- In Sachsen-Anhalt leben 15 % mehr junge Männer als Frauen (18–29 Jahre)
- Frauenabwanderung aus Ostdeutschland verschärft Überalterung und Daseinsvorsorge
- 23 Fragen zu Wanderungsdaten, Geburtenraten und Förderprogrammen gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7340 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 verzeichnen die ostdeutschen Bundesländer einen anhaltenden Bevölkerungsrückgang. Besonders ausgeprägt ist dabei laut dem Statistischen Bundesamt (2022) ein Geschlechterungleichgewicht bei Jüngeren: In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen überwiegen Männer in den neuen Ländern deutlich — in Sachsen-Anhalt um rund 15 Prozent. Wissenschaftliche Studien führen dies auf die kontinuierliche Abwanderung junger Frauen nach Westdeutschland zurück, die sich seit den 1990er Jahren fortsetzt. Die Fraktion Die Linke greift dieses Thema mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7340 vom 27. Juli 2026 auf.
- 15 % — Männerüberschuss bei 18- bis 29-Jährigen in Sachsen-Anhalt gegenüber gleichaltrigen Frauen (laut Fragesteller, Quelle: Statistisches Bundesamt 2022)
- 23 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Demografie, Wanderung, Ausbildung und Förderprogrammen
- Seit 1990 — Betrachtungszeitraum mehrerer Fragen zu Wanderungssalden und Geburtenraten in ostdeutschen Landkreisen
Im Detail
In Sachsen-Anhalt leben rund 15 Prozent mehr junge Männer als Frauen – der höchste Männerüberschuss aller Bundesländer, gefolgt von Thüringen und Brandenburg.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7340
In Sachsen-Anhalt leben rund 15 Prozent mehr junge Männer als Frauen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren — das ist der höchste Männerüberschuss aller Bundesländer. Thüringen und Brandenburg folgen. Dieser demografische Befund bildet den Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7340, die die Fraktion Die Linke am 27. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht hat. In 23 Fragen erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung, welche Daten zu dieser Frauenabwanderung aus Ostdeutschland vorliegen und welche Maßnahmen die Bundesregierung plant.
Frauenabwanderung aus Ostdeutschland: Ursachen und Ausmaß
Die Frauenabwanderung aus Ostdeutschland ist kein neues Phänomen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass junge Frauen seit der Wiedervereinigung überproportional in den Westen ziehen — getrieben von besseren Ausbildungs-, Studien- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie unterschiedlicher Infrastruktur. Das Statistische Bundesamt stellte 2022 für Deutschland insgesamt einen leichten Frauenüberhang fest, der zwischen den Ländern kaum variiert. In der jüngeren Altersgruppe kehrt sich dieses Bild in den ostdeutschen Flächenländern jedoch deutlich um. Besonders ausgeprägt ist der Mangel an jungen Frauen laut Vorbemerkung der Fragesteller in ländlichen Regionen.
Die Folgen sind weitreichend: Wenn Regionen ihre jungen Frauen verlieren, beschleunigen sich Bevölkerungsrückgang und Überalterung. Zugleich sinken die Chancen auf Familiengründungen, während die Daseinsvorsorge — also Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Nahverkehr — und der gesellschaftliche Zusammenhalt zunehmend unter Druck geraten. Das betrifft nicht nur die verbleibende Bevölkerung, sondern auch Kommunen, die mit sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Pro-Kopf-Kosten für öffentliche Leistungen kämpfen.
23 Fragen zu Daten, Mobilität und Förderprogrammen
Die Anfrage der Fraktion Die Linke gliedert sich in statistische Erhebungsfragen und politische Handlungsfragen. Im statistischen Teil verlangen die Abgeordneten unter anderem Auskunft darüber, wie viele Männer je Bundesland und je Landkreis auf 1.000 Frauen kommen (Fragen 5–8), wie viele Frauen jährlich von Ost- nach Westdeutschland und umgekehrt abwandern (Frage 9), sowie in welchen zehn ostdeutschen Landkreisen der Wanderungssaldo seit 1990 am stärksten gestiegen oder gesunken ist (Fragen 10–13). Auch der jährliche Wanderungssaldo 18- bis 29-jähriger Frauen und Männer von ländlichen Kreisen in Großstädte seit 1990 ist Gegenstand der Anfrage (Frage 14).
