- Leerstandsquote einzelner Genossenschaften im Osten über 22 Prozent
- KfW-Programm fördert Genossenschaftsanteile trotz hohem Leerstand
- AfD fragt nach Rückbauprogrammen und Kosten für leere Wohnungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7046 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Wohnungsbaugenossenschaften in ostdeutschen Bundesländern verwalten vielfach ehemaligen DDR-Wohnungsbestand mit hoher Siedlungsdichte. Infolge von Bevölkerungsrückgang und Abwanderung sind die Leerstandsquoten dort seit Jahren erhöht. Als Beispiel nennt die Anfrage die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Meerane mbH, die für 2020 eine Leerstandsquote von 22,93 Prozent angegeben hat. Der Freistaat Sachsen hatte ein Förderprogramm für den Rückbau von Wohngebäuden aufgelegt, das derzeit einem Antragsstopp unterliegt. Auf Bundesebene fördert die KfW über das Programm 134 den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, finanziert aus Haushaltstitel 661 01 im Einzelplan 25.
Im Detail
Angesichts dieser nach Ansicht der Fragesteller gegensätzlichen Entwicklungen, erheblicher Leerstand bei den etablierten Wohnungsgenossenschaften einerseits und der erheblichen Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen anderseits ergeben sich Fragen, nach dem zweckmäßigen Einsatz der im Haushalt eingestellten Mittel.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7046
In ostdeutschen Bundesländern stehen in vielen Wohnungsbaugenossenschaften erhebliche Teile des Wohnungsbestands leer — gleichzeitig fördert der Bund über die KfW den Erwerb neuer Genossenschaftsanteile. Diesen scheinbaren Widerspruch thematisiert die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7046 vom 10. Juli 2026 und richtet acht konkrete Fragen an die Bundesregierung.
Leerstand in Wohnungsbaugenossenschaften als strukturelles Problem
Wohnungsbaugenossenschaften in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen verwalten überwiegend Wohnungsbestand aus DDR-Zeiten mit hoher Siedlungsdichte. Bevölkerungsrückgang und Binnenmigration haben die Leerstandsquoten in den zurückliegenden Jahren ansteigen lassen. Als konkretes Beispiel führt die Anfrage die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Meerane mbH an, die für das Jahr 2020 eine Leerstandsquote von 22,93 Prozent gemeldet hat. Ähnliche Verhältnisse, so die Anfrage, sind bei zahlreichen weiteren Genossenschaften in ländlichen Gebieten zu beobachten.
Leerstehende Wohnungen verursachen Kosten für Bewirtschaftung und Instandhaltung, ohne dass Mieteinnahmen fließen. Das engt die finanziellen Spielräume der Genossenschaften ein, erschwert Investitionen ins Wohnumfeld und kann — einem Teufelskreis vergleichbar — weitere Bewohner zur Abwanderung veranlassen und den Leerstand damit noch verstärken. Um zumindest Unterhaltskosten zu senken, bauen betroffene Genossenschaften teils leerstehende Gebäude zurück. In Sachsen gab es dafür ein Landesförderprogramm (FRL Rückbau Wohngebäude), das derzeit einem Antragsstopp unterliegt.
Was gilt aktuell?
Auf Bundesebene fördert die KfW über das Programm 134 (Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile) Privatpersonen, die Anteile an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft erwerben oder eine neue gründen möchten. Die Mittel dafür sind im Bundeshaushalt unter Titel 661 01 im Einzelplan 25 veranschlagt. Ein eigenständiges Bundesförderprogramm für den Rückbau von Wohnraum bei Wohnungsbaugenossenschaften existiert nach aktuellem Kenntnisstand nicht.
Acht Fragen zu Mittelabfluss, Leerstandsdaten und Rückbauförderung
Die Anfrage erkundigt sich in acht Fragen nach verschiedenen Aspekten dieses Themas. Erstens wollen die Fragesteller wissen, wie sich der aktuelle Mittelabfluss beim Haushaltstitel 661 01 im Jahr 2026 darstellt. Zweitens fragen sie, in wie vielen Fällen der Erwerb von Genossenschaftsanteilen 2025 und bisher 2026 gefördert wurde, aufgeschlüsselt nach Bundesländern.
Drittens soll die Bundesregierung Auskunft geben, wie viele leerstehende Wohnungen Wohnungsbaugenossenschaften in den Jahren 2022 bis 2025 betrieben haben und welche Kosten damit verbunden waren — ebenfalls nach Jahren und Ländern aufgegliedert. Viertens interessiert die Anfrage die Entwicklung der Leerstandsquoten im gleichen Zeitraum und nach denselben Kriterien.
