- Bundesfördermittel für Bayerns Tourismus seit 2020 unter der Lupe
- GRW- und GAK-Programme: Mittelabfluss für 2020–2025 angefragt
- GAK-Förderung für Gästebeherbergung auf Bauernhöfen im Fokus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7335 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der deutsche Tourismussektor hat sich nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bis heute nicht vollständig vom Einbruch durch die Corona-Pandemie erholt, die ab 2020 zu massiven Umsatzverlusten führte. Branchenverbände wie der Deutsche Tourismusverband haben öffentlich Kritik an sinkenden GRW-Fördermitteln des Bundes geübt. Gleichzeitig belasten steigende Energie-, Personal- und Bürokratiekosten die Betriebe zusätzlich. Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die tatsächliche Mittelnutzung in Bayern zu schaffen.
Im Detail
„Es ist entscheidend, dass bestehende Förderinstrumente optimal genutzt werden, um den Fortbestand, regionale Wertschöpfung, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Entwicklungspotenziale des Tourismus in strukturschwachen Regionen zu stärken.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7335
Bayerns Tourismusbranche kämpft seit der Corona-Pandemie mit den Nachwirkungen des Einbruchs. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums hat sich der Sektor seit dem Vorkrisenjahr 2019 noch immer nicht vollständig erholt. Vor diesem Hintergrund fragt die AfD-Bundestagsfraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7335 vom 27. Juli 2026 die Bundesregierung nach konkreten Förderdaten für Bayern im Zeitraum 2020 bis 2025 — aufgeschlüsselt nach beantragten, bewilligten und tatsächlich abgeflossenen Mitteln.
Tourismusförderung Bayern: Was die Anfrage verlangt
Die Fragesteller Erhard Brucker, Sebastian Münzenmaier, Dario Seifert, Marcel Queckemeyer, Manfred Schiller und Thomas Stephan richten den Fokus auf zwei zentrale Bundesförderprogramme: die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Der Deutsche Tourismusverband hatte zuletzt öffentlich kritisiert, dass die GRW-Förderung des Bundes für strukturschwache Regionen sinke. Diese Kritik bildet den politischen Rahmen der Anfrage.
Im Einzelnen stellen die Abgeordneten vier Fragen: Erstens verlangen sie eine Übersicht über Beantragung, Genehmigung und Mittelabfluss für tourismusrelevante Bundesprojekte in Bayern, aufgeschlüsselt nach Jahren, Volumen und Förderart. Zweitens fragen sie nach den verfügbaren Bundes- und EU-Förderprogrammen für Gastgewerbebetriebe in Bayern und deren Nutzung von 2020 bis 2025. Drittens erkundigen sich die Fragesteller nach entsprechenden Programmen für Landkreise, Kommunen und Stadtmarketinggesellschaften. Viertens wird speziell nach der GAK-Diversifizierungsförderung „Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“ gefragt — mit Aufschlüsselung nach Förderfällen, öffentlichen Ausgaben sowie Bundes-, Landes- und privatem Eigenanteil.
Strukturschwache Regionen im Blickpunkt
Tourismus ist gerade für ländliche Regionen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes sind häufig auf Fördermittel angewiesen, um Investitionen in Infrastruktur und Energieeffizienz zu stemmen. Steigende Betriebs-, Energie-, Personal- und Bürokratiekosten belasten die Branche zusätzlich. Die Tourismusförderung Bayern zielt darauf ab, regionale Wertschöpfungsketten zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern — besonders dort, wo der Tourismus die Haupteinnahmequelle darstellt.
Ob und in welchem Umfang die bereitgestellten GRW- und GAK-Mittel für die Tourismusförderung Bayern tatsächlich abgerufen werden, ist politisch relevant: Ein niedriger Mittelabfluss kann auf bürokratische Hürden, mangelnde Antragstellung oder unzureichende Beratung hinweisen. Die Anfrage versucht, diese Datenlücke zu schließen — analog zu ähnlichen parlamentarischen Vorstößen, mit denen Datenlücken in anderen Politikbereichen sichtbar gemacht werden sollen.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung fördert touristische Infrastruktur in strukturschwachen Regionen über die GRW als kofinanziertes Bund-Länder-Programm. Bayern kann dabei sowohl Projektmittel als auch institutionelle Förderung beantragen. Über die GAK erhalten landwirtschaftliche Betriebe Zuschüsse für Diversifizierungsmaßnahmen — darunter Agrotourismus-Angebote wie Gästebeherbergung auf dem Bauernhof. Daneben stehen EU-Strukturfondsmittel (EFRE, ELER) zur Verfügung. Eine einheitliche, öffentlich zugängliche Übersicht über den Mittelabfluss nach Bundesland und Jahr ist derzeit nicht verfügbar — genau das ist Gegenstand der Anfrage.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist endet am 17. August 2026. Vergleichbare Fragen zur Transparenz bei Förderprogrammen — etwa zur Ernährungssicherheit oder zur Korruptionsprävention — zeigen ein wiederkehrendes Muster parlamentarischer Kontrolle über den Einsatz öffentlicher Mittel.
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Betroffen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes in Bayern, landwirtschaftliche Betriebe mit Beherbergungsangeboten sowie Landkreise, Kommunen und deren Stadtmarketinggesellschaften, die auf Bundesmittel zur Entwicklung touristischer Infrastruktur angewiesen sind.
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Berlin, 27. Juli 2026. Zur Praxis des deutschen Strafrechts vor dem Hintergrund des Anschlags auf den CSD in Berlin erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Tobias Matthias Peterka: „Der Anschlag auf den CSD in Berlin hat es erneut schlaglichtartig demonstriert. Stimmen aus den anderen Fraktionen und Parteien betonen gebetsmühlenartig ihre… …
Die Kleine Anfrage wurde am 27. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen; die Antwort ist bis zum 17. August 2026 fällig. Mit der Antwort ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
- GRW
- Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' — ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern für strukturschwache Regionen, das auch touristische Infrastruktur einschließt.
- GAK
- Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' — Bund-Länder-Programm zur Förderung der Landwirtschaft, unter anderem mit einer Diversifizierungsförderung für Beherbergungsangebote auf Bauernhöfen.
- KMU
- Kleine und mittlere Unternehmen — Betriebe, die nach EU-Definition weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und bestimmte Umsatz- oder Bilanzschwellen nicht überschreiten.
Was ist das GRW-Programm?
Die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) ist ein Bund-Länder-Förderprogramm zur Stärkung strukturschwacher Regionen, unter anderem durch Investitionen in touristische Infrastruktur.
Was ist die GAK-Diversifizierungsförderung?
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' (GAK) können landwirtschaftliche Betriebe Fördermittel für zusätzliche Einnahmequellen wie Gästebeherbergung auf dem Bauernhof beantragen.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage. Die Anfrage wurde am 23. Juli 2026 eingereicht, die Antwortfrist läuft damit bis zum 17. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7335 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