Darüber hinaus fragt Die Linke nach den Bildungswegen: Wie viele Personen nehmen ein Studium oder eine Berufsausbildung außerhalb des Bundeslandes auf, in dem sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erwarben — aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Geschlecht (Fragen 15–17)? Und wie viele ergreifen ihre erste Arbeitsstelle in einem anderen Bundesland (Frage 18)?
Was gilt aktuell?
Bundesweit weist Deutschland laut Statistischem Bundesamt (2022) einen leichten Frauenüberhang in der Gesamtbevölkerung auf. Programme zur Strukturförderung in Ostdeutschland, etwa im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), richten sich nicht geschlechtsspezifisch an junge Frauen. Ob es Programme gibt, die explizit die Rückkehr von Frauen in die ostdeutschen Bundesländer fördern, ist eine der zentralen Fragen an die Bundesregierung (Frage 23).
Konkret fragt die Fraktion auch danach, ob die Bundesregierung Pläne hat, Länder bei der Verhinderung von Kita-Schließungen zu unterstützen (Frage 4) — ein Punkt, der unmittelbar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft und als Abwanderungsgrund gilt. Die Rolle von Hochschulen, Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung und Freizeitangeboten für die Bindung junger Frauen an ländliche Regionen thematisiert Frage 3.
Auswirkungen auf Daseinsvorsorge und Gesellschaft
Die Anfrage schließt mit Einschätzungsfragen: Welche Auswirkungen hat der geschlechts- und altersspezifische Wegzug auf die kommunale Daseinsvorsorge in Bildung, Gesundheit, Mobilität und Kultur (Frage 21)? Und wie wirkt er sich auf die Familienbildung sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Teilhabe vor Ort aus (Frage 22)? Damit verbindet die Anfrage eine strukturpolitische mit einer sozialen Dimension, die über reine Bevölkerungsstatistik hinausgeht.
Thematisch steht die Anfrage im Zusammenhang mit der breiteren Debatte über gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland — ein Thema, das auch die Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen berührt. Zugleich verdeutlicht sie strukturelle Defizite, die auch in anderen Bereichen sichtbar werden, etwa bei Gesundheitsrisiken und Regelungslücken im ländlichen Raum.
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Betroffen sind vor allem junge Frauen und Männer in ländlichen Regionen Ostdeutschlands sowie die dort lebende Bevölkerung insgesamt. Der Bevölkerungsschwund belastet Kommunen bei der Bereitstellung von Bildung, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und öffentlichem Nahverkehr. Besonders betroffen sind strukturschwache Landkreise in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7340 wurde am 27. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 23 Fragen schriftlich zu beantworten — die Frist läuft bis zum 17. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- Wanderungssaldo
- Die Differenz zwischen Zu- und Fortzügen in einem Gebiet. Ein negativer Saldo bedeutet, dass mehr Menschen wegziehen als zuzuziehen.
- Daseinsvorsorge
- Öffentliche Leistungen, die für ein würdiges Leben notwendig sind, etwa Schulen, Krankenhäuser, Nahverkehr und Wasser-/Stromversorgung.
- Hochschulzugangsberechtigung
- Formaler Abschluss (z. B. Abitur), der zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
Warum wandern junge Frauen aus Ostdeutschland ab?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller werden als Hauptursachen bessere Ausbildungs-, Studien- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Westen sowie Unterschiede in Infrastruktur und Lebensbedingungen genannt.
Welche Bundesländer haben den größten Männerüberschuss bei Jüngeren?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller führt Sachsen-Anhalt mit rund 15 Prozent mehr jungen Männern als Frauen (18–29 Jahre), gefolgt von Thüringen und Brandenburg.
Bis wann muss die Bundesregierung die Anfrage beantworten?
Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 27. Juli 2026 eingereicht, die Frist läuft demnach bis zum 17. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7340 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































