- 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz erhielten 2024 über 2,2 Mio. Euro
- Im Wahlkreis Neuwied besteht laut früherer Anfrage derzeit keine geförderte Partnerschaft
- Anfrage verlangt vollständige Empfängerliste und Organisationsstrukturen ab 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7286 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kapitel 1702, Titel 684 04) finanziert. In Rheinland-Pfalz wurden 2024 laut Angaben der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1635) insgesamt 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit über 2,2 Millionen Euro gefördert. Die Anfrage steht im Kontext einer laufenden politischen Debatte über die Transparenz der Bundesförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen; ein Rechtsgutachten in der F.A.Z. bezeichnete die bisherige Förderpraxis als verfassungsrechtlich problematisch.
- 19 — Anzahl der geförderten ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- über 2,2 Mio. Euro — Gesamtfördersumme für diese 19 Partnerschaften in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- 6 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Förderempfängern und Organisationsstrukturen im WK 196 Neuwied seit 2020
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der 'Partnerschaften für die Demokratie' und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7286
Über 2,2 Millionen Euro flossen 2024 aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ an 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in Rheinland-Pfalz. Wer genau dieses Geld als Letztempfänger erhält, ist bisher nicht vollständig öffentlich dokumentiert. Genau das will die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7286 vom 9. Juli 2026 ändern — mit sechs konkreten Fragen an die Bundesregierung, die sich auf den Bundestagswahlkreis 196 Neuwied konzentrieren.
Demokratie leben!: Wie funktioniert die Förderstruktur?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert lokale Projekte zu Demokratie, Vielfalt und Toleranz über ein mehrstufiges System. Ein kommunales Amt übernimmt als sogenannter Erstempfänger die Bundesmittel aus Kapitel 1702, Titel 684 04 des Bundeshaushalts und leitet diese an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Eine von der Kommune eingesetzte Koordinierungs- und Fachstelle — selbst eine NGO — wirkt an der Vergabeentscheidung mit. Ergänzt wird das Strukturgerüst durch ein zivilgesellschaftliches Bündnis, ein Jugendforum und einen Begleitausschuss, in dem laut rheinland-pfälzischer Landesregierung mehrheitlich Zivilgesellschaftsvertreter sitzen und über konkrete Projektideen entscheiden.
Was gilt aktuell im Wahlkreis Neuwied?
Im Bundestagswahlkreis 196 Neuwied existiert nach Angaben der Bundesregierung in einer früheren Anfrage (BT-Drs. 21/1635) derzeit keine aktive ‚Partnerschaft für Demokratie‘. Die aktuelle Anfrage zielt deshalb auch darauf ab zu erfahren, ob neue Partnerschaften im Wahlkreis geplant sind — und falls ja, welche Verwaltungsbehörde als federführendes Amt vorgesehen ist, welche Organisationen Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum sowie Begleitausschuss bilden sollen.
Förderempfänger und Transparenz bei Demokratie leben!
Frage 1 der Anfrage verlangt eine vollständige Auflistung aller Empfänger, die seit dem Haushaltsjahr 2020 im Wahlkreis Neuwied Mittel aus dem Programm erhalten haben — gegliedert nach Förderhöhe, Bund-Land-Kommune-Anteil, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern sowie geförderten Projekten. Die Daten sollen in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden. Die Fragen 2 bis 6 befassen sich mit etwaigen Planungen für neue Partnerschaften und den vorgesehenen Trägerorganisationen.
Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Letztempfänger von Bundesgeldern aus ‚Demokratie leben!‘ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind — eine Verpflichtung, deren Einhaltung ohne vollständige Offenlegung der Förderempfänger nicht überprüfbar ist. Laut Fragesteller besteht über die organisatorische Zusammensetzung der Partnerschaften und die konkrete Förderhöhe der NGOs derzeit keine ausreichende Transparenz. Außerdem wird in der Vorbemerkung auf ein Rechtsgutachten in der F.A.Z. verwiesen, das die bisherige NGO-Förderpraxis des Bundes als verfassungsrechtlich problematisch eingestuft haben soll — diese Einschätzung ist eine Position der Fragesteller und keine gesicherte Rechtsauffassung.
