- Demokratie leben! erhält 2027 rund 167 statt 187 Mio. Euro
- Keine Härtefallregelung für ostdeutsche Projekte geplant
- Sachverständige werden öffentlich ausgeschrieben, Programmförderer ausgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7825 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit 2015 zivilgesellschaftliche Projekte zur Demokratiebildung und Extremismusprävention auf kommunaler und Landesebene. Im März 2026 kündigte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eine grundlegende Neuausrichtung des Programms an. Parallel dazu wurde eine neue Regel eingeführt, wonach Kommunen einen Parlamentsbeschluss als Voraussetzung für den Mittelabruf nachweisen müssen. Die Förderaufrufe für den Förderzeitraum ab 2027 wurden veröffentlicht, bevor die überarbeitete Förderrichtlinie vorlag — diese befand sich zum Zeitpunkt der Anfrage noch in der Prüfung beim Bundesrechnungshof, der sie am 8. Juli 2026 erhielt. Das Anhörungsverfahren ist laut Regierung inzwischen abgeschlossen.
- 187 Mio. Euro — Fördervolumen von ‚Demokratie leben!‘ im Jahr 2026 laut Haushaltstitel
- 167 Mio. Euro — geplantes Fördervolumen im Jahr 2027 (unter Haushaltsvorbehalt)
- 8. Juli 2026 — Zeitpunkt der Zuleitung des Förderrichtlinienentwurfs an den Bundesrechnungshof zur Anhörung nach § 103 Abs. 1 BHO
- 3. August 2026 — Beginn der Einreichungsperiode für Interessenbekundungen im neuen Förderzeitraum ab 2027
- 4 Jahre — neue Programmlaufzeit von ‚Demokratie leben!‘ laut Förderrichtlinie (bis 2030)
Im Detail
Vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel erfolgen auch im Bundesprogramm 'Demokratie leben!' notwendige Einsparungen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7825, Antwort zu Frage 16
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ steht vor dem größten Umbau seit seiner Einführung im Jahr 2015. Ab 2027 sinkt das Fördervolumen von rund 187 Millionen Euro auf rund 167 Millionen Euro — ein Rückgang von knapp 11 Prozent. Die Bundesregierung begründet dies in ihrer Antwort vom 1. September 2026 (BT-Drs. 21/7825) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schlicht mit „begrenzten Haushaltsmitteln“. Detailliertere Begründungen fehlen.
Was ist Demokratie leben! und wer ist betroffen?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert zivilgesellschaftliche Träger, die auf kommunaler und Landesebene Projekte gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und andere demokratiefeindliche Phänomene umsetzen. Dazu gehören Partnerschaften für Demokratie in Kommunen, Landes-Demokratiezentren (LDZ), Kompetenznetzwerke sowie bundesweit tätige Innovationsprojekte. Die LDZ leiten Mittel an Beratungsprojekte weiter — darunter Mobile Beratung, Opfer- und Betroffenenberatung sowie Ausstiegs- und Distanzierungsberatung. Bundesweit sind Hunderte Träger von den neuen Förderbedingungen abhängig.
Kommunaler Beschluss als Mittelabruf-Hürde
Bereits vor der Neuausrichtung wurden die Förderbedingungen für die Partnerschaften für Demokratie geändert: Seitdem setzt der Abruf von Bundesmitteln einen Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments voraus. Aus Sicht der anfragenden Fraktion Die Linke kann dies den Mittelabruf in Kommunen blockieren, in denen Parteien mit rechtsextremistischen Landesverbänden parlamentarische Mehrheiten halten — ein Problem, das laut Anfrage vor allem ostdeutsche Regionen betrifft. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf zwei Ausnahmetatbestände: Erstens entfällt der Nachweis, wenn die Kommune eine Kofinanzierung von Land oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält. Zweitens ist auf Antrag eine Ausnahme möglich, wenn kommunalverfassungsrechtliche Gegebenheiten den Nachweis verhindern.
Keine Härtefallregelung für Ostdeutschland
Eine ausdrückliche Härtefallregelung für ostdeutschlandspezifische Projekte, die nach Angaben der Fragesteller seitens des Ministeriums in Aussicht gestellt worden war, findet sich in den Förderaufrufen nicht. Die Bundesregierung teilt dazu unmissverständlich mit: „Eine explizite Härtefallregelung ist nicht vorgesehen.“ Partnerschaften für Demokratie und Landes-Demokratiezentren werden auf den bestehenden Programmebenen (Kommune und Land) fortgesetzt.