Mit Frage fünf und sechs richtet sich der Blick auf Förderangebote: Gibt es Konzepte oder Projekte zur finanziellen Entlastung oder zur Unterstützung von Rückbaumaßnahmen? Welche Förderprogramme — und in welchem finanziellen Umfang — stehen Genossenschaften derzeit für den ganzen oder teilweisen Rückbau von Wohnraum zur Verfügung?
Die Fragen sieben und acht betreffen politische Überlegungen und Planungen: Hält die Bundesregierung eine Erweiterung des KfW-Programms 134 für sinnvoll, damit auch Rückbauvorhaben zur betriebswirtschaftlichen Optimierung von Genossenschaften gefördert werden könnten? Und welche eigenen Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um betroffene Genossenschaften bei Wohnumfeldaufwertung oder Gebäuderückbau zu unterstützen?
Politischer Kontext
Die Anfrage spiegelt eine wohnungspolitische Spannung wider, die strukturell für dünn besiedelte Regionen typisch ist: Bundesförderprogramme sind häufig auf Wachstum und Neugründungen ausgerichtet, während die praktische Herausforderung vor Ort in Schrumpfung und Konsolidierung besteht. Ob und wie die Bundesregierung auf diesen Zielkonflikt reagiert, ist auch für die Lebensverhältnisse älterer Menschen in strukturschwachen Regionen relevant, die häufig in Genossenschaftswohnungen leben. Das Thema berührt außerdem die Frage staatlicher Ausgabeneffizienz — ein Aspekt, der auch im Kontext des aktuellen Steuerlastdebatte diskutiert wird.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die Fragen zu beantworten. Erst die Antwort wird zeigen, ob und in welchem Umfang belastbare Daten zu Leerstandskosten und Fördermittelabfluss vorliegen. Vergleichbare Anfragen zu Bundesvermögen und Nutzungseffizienz staatlicher Mittel finden sich auch in anderen Bereichen, etwa beim Fuhrparkmanagement des Bundes.
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Betroffen sind Mitglieder und potenzielle Neumitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften, insbesondere in dünn besiedelten Regionen der ostdeutschen Bundesländer. Auch Kommunen und lokale Wohnungsmärkte sind betroffen, wenn Genossenschaften wegen hoher Leerstandskosten wirtschaftlich unter Druck geraten und den Abriss von Wohngebäuden oder Qualitätseinbußen beim Wohnumfeld nicht vermeiden können.
Die Kleine Anfrage ist am 10. Juli 2026 im Bundestag eingegangen. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage; die Bundesregierung hat die Anfrage bis zum 31. Juli 2026 zu beantworten. Nach Eingang der Antwort kann die Anfrage als abgeschlossen gelten.
- Haushaltstitel 661 01 / Einzelplan 25
- Eine spezifische Haushaltsstelle im Bundeshaushalt, über die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Fördermittel für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bereitstellt.
- KfW-Programm 134 (Genossenschaftsanteile)
- Ein zinsgünstiges Darlehen der staatlichen KfW-Förderbank für Privatpersonen, die Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft erwerben oder eine neue Genossenschaft mitgründen möchten.
- Leerstandsquote
- Der Anteil leerstehender Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand einer Genossenschaft oder eines Gebiets, ausgedrückt in Prozent.
Welches KfW-Programm wird in der Anfrage thematisiert?
Das KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile (Programm 134) fördert die Neugründung von Wohnungsbaugenossenschaften sowie den Erwerb von Anteilen an bestehenden Genossenschaften. Es ist im Bundeshaushalt unter Titel 661 01 im Einzelplan 25 verankert.
Warum ist Leerstand in Wohnungsbaugenossenschaften ein Problem?
Leerstehende Wohnungen verursachen laufende Kosten für Erhalt und Betrieb, ohne dass Einnahmen fließen. Das reduziert die finanziellen Spielräume der Genossenschaften, verschlechtert das Wohnumfeld und kann weitere Abwanderung sowie noch höheren Leerstand auslösen.
Welche Bundesländer sind besonders betroffen?
Laut Anfrage betrifft das Problem vor allem Wohnungsbaugenossenschaften in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, die überwiegend ehemaligen DDR-Wohnungsbestand verwalten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7046 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






























