Die Debatte über Transparenz bei Demokratiefördergeldern ist nicht neu. Eine ähnliche Anfrage der AfD-Fraktion — BT-Drs. 21/1635 — hatte bereits grundlegende Daten zu den rheinland-pfälzischen Partnerschaften geliefert, jedoch keine vollständige Empfängerliste auf Wahlkreisebene. Auch die SPD-Fraktion hat zuletzt Bedenken zur inhaltlichen Neuausrichtung des Programms ‚Demokratie leben!‘ geäußert, die unter anderem die Umverteilung von Mitteln zulasten engagierter zivilgesellschaftlicher Gruppen betrifft — wie aus der Pressemitteilung der SPD-Sprecherin Jasmina Hostert hervorgeht.
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich fragen, wohin Steuergeld im Rahmen von Demokratieförderung fließt, liefert die Anfrage einen konkreten regionalen Ansatz. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, ob und in welchem Umfang detaillierte Empfängerdaten auf Wahlkreisebene öffentlich zugänglich gemacht werden. Ähnliche Transparenzfragen wurden auch bei der regionalen Aufschlüsselung von Sozialleistungsdaten oder beim Zukunftszentrum Halle aufgeworfen, wo Kostensteigerungen bei öffentlich geförderten Projekten ebenfalls parlamentarisch hinterfragt wurden.
Weiterlesen:
- Zivilgesellschaft stärken — SPD zur Neuausrichtung von Demokratie leben!
- Zukunftszentrum Halle: Kosten steigen auf 277 Mio. Euro
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
Betroffen sind lokale NGOs, Vereine und Bürgerinitiativen im Bundestagswahlkreis 196 Neuwied, die als Letztempfänger von Bundesmitteln aus ‚Demokratie leben!‘ in Frage kommen oder bereits Förderung erhalten haben. Mittelbar sind auch die Kommunen als Erstempfänger und der Bund als Zuwendungsgeber betroffen, da die Anfrage auf eine vollständige Offenlegung der Förderströme zielt.
SPD: Jasmina Hostert, Sprecherin der AG BFSFJ, kritisiert die inhaltliche Neuausrichtung des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ durch Bundesbildungsministerin Karin Prien. Die Umleitung von Fördergeldern weg von der engagierten Zivilgesellschaft hin zur sogenannten ’stillen Mitte‘ gefährde nach Ansicht der SPD die Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure. Pressemitteilung lesen →
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7286) wurde am 9. Juli 2026 eingereicht und am 23. Juli 2026 als Drucksache veröffentlicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen; die Antwort ist bis zum 13. August 2026 zu erwarten. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- Erstempfänger
- Im Kontext von 'Demokratie leben!' das kommunale Amt, das Bundesmittel direkt erhält und sie an lokale NGOs (Letztempfänger) weiterleitet.
- Begleitausschuss
- Zentrales Entscheidungsgremium jeder 'Partnerschaft für Demokratie', das über die Vergabe von Fördermitteln an lokale Projekte bestimmt. Mehrheitlich mit Zivilgesellschaftsvertretern besetzt.
- NGO (Nichtregierungsorganisation)
- Nichtstaatliche Organisation wie Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs, die unabhängig von staatlichen Institutionen agiert, aber staatliche Förderung erhalten kann.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundes, das über lokale 'Partnerschaften für Demokratie' zivilgesellschaftliche Projekte zu Vielfalt, Toleranz und Demokratie unterstützt. Bundesgelder fließen zunächst an kommunale Ämter, die sie dann an lokale NGOs weiterleiten.
Warum wird speziell der Wahlkreis Neuwied abgefragt?
Laut einer früheren Bundesregierungs-Antwort (BT-Drs. 21/1635) besteht im Wahlkreis 196 Neuwied derzeit keine aktive 'Partnerschaft für Demokratie'. Die Anfrage zielt darauf ab zu erfahren, ob neue Partnerschaften geplant sind und wie diese organisiert wären.
Wer entscheidet, welche NGOs Geld erhalten?
In jeder 'Partnerschaft für Demokratie' entscheidet ein Begleitausschuss, dem mehrheitlich Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft angehören — ergänzt durch kommunale Verwaltungsvertreter. Eine Koordinierungs- und Fachstelle bereitet die Entscheidungen vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7286 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































