- KfW hat finanzierte Emissionen von 121.908,8 Tsd. t CO2e im Jahr 2025
- Klimaneutralitätsziel der KfW liegt 5 Jahre hinter Bundesregierung: erst 2050
- Keine Zwischenziele für 2030, 2035 und 2040 bei KfW-Emissionsreduktion
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7422 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat 2021 beim UN-Klimagipfel COP26 in Glasgow das sogenannte Glasgow-Statement unterzeichnet und sich damit verpflichtet, ab Ende 2022 keine direkten öffentlichen Mittel mehr für uneingeschränkte fossile Auslandsprojekte bereitzustellen. Zur Umsetzung traten 2023 klimapolitische Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung in Kraft; die KfW-Bankengruppe verabschiedete parallel Paris-kompatible Sektorleitlinien. Beide Regelwerke schränken Bürgschaften, Garantien und Kredite für fossile Projekte ein, schließen sie jedoch nicht vollständig aus. Aktuell werden die Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung überarbeitet, was die parlamentarische Kontrollfrage nach dem bisherigen Vollzug aufwirft.
- 121.908,8 Tsd. t CO2e — Finanzierte Emissionen des KfW-Konzerns (Scope 3, Kat. 15) im Geschäftsjahr 2025 laut Drucksache.
- 2050 — Net-Zero-Ziel der KfW, fünf Jahre nach dem Bundesziel 2045.
- 0 Zwischenziele — Für die Jahre 2030, 2035 und 2040 hat die KfW laut Anfrage keine verbindlichen THG-Reduktionsziele definiert.
- 2023 — Jahr des Inkrafttretens der klimapolitischen Sektorleitlinien für die deutsche Außenwirtschaftsförderung.
Im Detail
Es ist angesichts dieser Sachlage von gesamtgesellschaftlichem Interesse, wie sich die bisherige Umsetzung der Leitlinien gestaltet, ob nach wie vor Anträge im Bereich fossiler Energien vorliegen, und wie diese geprüft werden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7422
Fördert die staatliche KfW-Bankengruppe weiterhin fossile Energieprojekte im Ausland, obwohl Deutschland 2021 in Glasgow das Gegenteil versprochen hat? Dieser Frage geht die Fraktion Die Linke mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7422 nach, die am 30. Juli 2026 im Bundestag eingegangen ist. In 18 detaillierten Fragen verlangen die Abgeordneten um Lorenz Gösta Beutin und Lisa Schubert Auskunft über die Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien — und stoßen damit eine Debatte an, die Milliardengarantien des Bundes und das Klimaziel 2045 berührt.
KfW-Klimastrategie zwischen Anspruch und Vollzug
Die klimapolitischen Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung sind seit 2023 in Kraft. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und sogenannte UFK-Garantien noch für fossile Projekte vergeben werden dürfen. Vollständig ausgeschlossen sind solche Förderungen nicht — sie sind lediglich eingeschränkt und an Tests zu Lock-in-Effekten, Versorgungssicherheit und 1,5-Grad-Kompatibilität geknüpft. Die Mandatare der Außenwirtschaftsförderung, Euler Hermes und PwC, sowie die KfW als Staatsbank sind nach § 13 Absatz 1 Klimaschutzgesetz verpflichtet, die Vereinbarkeit verursachter Emissionen mit den nationalen Klimaschutzzielen zu berücksichtigen.
Konkret fragt die Linke, wie viele Anträge auf fossile Exportkreditgarantien seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien eingegangen sind, wie viele davon genehmigt oder abgelehnt wurden und ob die vorgesehenen Klimakompatibilitätstests tatsächlich durchgeführt wurden. Ein besonderer Fokus liegt auf LNG-Terminals, LNG-Tankern und Gaskraftwerken — also Infrastruktur, die langfristige Bindungen an fossile Brennstoffe schafft. Gefragt wird auch, ob Gaskraftwerke ein sogenanntes H2-Readiness-Kriterium erfüllen müssen, das eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff ermöglicht.
KfW-Klimaziel hinkt dem Bundesziel hinterher
Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Emissionsziele der KfW. Die Bundesregierung strebt Klimaneutralität bis 2045 an — die KfW hat ihr Net-Zero-Ziel jedoch erst für 2050 festgelegt, also fünf Jahre später. Laut Drucksache lagen die finanzierten Emissionen des KfW-Konzerns im Geschäftsjahr 2025 bei 121.908,8 Tausend Tonnen CO2-Äquivalente (Scope 3, Kategorie 15 nach PCAF-Standard). Die Anfrage stellt die Frage, wie hoch diese Emissionen im Jahr 2045 noch sein werden — und ob die KfW tatsächlich auf Kurs ist, bis 2050 Netto-Null zu erreichen.
