- Rund 200 Projekte verlieren Ende 2026 ihre Förderung durch Demokratie leben!
- Neue Förderrichtlinie soll ab 2027 gelten – Details noch unklar
- Kommunalparlaments-Beschluss als neue Bedingung für Bundesmittel
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7076 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm Demokratie leben! wird seit 2015 vom Bundesfamilienministerium gefördert und unterstützt Projekte zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. Im März 2026 wurde öffentlich bekannt, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) das Programm grundlegend umstrukturieren will. Rund 200 Projekte aus den Bereichen Innovationsprojekte und bundeszentrale Infrastruktur sollen zum Jahresende 2026 auslaufen. Ab 2027 soll eine neue Förderrichtlinie gelten, ein Interessenbekundungsverfahren begann im Juli 2026. Über die konkreten Förderbedingungen, Programmziele und Auswirkungen auf laufende Projekte bestehen nach Angaben der Fraktion Die Linke noch erhebliche Unklarheiten.
Im Detail
Dies birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf kommunaler Ebene durch nach Ansicht der Fragestellenden antidemokratische Kräfte leichter blockiert werden kann – besonders in Regionen Ostdeutschlands.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7076
Das Bundesprogramm Demokratie leben! steht vor einem tiefgreifenden Umbau: Rund 200 Projekte aus den Bereichen Innovationsprojekte und Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur verlieren zum 31. Dezember 2026 ihre Förderung. Eine neue Förderrichtlinie soll ab 2027 greifen. Viele Träger, die auf eine langfristige Förderung bis zum Ende der laufenden Programmphase vertrauten, stehen nun vor ungewissen Perspektiven. Die Fraktion Die Linke hat am 10. Juli 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7076 insgesamt 24 Fragen an die Bundesregierung gerichtet, um Klarheit über die Neuausrichtung zu erlangen.
Was gilt aktuell beim Programm Demokratie leben!?
Seit 2015 fördert das Bundesprogramm Demokratie leben! eine breite Palette von Projekten: lokale Partnerschaften für Demokratie in Kommunen, überregionale Träger zur Extremismusprävention, Antisemitismusprävention, Antirassismusarbeit sowie Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit. Träger waren dabei auf die Bundesbehörden BMBFSFJ und BAFzA als Ansprechpartner angewiesen. Im März 2026 wurde durch Medienberichte bekannt, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) das Programm grundlegend umstrukturieren will. Seitdem laufen Planungen für eine neue Förderstruktur, deren Details noch nicht vollständig öffentlich sind.
Neue Bedingungen: Kommunalparlament muss zustimmen
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Partnerschaften für Demokratie: Ab 2026 ist ein Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments Voraussetzung für den Abruf von Bundesmitteln. Die Linke fragt in ihrer Anfrage, wie die Bundesregierung das Risiko bewertet, dass Demokratieförderung in Kommunen mit bestimmten politischen Mehrheitsverhältnissen dadurch blockiert werden könnte. Die Fragesteller sehen insbesondere in Teilen Ostdeutschlands, wo sie solche Mehrheitsverhältnisse für wahrscheinlicher halten, eine erhöhte Gefährdung der Demokratiearbeit. Dabei handelt es sich ausdrücklich um die Einschätzung der Fragesteller und nicht um eine durch die Regierung bestätigte Lagebeurteilung.
24 Fragen zu Förderstruktur, Personal und Zukunft der Träger
Die Anfrage deckt ein breites Themenspektrum ab. Die Linke fragt unter anderem:
- Ob das Bundesministerium mit den Ländern Austausch zur neuen Förderrichtlinie hatte und welche Anpassungen besprochen wurden (Fragen 1 und 2).
- Für welche Programmbereiche eine Tätigkeit in mindestens drei Bundesländern Fördervoraussetzung ist, und wie Projekte gefördert werden sollen, die zwischen einem und drei Ländern tätig sind (Fragen 3 und 4).
- Wie viele Stellen im Ministerium und im BAFzA für Demokratie leben! vorgesehen und derzeit besetzt sind – vor dem Hintergrund von Berichten über Personalnotstand (Frage 5).
- Welche Träger und Fachverbände wann und in welchem Format in die Erarbeitung der neuen Richtlinie einbezogen wurden (Frage 6).
- Wie viele der zum Jahresende auslaufenden Projekte zugesagte Laufzeiten über 2026 hinaus hatten und auf welcher Rechtsgrundlage die vorzeitige Beendigung der Förderung vollzogen wird (Frage 7).
- Wie viele der auslaufenden Projekte einen Schwerpunkt in der Antisemitismusprävention hatten und ob deren Weiterförderung in der neuen Struktur geplant ist (Frage 8).
- Welche maximalen jährlichen Fördersummen für die neue Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention vorgesehen sind und wie viele Projekte dort gefördert werden sollen (Frage 9).