Förderrichtlinie und Zeitplan
Die Förderaufrufe für den Förderzeitraum ab 2027 erschienen, bevor die überarbeitete Förderrichtlinie vorlag. Laut Antwort der Bundesregierung ist das Anhörungsverfahren beim Bundesrechnungshof — der Entwurf wurde ihm am 8. Juli 2026 nach § 103 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung zugeleitet — inzwischen abgeschlossen. Die Einreichungsperiode für Interessenbekundungen startete bereits am 3. August 2026. Die neue Programmlaufzeit beträgt vier Jahre; die ursprünglich geplante Laufzeit bis 2032 wurde damit verkürzt. Zu Planungssicherheit für die Jahre 2030 bis 2032 verweist die Bundesregierung lediglich auf die Förderaufrufe, ohne konkrete Maßnahmen zu benennen.
Sachverständige und Projektauswahl bei Demokratie leben!
Neu geregelt ist auch die Auswahl der Sachverständigen, die über die Förderfähigkeit von Projekten entscheiden. Sie werden künftig im Wege einer öffentlichen Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bestimmt. Personen, die seit dem Jahr 2020 in einem Projekt des Bundesprogramms tätig waren, sind von der Sachverständigentätigkeit ausgeschlossen. Die Bundesregierung begründet dies mit der Vermeidung von Interessenkollisionen. Bewertungskriterien für die Projektauswahl sind den veröffentlichten Förderaufrufen zu entnehmen; eine vollständige Bewertungsmatrix wird den Antragstellern laut Antwort nicht gesondert zugänglich gemacht.
Träger von Menschen stärken Menschen unter Druck
Ein weiterer Aspekt der Neuausrichtung betrifft Träger des Programms ‚Menschen stärken Menschen‘, das ebenfalls von Kürzungen betroffen ist. Laut Bundesregierung können diese Vorhaben künftig über ‚Demokratie leben!‘ gefördert werden — entweder im Handlungsfeld ‚Demokratiebildung‘ oder im Sondervorhaben ‚Integration und Teilhabe‘. Die Fraktion Die Linke wertete dies als de facto zusätzliche Kürzung, da dadurch mehr Antragsteller um dasselbe Fördervolumen konkurrieren. Eine inhaltliche Stellungnahme dazu enthält die Antwort der Bundesregierung nicht. Aktuelle Haushaltsfragen wie dieses Thema werden auch auf drucksachlich.de im Kontext des Haushaltsfinanzierungsgesetzes eingeordnet.
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Betroffen sind zivilgesellschaftliche Trägerorganisationen, die im Rahmen von ‚Demokratie leben!‘ Projekte zur Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie Opfer- und Betroffenenberatung durchführen — bundesweit, mit besonderem Fokus auf ostdeutsche Bundesländer. Auch Träger des Programms ‚Menschen stärken Menschen‘, das ebenfalls Kürzungen unterliegt, sind betroffen, da ihnen geraten wurde, sich für Förderung über ‚Demokratie leben!‘ zu bewerben.
Bei mehreren Fragen — insbesondere zu Förderzeiträumen (Frage 3 und 5), zur Programmlaufzeit (Frage 4) und zu Förderkriterien (Fragen 7, 10, 11) — verweist die Bundesregierung ausschließlich auf veröffentlichte Förderaufrufe, ohne inhaltlich zu antworten. Fragen zur konkreten Mittelverteilung nach Programmebenen (Frage 2) werden unter Haushaltsvorbehalt gestellt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: Kürzung von 187 auf 167 Mio. Euro →
- Partnerschaften für Demokratie
- Eine Förderebene von 'Demokratie leben!', die kommunale Bündnisse aus Zivilgesellschaft, Kommunalverwaltung und Politik bei der Demokratiearbeit vor Ort unterstützt.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Regiestelle, die die Umsetzung von 'Demokratie leben!' koordiniert und überwacht.
- UVgO
- Unterschwellenvergabeordnung — Regelwerk für öffentliche Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, nach dem hier Sachverständige ausgewählt werden.
Wie viel Geld erhält Demokratie leben! im Jahr 2027?
Laut Drucksache sind rund 167 Millionen Euro vorgesehen, gegenüber rund 187 Millionen Euro im Jahr 2026. Die endgültige Höhe steht erst mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 fest.
Können Kommunen den Mittelabruf für Demokratie leben! blockieren?
Grundsätzlich ist ein kommunaler Parlamentsbeschluss Voraussetzung für den Mittelabruf. Ausnahmen gelten bei Kofinanzierung durch Land oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie auf Antrag bei kommunalverfassungsrechtlichen Hindernissen.
Gibt es besondere Regelungen für Ostdeutschland?
Die Bundesregierung teilt mit, dass eine explizite Härtefallregelung für ostdeutsche Bundesländer nicht vorgesehen ist. Die bestehenden Förderebenen (Kommunen und Länder) werden fortgesetzt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7825 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