Kritisch thematisiert die Anfrage auch das Fehlen verbindlicher Zwischenziele: Für die Jahre 2030, 2035 und 2040 hat die KfW bisher keine konkreten THG-Reduktionsprozentsätze gegenüber dem Basisjahr 2025 definiert. Ohne solche Meilensteine ist laut den Fragestellern nicht nachvollziehbar, ob der Pfad zur Klimaneutralität eingehalten wird. Zudem fragen die Abgeordneten, in welchem Umfang die Klimaziele durch echte Emissionsreduktionen im Portfolio und in welchem Umfang durch den Kauf von Emissionszertifikaten erreicht werden sollen.
Industrielobby und Überarbeitung der Leitlinien
Da die Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung aktuell überarbeitet werden, interessiert die Anfrage auch, wie viele Stellungnahmen und Gesprächskontakte die Exportindustrie zu kohle-, öl-, gas- und nuklearbezogenen Aspekten in diesen Prozess eingebracht hat. Diese Frage zielt darauf ab, transparent zu machen, welche Interessen die Überarbeitung beeinflussen. Außerdem fragt die Linke, ob es eine zivilgesellschaftliche Konsultation geben wird und wie die Bundesregierung sicherstellt, dass überarbeitete Leitlinien zu einer transparenten Verbesserung des Klimaschutzniveaus führen.
Inländische Förderprogramme der KfW im Blick
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft inländische KfW-Förderprogramme. Neu aufgesetzte oder verlängerte Programme sollen auf ihre Kompatibilität mit den Sektorleitlinien geprüft werden. Die Anfrage will wissen, welche Programme seit 2021 diese Prüfung bestanden haben, welche angepasst wurden und ob die Bundesregierung eine verpflichtende Ausweitung der Sektorleitlinien auf inländische Programme plant. Damit rückt die KfW-Klimastrategie über den Außenhandel hinaus auch in die Innenfinanzierung in den Fokus — ein Thema, das direkt die Kostenkontrolle bei KfW-Programmen berührt.
Die Anfrage reiht sich in eine breitere Debatte über die Transparenz völkerrechtlicher Verpflichtungen ein. Wie die Drucksache zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge zeigt, ist die Frage, wann internationale Selbstverpflichtungen tatsächlich nationales Handeln steuern, politisch brisant. Ebenfalls im Kontext öffentlicher Gelder und Transparenz steht die Debatte um EU-Agrarsubventionen und deren Empfänger.
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Betroffen sind deutsche Exportunternehmen, die Bürgschaften oder Garantien für Projekte im fossilen Energiesektor beantragen, sowie die KfW-Bankengruppe als staatliche Förderbank. Mittelbar berührt das Thema alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da öffentliche Haftungsübernahmen bei Garantien im Schadensfall aus dem Bundeshaushalt bedient werden. International sind vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer betroffen, in denen geförderte Gas- und LNG-Projekte realisiert werden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7422) wurde am 30. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten; die Antwortfrist endet voraussichtlich am 20. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Sektorleitlinien
- Regelwerke, die festlegen, unter welchen Voraussetzungen staatliche Förderinstrumente für bestimmte Wirtschaftssektoren — hier fossile Energie — noch genutzt werden dürfen.
- PCAF-Standard
- Der Partnership for Carbon Accounting Financials-Standard ist eine internationale Methode zur Messung und Offenlegung von Treibhausgasemissionen, die durch Finanzierungen und Investitionen verursacht werden (Scope 3, Kategorie 15).
- UFK-Garantie
- Ungebundene Finanzkreditgarantie: staatliche Absicherung für Auslandskredite deutscher Banken ohne direkte Bindung an Exportlieferungen.
Was ist das Glasgow-Statement?
Das Glasgow-Statement ist eine politische Selbstverpflichtung von Staaten und öffentlichen Banken aus dem Jahr 2021, ab Ende 2022 keine direkten öffentlichen Gelder mehr für uneingeschränkte fossile Projekte im Ausland bereitzustellen.
Was sind Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung?
Die klimapolitischen Sektorleitlinien legen fest, unter welchen Bedingungen Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien für fossile Projekte noch vergeben werden dürfen. Sie schränken die Förderung ein, schließen sie aber nicht vollständig aus.
Warum hat die KfW ein späteres Klimaneutralitätsziel als der Bund?
Die Bundesregierung strebt Klimaneutralität bis 2045 an; die KfW als Staatsbank hat ihr Net-Zero-Ziel jedoch erst für 2050 definiert. Die Kleine Anfrage thematisiert diese Diskrepanz und fragt nach fehlenden Zwischenzielen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7422 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































