- Nur 234 von 919 Bahnstationen in Bayern erfüllen alle Barrierefreiheitskriterien
- DB behauptet 515 barrierefrei ausgebaute Bahnhöfe – Widerspruch ungeklärt
- Fraktion fragt nach Fahrstuhlausfällen an den 20 meistgenutzten Bahnhöfen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7339 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 20/6070 (Frage 84) erfüllten in Bayern zuletzt nur 234 von 919 Bahnstationen alle elf Kriterien weitreichender Barrierefreiheit. Die DB InfraGO AG veröffentlichte im September 2024 eine Pressemitteilung, in der 515 bayerische Bahnhöfe als ‚barrierefrei ausgebaut‘ bezeichnet wurden. Freistaat, Bund und DB kündigten demnach gemeinsame Investitionen von 200 Millionen Euro in mehr Barrierefreiheit an bayerischen Bahnstationen an. Die unterschiedlichen Zahlen deuten auf unterschiedliche Definitionen des Begriffs ‚Barrierefreiheit‘ hin — ein politisch relevanter Unterschied, da das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die UN-Behindertenrechtskonvention klare Anforderungen stellen.
- 234 von 919 — Bayerische Bahnstationen, die laut BT-Drs. 20/6070 alle elf Barrierefreiheitskriterien erfüllen (ca. 25 Prozent).
- 515 Bahnhöfe — Zahl der laut DB-Pressemitteilung September 2024 ‚barrierefrei ausgebauten‘ bayerischen Bahnhöfe.
- 200 Millionen Euro — Angekündigtes Investitionsvolumen von Bund, Freistaat Bayern und DB für Barrierefreiheit an bayerischen Bahnstationen.
- 20 Bahnhöfe — Die meistfrequentierten bayerischen Verkehrsstationen, zu deren Barrierefreiheit und Fahrstuhlausfällen die Anfrage konkrete Daten erbittet.
Im Detail
„Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge, eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe […] unsere Kernaufgabe als Bahn: Wir sind für das Land da.“
— Deutsche Bahn AG, zitiert in Vorbemerkung BT-Drs. 21/7339
An bayerischen Bahnhöfen klafft eine erhebliche Lücke zwischen dem Anspruch der Deutschen Bahn und der gelebten Realität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Laut einer früheren Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 20/6070 erfüllten zuletzt nur 234 von 919 Bahnstationen in Bayern alle elf Kriterien weitreichender Barrierefreiheit — das entspricht rund 25 Prozent. Die Fraktion Die Linke hat am 27. Juli 2026 mit BT-Drs. 21/7339 eine Kleine Anfrage eingereicht, um aktuelle und detaillierte Daten zur Bahnbarrierefreiheit in Bayern von der Bundesregierung einzufordern.
Widerspruch zwischen DB-Angaben und Bundestagsantwort
Im Zentrum der Anfrage steht ein auffälliger Widerspruch: Die DB InfraGO AG veröffentlichte im September 2024 eine Pressemitteilung, wonach bereits 515 bayerische Bahnhöfe „barrierefrei ausgebaut“ seien. Bund, Freistaat Bayern und die DB hätten gemeinsam 200 Millionen Euro für mehr Barrierefreiheit an bayerischen Bahnstationen investiert. Doch die Bundestagsantwort nennt für denselben Zeitraum lediglich 234 Stationen, die alle elf Kriterien weitreichender Barrierefreiheit erfüllen. Die Fraktion Die Linke sieht darin einen erklärungsbedürftigen Widerspruch und fragt die Bundesregierung, wie dieser zu erklären ist. Hintergrund dürfte sein, dass die DB den Begriff „barrierefrei ausgebaut“ weiter fasst als die Definition der elf Kriterien weitreichender Barrierefreiheit — doch genau diese Unklarheit hat politische Bedeutung, weil sie Milliardeninvestitionen und gesetzliche Verpflichtungen berührt.
Bahnbarrierefreiheit in Bayern: Was gilt aktuell?
Die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr ist in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich verankert. Das Personenbeförderungsgesetz schrieb eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum Jahr 2022 vor — mit Ausnahmemöglichkeiten. In der Praxis zeigen die verfügbaren Zahlen, dass dieses Ziel bundesweit nicht erreicht wurde. Bayern mit seinen 919 Bahnstationen ist exemplarisch: Nur etwa jede vierte Station erfüllt alle elf Kriterien, die DB InfraGO als Maßstab für weitreichende Barrierefreiheit definiert hat. Dazu zählen unter anderem stufenfreier Zugang, taktile Leitsysteme für Sehbehinderte, akustische Informationssysteme und barrierefreie Sanitäranlagen.
