)
Im Detail
Ohne belastbare Daten lässt sich nicht beurteilen, ob das Strafrecht in der Praxis wirkt. Der Verfahrensweg von der Anzeige über die Einstellung oder Anklageerhebung bis zur Verurteilung ist bei Delikten digitaler Gewalt statistisch nicht nachvollziehbar.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7054, Fraktion Die Linke
Digitale Gewalt gegen Frauen — von sexualisierten Deepfakes über GPS-Stalking bis zu koordinierten Belästigungskampagnen — ist in Deutschland bisher strafrechtlich nur lückenhaft erfasst. Eine EU-Richtlinie verlangt nun Abhilfe: Die Richtlinie 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates, die am 14. Juni 2024 in Kraft getreten ist, setzt erstmals unionsweit Mindeststandards zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt — auch und gerade im digitalen Raum. Die Umsetzungsfrist endet am 14. Juni 2027.
Gut ein Jahr vor diesem Stichtag hat das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf vorgelegt. Er sieht neue Straftatbestände im Strafgesetzbuch vor: Sexualisierte Deepfakes sollen künftig nach dem neuen § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB strafbar sein, ansehensschädigende Deepfakes nach § 201b Abs. 1 StGB. Zudem plant der Entwurf ein eigenes „Gesetz gegen digitale Gewalt“ mit zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen gegenüber Online-Plattformen und GPS-Stalking wird in den Tatbestand des § 238 StGB aufgenommen.
Digitale Gewalt: Wo der Referentenentwurf Lücken lässt
Nach Einschätzung der Fraktion Die Linke, die die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7054 am 22. Juni 2026 eingebracht und am 10. Juli 2026 beim Bundestag eingereicht hat, deckt der Entwurf die Richtlinienvorgaben nur teilweise ab. Drei besonders kritische Punkte sticht die Drucksache hervor:
Cyberflashing: Artikel 7 der Richtlinie verpflichtet Deutschland, das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder an erwachsene Personen — sogenanntes Cyberflashing — unter Strafe zu stellen. Im geltenden deutschen Recht gibt es dafür keinen eigenständigen Tatbestand. § 183 StGB greift nur begrenzt, § 184 StGB setzt Minderjährigkeit oder öffentliche Verbreitung voraus. Der Referentenentwurf enthält zu diesem Artikel keine gesonderte Regelung.
Geschlechtsbezogene Hetze: Artikel 8 der Richtlinie verlangt, öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen des Geschlechts unter Strafe zu stellen. § 130 StGB — der Volksverhetzungsparagraf — führt das Geschlecht bislang nicht als eigenständiges Merkmal auf. Auch hierzu schweigt der Referentenentwurf.
Digitales Stalking: Bei der GPS-Überwachung besteht eine weitere Deckungslücke: Artikel 6 der Richtlinie erfasst auch einzelne andauernde Überwachungshandlungen, während § 238 StGB in seiner geltenden Fassung eine wiederholte Tatbegehung voraussetzt. Der Entwurf nimmt zwar GPS-Tracker in den Tatbestand auf, lässt die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen aber unverändert.
Was gilt aktuell?
Im deutschen Recht sind viele Erscheinungsformen digitaler Gewalt gegen Frauen entweder gar nicht oder nur mittelbar strafbar. Rache-Pornografie — also das Verbreiten einvernehmlich entstandener intimer Aufnahmen nach einer Trennung — ist zwar seit 2021 strafbar. Cyberflashing gegenüber Erwachsenen, koordinierte Belästigungskampagnen im Netz und das Erstellen sexualisierter Deepfakes sind es bislang nicht. Beim Stalking via GPS fehlt ein Tatbestand für ununterbrochene Überwachung ohne wiederholte Einzelhandlungen.
