- AfD fordert bundesweite Statistik zu §130-Ermittlungen und Hausdurchsuchungen
- Rolle privater Trusted-Flagger-Meldestellen soll geprüft werden
- Wahlrechtsentzug nach Volksverhetzungsurteil verfassungsrechtlich prüfen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7246 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
§ 130 StGB (Volksverhetzung) ist ein Straftatbestand, der das öffentliche Aufstacheln zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder das Verbreiten volksverhetzender Inhalte unter Strafe stellt. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen — laut Polizeilicher Kriminalstatistik werden zunehmend Fälle aus digitalen Kommunikationsräumen erfasst. Zugleich hat der Digital Services Act der EU die Rolle sogenannter Trusted Flagger als bevorzugte Meldestellen bei Online-Plattformen institutionalisiert. In der rechtswissenschaftlichen Debatte werden die Transparenz der Strafverfolgungspraxis und mögliche abschreckende Effekte auf die Meinungsfreiheit seit Längerem diskutiert.
Im Detail
Werden derartige Maßnahmen frühzeitig oder routinemäßig eingesetzt, kann dies über den konkreten Einzelfall hinaus abschreckende Wirkungen auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Meinungsfreiheit entfalten.
— Begründung BT-Drs. 21/7246, AfD-Fraktion
Die Strafverfolgung wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB berührt unmittelbar die durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungsfreiheit. Die AfD-Fraktion hat am 22. Juli 2026 mit BT-Drs. 21/7246 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu mehr Transparenz und systematischer Datenerfassung bei der Anwendung dieses Straftatbestandes auffordert.
Was der Antrag zur Volksverhetzung fordert
Im Kern verlangt der Antrag vier Maßnahmen: Erstens soll die Bundesregierung untersuchen, zu welchem Zeitpunkt im Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung Hausdurchsuchungen angeordnet und digitale Geräte beschlagnahmt werden. Zweitens soll ein Gesetzentwurf für eine bundesweite, deliktsbezogene Statistik zu §130-Verfahren vorgelegt werden — mit Angaben zu Verfahrenszahlen, Ausgängen, Verfahrensdauer, digitalem Anteil sowie Hausdurchsuchungen und Gerätebeschlagnahmen. Drittens fordert die Fraktion eine Prüfung der Rolle privater Meldestellen, sogenannter Trusted Flagger, im Vorfeld staatlicher Strafverfolgung. Viertens verlangt sie eine verfassungsrechtliche Prüfung von Überlegungen, nach denen Verurteilungen wegen Volksverhetzung zu Einschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts führen könnten. Die Ergebnisse sollen dem Bundestag spätestens binnen eines Jahres vorgelegt werden.
Meinungsfreiheit und strafrechtliche Eingriffsintensität
Laut Begründung des Antrags greifen Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme digitaler Endgeräte tief in grundrechtlich geschützte Bereiche ein — neben der Meinungsfreiheit auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Aus Sicht der Antragsteller können solche Maßnahmen, wenn sie frühzeitig oder routinemäßig eingesetzt werden, sogenannte Chilling Effects erzeugen: Die Angst vor staatlichen Sanktionen hält Bürgerinnen und Bürger davon ab, sich offen am öffentlichen Diskurs zu beteiligen. Dies sei im Bereich politischer Meinungsbildung besonders gravierend.
Trusted Flagger: Private Meldestellen im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags gilt den Trusted Flaggern. Diese privaten Organisationen erhalten im Rahmen des europäischen Digital Services Act (DSA) bevorzugten Zugang zu den Meldesystemen großer Online-Plattformen. Nach Ansicht der Antragsteller übernehmen sie faktisch Vorfilter- und Priorisierungsfunktionen für staatliche Strafverfolgungsbehörden, ohne selbst den verfassungsrechtlichen Bindungen staatlichen Handelns zu unterliegen. Die Fraktion bezeichnet dies in Anlehnung an die rechtswissenschaftliche Diskussion als mögliche „Flucht ins Private“. Die staatliche Letztverantwortung sowie einheitliche Maßstäbe der Rechtsanwendung seien bislang nicht hinreichend gesichert.
Wahlrechtsentzug nach §130-Verurteilung: Verfassungsfragen
Besondere politische Brisanz entfaltet Forderung Nummer 4: Die Bundesregierung soll prüfen, ob Überlegungen, Volksverhetzungsverurteilungen mit Einschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts zu verknüpfen, mit Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar wären. Solche Einschränkungen berühren nach Darstellung der Antragsteller den Kernbereich demokratischer Teilhabe und setzen eine besonders strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung voraus. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Bundestag unverzüglich und jedenfalls vor einer parlamentarischen Befassung mit entsprechenden Gesetzesvorhaben zugeleitet werden.