Fahrstuhlausfälle: Zuverlässigkeit als zentrales Problem
Neben den strukturellen Defiziten thematisiert die Anfrage die Verlässlichkeit vorhandener Barrierefreiheits-Infrastruktur. Selbst an Stationen, die einen Fahrstuhl haben, ist dieser häufig außer Betrieb — ein beklagtes Problem, das Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen im Alltag vor erhebliche Probleme stellt. Die Fraktion fragt daher detailliert nach der Zahl der Ausfälle: an wie vielen Stationen war mindestens ein Fahrstuhl für mehr als einen Tag oder mehr als sieben Tage ausgefallen, und das jeweils für die vergangenen fünf Jahre. Auch Rolltreppen sind Gegenstand der Anfrage. Besonders relevant sind dabei die 20 bayerischen Stationen mit dem höchsten täglichen Fahrgastaufkommen, also Bahnhöfe wie München Hauptbahnhof, Nürnberg Hauptbahnhof oder Augsburg — denn dort sind Ausfälle besonders folgenreich.
Regionale Unterschiede und meistgenutzten Bahnhöfe
Die Anfrage verlangt außerdem nach einer Aufschlüsselung nach bayerischen Regierungsbezirken sowie nach namentlicher Auflistung jener der 20 meistfrequentierten Stationen, die alle elf Barrierefreiheitskriterien erfüllen — oder eben nicht erfüllen. Diese Detailtiefe zeigt, dass es der Fraktion nicht nur um eine Gesamtbilanz geht, sondern um konkrete Missstände an einzelnen Standorten. Gerade in ländlichen Regionen Bayerns ist die Bahnbarrierefreiheit ein besonders dringendes Thema, weil alternative Mobilitätsoptionen dort oft fehlen. Das Thema berührt auch die Frage nach der Verlässlichkeit öffentlicher Daseinsvorsorge insgesamt.
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7339 ist bis zum 17. August 2026 zu erwarten. Die Daten, die die Linke anfordert, könnten Grundlage für weitere parlamentarische Initiativen oder öffentlichen Druck auf die DB InfraGO AG sein. Ähnliche Fragen zur Datentransparenz staatlicher Stellen beschäftigen den Bundestag auch in anderen Bereichen. Fragen zu Transparenz und Kontrolle im Bahn- und Infrastrukturbereich stehen in engem Zusammenhang mit Debatten über parlamentarische Kontrollrechte, wie sie etwa beim Thema Offenlegungspflichten geführt werden.
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Betroffen sind vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte sowie ältere Fahrgäste in Bayern. Auch Reisende mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck sind auf funktionierende Fahrstühle und Rolltreppen angewiesen. Besonders relevant ist die Situation an vielfrequentierten Bahnhöfen wie München Hauptbahnhof oder Nürnberg Hauptbahnhof.
Die Kleine Anfrage wurde am 27. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort, die Antwortfrist endet damit am 17. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion Die Linke weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- DB InfraGO AG
- Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, die für den Betrieb und die Instandhaltung des Schienennetzes und der Bahnhöfe in Deutschland zuständig ist.
- Weitreichende Barrierefreiheit
- Bezeichnet die Erfüllung aller elf von DB InfraGO definierten Kriterien für einen barrierefreien Bahnhof, darunter stufenfreier Zugang, Leitsysteme und barrierefreie Sanitäranlagen.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Bundestagsfraktionen die Bundesregierung zu einem bestimmten Thema schriftlich befragen. Die Regierung ist zur Antwort innerhalb von 21 Tagen verpflichtet.
Was sind die elf Kriterien weitreichender Barrierefreiheit?
Die DB InfraGO AG definiert elf Kriterien, die Bahnstationen für eine weitreichende Barrierefreiheit erfüllen müssen, darunter stufenfreier Zugang, taktile Leitsysteme und akustische Informationssysteme. Die genauen Kriterien sind auf der Webseite von DB InfraGO veröffentlicht.
Warum gibt es widersprüchliche Zahlen zur Barrierefreiheit der Bahn in Bayern?
Die DB spricht in einer Pressemitteilung von 515 'barrierefrei ausgebauten' Bahnhöfen, während eine frühere Bundestagsantwort nur 234 Stationen nennt, die alle elf Kriterien weitreichender Barrierefreiheit erfüllen. Dieser Unterschied entsteht möglicherweise durch verschiedene Definitionen des Begriffs 'barrierefrei'.
Bis wann muss die Bundesregierung die Kleine Anfrage beantworten?
Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage. Da die Anfrage am 27. Juli 2026 eingereicht wurde, läuft die Frist bis zum 17. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7339 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