Hinzu kommt eine erhebliche Datenlücke: Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Anzeigen, aber nicht den weiteren Verfahrensweg bis zur Verurteilung. Die Strafverfolgungsstatistik (StVStat) erfasst Verurteilungen, aber nicht nach denselben Kategorien. Eine kohärente, deliktsspezifische Datenbasis zu digitaler Gewalt fehlt — und damit auch die Grundlage, um die Wirksamkeit des Strafrechts zu beurteilen. Dabei ist Deutschland bereits nach Artikel 11 der Istanbul-Konvention zur regelmäßigen Erhebung disaggregierter Daten verpflichtet.
25 Fragen zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen digitale Gewalt
Die Fraktion Die Linke, federführend unterzeichnet von Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, stellt der Bundesregierung insgesamt 25 Fragen. Sie umfassen neben den strafrechtlichen Lücken auch die Ressortkoordination zwischen Justiz-, Familien-, Innen- und Digitalministerium, die Kapazitäten des Bundeskriminalamts für die Verfolgung digitaler Gewalt, die Zahl spezialisierter Staatsanwaltschaften sowie die Finanzierung von Hilfsangeboten für Betroffene. Konkret fragt die Linke nach Bundesmitteln für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, nach Haushaltsmitteln im Bundeshaushalt 2027 für spezialisierte Beratungsstellen und nach dem Zeitplan für die vollständige Richtlinienumsetzung. Auch die frei verfügbare Verbreitung sogenannter Nudifizierungs-Apps, die mittels KI aus beliebigen Fotos Nacktdarstellungen erzeugen, thematisiert die Anfrage — und ob über die geplante Deepfake-Strafbarkeit hinaus Regelungsbedarf besteht.
Der Deutsche Juristinnenbund hat in diesem Kontext die Schaffung eines einheitlichen Regelungskomplexes gefordert, der das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung im digitalen Raum als übergreifendes Schutzgut verankert. Die Bundesregierung hat nun bis zum 31. Juli 2026 Zeit zu antworten.
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Von digitaler Gewalt sind überwiegend Frauen und Mädchen betroffen — durch Rache-Pornografie, sexualisierte Deepfakes, Cyberflashing, digitales Stalking und koordinierte Belästigungskampagnen. Darüber hinaus betrifft die Frage nach Opferhilfe und Beratungsangeboten alle Personen, die Gewalt im digitalen Raum erleben, einschließlich Kinder und abhängige Personen der Betroffenen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7054) ist am 10. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 25 Fragen zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 31. Juli 2026. Parallel dazu läuft das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt, für den die EU-Umsetzungsfrist am 14. Juni 2027 endet.
- Deepfake
- Mittels künstlicher Intelligenz manipuliertes oder synthetisch erzeugtes Bild- oder Videomaterial, das Personen in nicht stattgefundenen Situationen zeigt — häufig in sexuellem Kontext eingesetzt.
- Cyberflashing
- Das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder Videos über digitale Kanäle an eine andere Person, typischerweise von Genitalien.
- Disaggregierte Daten
- Statistiken, die nach einzelnen Merkmalen wie Geschlecht, Alter oder Deliktart aufgeschlüsselt sind — ermöglichen gezieltere Auswertungen als zusammengefasste Gesamtzahlen.
Was ist die EU-Richtlinie 2024/1385?
Die am 14. Juni 2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie setzt erstmals unionsweit Mindeststandards zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und verpflichtet Mitgliedstaaten, digitale Gewaltformen strafrechtlich zu erfassen.
Was regelt der Referentenentwurf des Justizministeriums?
Der Entwurf stellt sexualisierte Deepfakes und ansehensschädigende Deepfakes unter Strafe, schafft zivilrechtliche Auskunftsansprüche gegenüber Online-Plattformen und nimmt GPS-Stalking in den Straftatbestand auf.
Welche Lücken sieht die Fraktion Die Linke?
Laut Fraktion fehlen Regelungen zu Cyberflashing, geschlechtsbezogener Hetze, Identitätsmissbrauch im Netz sowie spezialisierte Hilfsangebote für Betroffene und die Pflicht zur systematischen Datenerhebung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7054 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