- Ob mehrjährige Förderungen in den einzelnen Programmbereichen möglich bleiben und unter welchen Voraussetzungen (Frage 10).
- Ob Träger künftig mehrere Anträge gleichzeitig stellen können (Frage 11).
- Ob Antirassismusarbeit und Projekte gegen Queerfeindlichkeit aus Demokratie leben! herausgelöst und über andere Stellen der Bundesregierung – etwa die Integrationsbeauftragte oder die Beauftragte für geschlechtliche Vielfalt – gefördert werden sollen, und ab wann und mit welchen Mitteln (Fragen 20 und 21).
- Wann mit einem Ergebnis der noch laufenden Programmevaluation zu rechnen ist (Frage 23).
Lage in Ostdeutschland im Fokus
Besondere Aufmerksamkeit gilt in der Anfrage der Situation in Ostdeutschland. Die Fragesteller verweisen darauf, dass dort vergleichsweise wenige Stiftungen und kaum privates Vermögen als alternative Finanzierungsquellen für demokratiestärkende Arbeit zur Verfügung stehen. Sie fragen die Bundesregierung, wie diese die allgemeine Lage in Ostdeutschland bewertet – eine Frage, die auf die besondere Bedeutung staatlicher Förderangebote in strukturschwachen Regionen abzielt. Auch für Wohnungsbaugenossenschaften und andere zivilgesellschaftliche Strukturen im Osten ist die öffentliche Förderung häufig unverzichtbar, wie auch andere parlamentarische Vorgänge zeigen, etwa der Beitrag zur KfW-Förderung für Wohnungsbaugenossenschaften im Osten.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 31. Juli 2026 Zeit, auf die 24 Fragen zu antworten. Parallel läuft seit Juli 2026 das Interessenbekundungsverfahren für die neue Förderstruktur. Die neue Förderrichtlinie soll voraussichtlich noch im Sommer 2026 veröffentlicht werden und ab 2027 wirksam werden. Wie die Bundesregierung auf die konkreten Risikofragen zu Ostdeutschland und zur neuen Kommunalparlaments-Bedingung antwortet, bleibt abzuwarten. Zur Sicherheitslage im Inland liefert auch der Jahresbericht der Bundespolizei 2025 relevante Hintergrundinformationen.
Weiterlesen:
- Wohnungsbaugenossenschaften: Leerstand im Osten und KfW-Förderung
- Jahresbericht der Bundespolizei darf uns nicht ruhen lassen
Betroffen sind rund 200 zivilgesellschaftliche Trägerorganisationen und Projekte, die bislang über Demokratie leben! finanziert werden – darunter Initiativen zur Antisemitismusprävention, Antirassismusarbeit und Queerfeindlichkeitsbekämpfung. Besonders in Ostdeutschland, wo nach Einschätzung der Fragesteller weniger alternative Finanzierungsquellen aus Stiftungen oder privatem Vermögen vorhanden sind, sehen die Fragesteller erhöhte Risiken für den Fortbestand lokaler Demokratiearbeit.
Die Kleine Anfrage wurde am 10. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, bis zum 31. Juli 2026 schriftlich zu antworten. Parallel läuft seit Juli 2026 das Interessenbekundungsverfahren für die neue Förderstruktur; die neue Förderrichtlinie soll ab 2027 in Kraft treten.
- Partnerschaften für Demokratie
- Kommunale Förderprogramme im Rahmen von Demokratie leben!, die lokale Akteure bei der Demokratieförderung finanziell unterstützen und seit 2026 einen Kommunalparlamentsdbeschluss voraussetzen.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – die nachgeordnete Bundesbehörde, die bislang administrative Entscheidungen zur Projektförderung im Rahmen von Demokratie leben! trifft.
- Interessenbekundungsverfahren
- Ein vorgelagertes Auswahlverfahren, bei dem potenzielle Projektträger ihr Interesse an einer Förderung bekunden, bevor formale Anträge gestellt werden können.
Was ist das Bundesprogramm Demokratie leben!?
Das 2015 gestartete Bundesprogramm fördert Projekte zur Demokratieförderung und Extremismusprävention in Kommunen und auf Bundesebene; es finanziert unter anderem lokale Partnerschaften für Demokratie und überregionale Träger.
Warum läuft die Förderung von 200 Projekten aus?
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat laut Medienberichten vom März 2026 angekündigt, das Programm grundlegend umzubauen; die Programmbereiche Innovationsprojekte und bundeszentrale Infrastruktur sollen zum 31. Dezember 2026 enden.
Was ändert sich bei den Partnerschaften für Demokratie?
Ab 2026 ist ein Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments Voraussetzung für den Abruf von Bundesmitteln, was nach Ansicht der Fragesteller die Förderung in bestimmten Kommunen erschweren kann.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7076 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