Fehlende Datenbasis für parlamentarische Kontrolle
Der Antrag hebt hervor, dass dem Bundestag bislang keine belastbare, bundesweit einheitliche Datengrundlage zur Anwendung des § 130 StGB vorliegt. Weder Verfahrenszahlen noch deren Ausgänge, Dauer oder der Anteil digitaler Sachverhalte werden systematisch erfasst. Diese strukturelle Intransparenz erschwere nach Auffassung der Fraktion eine wirksame parlamentarische Kontrolle und verhindere eine evidenzbasierte rechtspolitische Bewertung eines Straftatbestandes, der unmittelbar in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit eingreife. Ein vergleichbares Transparenzanliegen findet sich auch in anderen Rechtsbereichen, wo fehlende Daten parlamentarische Kontrolle erschweren.
Der Antrag wurde von Alice Weidel, Tino Chrupalla und der AfD-Fraktion unterzeichnet. Neben dem Antrag zur Volksverhetzung hat die AfD zuletzt auch zu anderen Grundrechtsfragen Anfragen und Anträge gestellt, etwa zum Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und politischem Druck. Weitere parlamentarische Vorgänge dieser Sitzungswoche finden sich in der Übersicht der Drucksachen vom 22. Juli 2026.
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Betroffen sind potenziell alle Personen, die sich in sozialen Netzwerken oder anderen digitalen Räumen politisch äußern und dadurch in das Visier von Ermittlungen nach § 130 StGB geraten können. Besonders relevant ist dies für Nutzerinnen und Nutzer, die mit Hausdurchsuchungen und Gerätebeschlagnahmen konfrontiert werden, sowie für Organisationen, die als Trusted Flagger tätig sind oder deren Inhalte von solchen Stellen gemeldet werden.
Berlin, 9. Juli 2026. Riskante Fehlinvestitionen beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) haben gezeigt, dass Handlungsbedarf bei der Aufsicht besteht. Es drohen Verluste von bis zu 1,2 Milliarden Euro, welche die Altersabsicherung von rund 11.000 Zahnärzten und deren Familien gefährden. Der Fall offenbart ein eklatantes Versagen der gesamten Kontrollkette aus… …
Berlin, 07. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag eine umfassende Transparenz bei allen deutschen Entwicklungshilfeleistungen und verlangen von der Bundesregierung eine vollständige und dauerhaft aktuelle Übersicht über sämtliche ODA-Leistungen seit 1977. Das bestehende Transparenzportal des BMZ stellt nur einen Teil der Ausgaben dar und unterliegt intransparenten Änderungskriterien,… …
Der Antrag wurde am 22. Juli 2026 eingebracht und ist damit in das parlamentarische Verfahren eingegangen. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss (voraussichtlich Rechtsausschuss), die Ausschussberatung sowie die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages aus.
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Straftatbestand, der das öffentliche Aufstacheln zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder die Verbreitung entsprechender Inhalte unter Strafe stellt.
- Trusted Flagger
- Private Organisationen mit bevorzugtem Zugang zu Meldesystemen digitaler Plattformen; sie können Inhalte priorisiert melden und werden im Digital Services Act der EU geregelt.
- Chilling Effect
- Abschreckende Wirkung staatlicher Maßnahmen auf die Ausübung von Grundrechten — etwa wenn die Angst vor Ermittlungen Menschen von freier Meinungsäußerung abhält.
Was ist § 130 StGB?
§ 130 des Strafgesetzbuches stellt Volksverhetzung unter Strafe — also das öffentliche Aufstacheln zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder das Verharmlosen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Was sind Trusted Flagger?
Trusted Flagger sind private Organisationen oder Unternehmen, die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) bevorzugten Zugang zu Plattform-Meldesystemen erhalten und gemeldete Inhalte vorsortieren, bevor staatliche Stellen tätig werden.
Was fordert der Antrag konkret?
Die AfD-Fraktion fordert eine bundesweite, deliktsbezogene Statistik zu §130-Verfahren, eine Prüfung der Rolle privater Meldestellen sowie eine verfassungsrechtliche Analyse von Überlegungen, das Wahlrecht nach Volksverhetzungsverurteilungen einzuschränken.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7246 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































