- 40 Prozent der Beschäftigten zweifeln daran, bis zur Rente durchzuhalten
- Altersgrenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen
- Blockmodell der Altersteilzeit soll laut Kommission vollständig abgeschafft werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7402 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 einen Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Empfehlung 13 sieht vor, die Altersgrenze für die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das sogenannte Blockmodell abzuschaffen, da es laut Kommission faktisch einer Frühverrentung gleichkomme. Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli 2026, alle Empfehlungen in einem Gesetzespaket umzusetzen. Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt bislang den geförderten gleitenden Übergang älterer Beschäftigter in den Ruhestand.
- 40 % — der Beschäftigten können sich laut DGB-Index Gute Arbeit nicht vorstellen, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.
- 55 → 58 Jahre — geplante Anhebung der Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme von Altersteilzeit.
- 26 Fragen — stellt Die Linke an die Bundesregierung zu Nutzungsdaten, Folgekosten und Vertrauensschutz.
- 2. Juli 2026 — Koalitionsausschuss-Beschluss zur vollständigen Umsetzung aller 33 Kommissionsempfehlungen.
Im Detail
„Durchhalten bis zur Rente?“ — laut DGB-Index Gute Arbeit können sich 40 Prozent der Beschäftigten nicht vorstellen, ihre Arbeit unter den aktuellen Bedingungen bis zum Rentenalter ausüben zu können.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7402, Fraktion Die Linke
Hunderttausende ältere Beschäftigte in Deutschland nutzen die Altersteilzeit, um schrittweise aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Dieses Instrument steht nun grundlegend zur Disposition: Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung empfiehlt, die Altersgrenze für die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das weitverbreitete Blockmodell vollständig abzuschaffen. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, diese und alle weiteren 32 Empfehlungen der Kommission in einem Gesetzespaket umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke am 29. Juli 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7402 eingebracht. Mit 26 Fragen erkundigt sie sich nach Nutzungsdaten, möglichen Folgen für Beschäftigte und den Auswirkungen auf bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Einen zentralen Ausgangspunkt bildet der DGB-Index Gute Arbeit: Danach können sich 40 Prozent aller Beschäftigten nicht vorstellen, unter den aktuellen Bedingungen bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.
Was gilt aktuell bei der Altersteilzeit?
Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 55 Jahren, ihre Arbeitszeit auf bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Besonders verbreitet ist dabei das sogenannte Blockmodell: Hier arbeiten Beschäftigte zunächst eine Vollzeitphase weiter und nehmen danach eine vollständige Freistellungsphase, bis sie in Rente gehen. Dieses Modell wird laut Alterssicherungskommission von einem Großteil der Nutzerinnen und Nutzer bevorzugt — die Kommission bewertet es jedoch als faktische Frühverrentung, nicht als echte Teilzeitbeschäftigung. Die Fraktion Die Linke teilt diese Einschätzung ausdrücklich nicht und will von der Bundesregierung wissen, wie diese das Blockmodell selbst bewertet (Frage 12).
Altersteilzeit-Einschränkungen: Die zentralen Fragen der Anfrage
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenbereiche. Zunächst fragt Die Linke nach statistischen Grundlagendaten: Wie hat sich die Zahl der Altersteilzeit-Beschäftigten seit dem Jahr 2000 entwickelt? Wie viele nutzen das Blockmodell, wie viele das Gleichverteilungsmodell? Die Antworten sollen nach Geschlecht, Region, Wirtschaftsbranche und Qualifikation aufgeschlüsselt werden.
Ein zweiter Fragekomplex zielt auf mögliche Folgeschäden. Die Linke fragt, ob die Bundesregierung einen Anstieg betriebsbedingter Kündigungen (Frage 9), mehr Arbeitslosigkeit (Frage 10) und einen höheren Sozialleistungsbezug bei Beschäftigten ab 55 Jahren (Frage 11) erwartet. Zudem sollen mögliche Mehrkosten für Erwerbsminderungsrenten beziffert werden (Frage 23).
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Fragen zum Vertrauensschutz: Gelten bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge als schutzwürdige Dispositionen, auch wenn die Freistellungsphase noch nicht begonnen hat (Frage 15)? Müssen im Falle eines Vertrauensschutzes auch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Rentenabschlagsregelungen gesichert sein (Frage 25)? Diese Fragen gewinnen an Gewicht, wenn gleichzeitig Rentenzugangsalter und Abschlagsregelungen verändert werden.
Schließlich thematisiert Die Linke die Zusammensetzung der Alterssicherungskommission: Sie bestand ausschließlich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bundestagsabgeordneten — Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner waren nicht beteiligt, obwohl Empfehlung 13 unmittelbar in tarifvertraglich und betrieblich ausgestaltete Regelungen eingreift. Die Anfrage fragt daher, ob und wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im weiteren Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden (Frage 26).
Besonders betroffen von den Einschränkungen wären nach Einschätzung der Fragestellenden Beschäftigte in körperlich anspruchsvollen Berufen: in der Kranken- und Altenpflege, im Baugewerbe und in der SHK-Branche. Gerade für diese Gruppen stellt die Altersteilzeit — insbesondere das Blockmodell — laut Anfrage ein wichtiges Instrument dar, um gesundheitliche Probleme am Ende des Erwerbslebens nicht in Arbeitslosigkeit oder Altersarmut münden zu lassen. Auch die DGB-Rentenkommission, der Vertreter aus Gewerkschaften, Wissenschaft und Sozialverbänden angehören, spricht sich dafür aus, die Blockaltersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr beizubehalten.
In diesem Zusammenhang ist auch das drohende Defizit der Bundesagentur für Arbeit relevant, das bis 2030 auf 23 Mrd. Euro ansteigen könnte — denn ein höherer Sozialleistungsbezug infolge von Altersteilzeit-Einschränkungen würde die Finanzlage zusätzlich belasten. Mehr zu verwandten Fragen der Rentenreform und Alterssicherung findet sich auch in den wichtigsten Drucksachen vom 30. Juli 2026.
Weiterlesen:
- Bundesagentur für Arbeit: Defizit droht bis 2030 auf 23 Mrd. Euro zu steigen
- Schwerbehindertenausweis: Wartezeit bis zu 18 Monate je nach Bundesland
- Bundestag 30.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Besonders betroffen wären Beschäftigte in körperlich anspruchsvollen Berufen — darunter Pflegekräfte, Bauarbeiter und Handwerker der SHK-Branche — die häufig auf einen frühzeitigen Übergang in den Ruhestand angewiesen sind. Laut DGB-Index Gute Arbeit können sich 40 Prozent aller Beschäftigten derzeit nicht vorstellen, unter aktuellen Bedingungen bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Ebenfalls betroffen wären Unternehmen mit bestehenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, die auf dem Blockmodell beruhen.
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Die Bundesregierung hat die Anfrage (BT-Drs. 21/7402) am 29. Juli 2026 erhalten. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage und endet am 19. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht. Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission.
- Blockmodell (Altersteilzeit)
- Variante der Altersteilzeit, bei der Beschäftigte zunächst vollzeit weiterarbeiten und danach eine zusammenhängende Freistellungsphase bis zur Rente nehmen.
- AltTZG
- Altersteilzeitgesetz — regelt die Voraussetzungen und Förderung des gleitenden Übergangs älterer Beschäftigter in den Ruhestand.
- Alterssicherungskommission
- Von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium aus Wissenschaftlern und Bundestagsabgeordneten, das Empfehlungen zur Reform der Altersvorsorge erarbeitet hat.
Was ist das Blockmodell der Altersteilzeit?
Beim Blockmodell arbeiten Beschäftigte zunächst Vollzeit weiter und nehmen dann eine vollständige Freistellungsphase bis zur Rente, statt die Arbeitszeit gleichmäßig zu reduzieren.
Was empfiehlt die Alterssicherungskommission zur Altersteilzeit?
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze von 55 auf 58 Jahre anzuheben, sie an die Regelaltersgrenze zu koppeln und das Blockmodell vollständig abzuschaffen.
Wer ist besonders von den geplanten Änderungen betroffen?
Laut Drucksache vor allem körperlich belastete Beschäftigte in der Pflege, im Baugewerbe und in der SHK-Branche, die oft nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7402 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































