- 21,3 % Armutsquote bei Frauen ab 65 Jahren — höher als bei Männern (17,3 %)
- 1,28 Millionen Menschen beziehen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Hessen: 1.440.937 Rentner, durchschnittlich 1.316 Euro Rentenzahlbetrag pro Monat
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7356 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7096 einen umfassenden Datensatz zur Altersarmut in Hessen und Deutschland angefordert. Hintergrund ist die anhaltend hohe Armutsbetroffenheit älterer Menschen: Laut Paritätischem Armutsbericht 2026 stieg die Zahl der Armutsbetroffenen in Deutschland im Jahr 2025 auf über 13,3 Millionen. Besonders betroffen sind Frauen ab 65 Jahren mit einer Armutsquote von 21,3 Prozent. Die Alterssicherungskommission hat zudem Empfehlungen vorgelegt, darunter eine mögliche Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung, deren Auswirkungen auf die Altersarmut politisch umstritten sind.
- 21,3 % — Armutsquote bei Frauen ab 65 Jahren (laut Paritätischem Armutsbericht 2026); bei Männern: 17,3 %
- 1.283.860 — Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deutschlandweit Ende 2025 (2016: 1.025.903)
- 111.255 — Grundsicherungsempfänger in Hessen Ende 2025; in Hessen lag die Quote Ende 2024 bei 2,1 % der Bevölkerungsgruppe
- 1.316 Euro/Monat — Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag aller Rentner und Rentnerinnen in Hessen am 1. Juli 2025
- 95,2 % — Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsminderungsrenten in Deutschland im Rentenzugang 2025; durchschnittliche Abschlagshöhe: 129 Euro/Monat
Im Detail
Der beste Schutz gegen Altersarmut sind eine gute Ausbildung, durchgehende Erwerbsbiografien mit anständigen Löhnen und die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung flankiert durch betriebliche Altersversorgung und private Zusatzvorsorge.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7356, S. 7
Jede fünfte Frau ab 65 Jahren in Deutschland ist von Altersarmut betroffen — das zeigen die Daten, die die Bundesregierung am 27. Juli 2026 in der Drucksache 21/7356 vorgelegt hat. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke umfasst 20 Fragen und einen umfangreichen Tabellenanhang zu Renten, Grundsicherung und Beschäftigung älterer Menschen in Hessen und im Bundesvergleich.
Altersarmut trifft Frauen überproportional
Laut Paritätischem Armutsbericht 2026, auf den die Fragestellerinnen verweisen, lag die Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren bei 21,3 Prozent, während sie bei Männern derselben Altersgruppe 17,3 Prozent betrug. Durchschnittlich ist damit etwa jede fünfte Person ab 65 Jahren von Altersarmut betroffen. Hintergrund sind geringere Erwerbseinkommen, häufigere Unterbrechungen der Erwerbsbiografie sowie eine höhere Teilzeitquote bei Frauen — insbesondere in Westdeutschland wirken sich Kinderbetreuungszeiten negativ auf spätere Rentenansprüche aus. Mit zunehmender Kinderzahl sinken die Renten bei Frauen im Westen sogar, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer früheren Schriftlichen Frage (BT-Drs. 21/3685) bestätigt hatte.
Grundsicherung auf Rekordniveau
Bundesweit bezogen Ende 2025 rund 1.283.860 Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — nach Angaben der Drucksache ein Anstieg um rund 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2016 (damals: 1.025.903). In Hessen waren es Ende 2025 insgesamt 111.255 Personen — davon 53.360 Männer und 57.890 Frauen. Die Quote der Grundsicherungsbeziehenden ab Regelaltersgrenze in Hessen lag Ende 2024 bei 5,1 Prozent der entsprechenden Bevölkerungsgruppe, gegenüber 3,8 Prozent im Jahr 2016.
Deutschlandweit bezogen Ende 2025 über 515.000 Menschen ab Regelaltersgrenze gleichzeitig eine Altersrente und Grundsicherung — das entspricht 3,1 Prozent aller Altersrentnerinnen und Altersrentner nach Regelaltersgrenze. Diese Zahl hat sich seit 2016 (damals: 404.836) deutlich erhöht, was die wachsende Schere zwischen Rentenansprüchen und Lebenshaltungskosten illustriert. Themen wie staatliche Förderprogramme und deren Verteilungswirkung sind im politischen Kontext eng mit der Frage verknüpft, welche Bevölkerungsgruppen von welchen Systemen profitieren.
Was gilt aktuell? Rentenhöhen in Hessen 2025
Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Rentnerinnen und Rentner in Hessen betrug am 1. Juli 2025 1.316 Euro pro Monat — leicht über dem Bundesdurchschnitt von 1.352 Euro. Frauen in Hessen erhielten als Einzelrentnerinnen im Schnitt 991 Euro, Männer 1.462 Euro. Dieser Geschlechterunterschied von fast 500 Euro monatlich spiegelt die Lücken in den Erwerbsbiografien wider. Im Rentenzugang 2025 lag die durchschnittliche Altersrente für Männer in Hessen bei 1.439 Euro, für Frauen bei 1.017 Euro. Im Vergleich zu 2015 (Männer: 1.062 Euro, Frauen: 614 Euro) sind die Renten nominal deutlich gestiegen — ob die Kaufkraft Schritt hält, lässt die Drucksache offen.
Bundesweit erhielten Ende 2025 rund 2,22 Millionen Frauen mit mindestens 40 Versicherungsjahren eine Altersrente von unter 1.446 Euro monatlich — gegenüber rund 1,36 Millionen Männern in derselben Kategorie. Dass selbst lange Versicherungszeiten keine ausreichende Rente garantieren, erklärt die Drucksache mit beitragsfreien Zeiten (Schul- und Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug) und Teilzeitbeschäftigung.
Erwerbsminderungsrenten mit fast flächendeckenden Abschlägen
Fast alle Erwerbsminderungsrenten werden mit Abschlägen ausgezahlt: Im Rentenzugang 2025 lag der Anteil bundesweit bei 95,2 Prozent. Die durchschnittliche Abschlagshöhe ist von 89 Euro pro Monat (2016) auf 129 Euro pro Monat (2025) gestiegen. In Hessen betrafen diese Abschläge 2025 rund 14.495 neue Erwerbsminderungsrenten — der durchschnittliche Abschlag lag bei 129 Euro monatlich, was 9,7 Prozent des Rentenbetrags entspricht. Für Betroffene, die ohnehin auf eine Rente wegen eingeschränkter Arbeitsfähigkeit angewiesen sind, stellt dies eine erhebliche Einbuße dar. Debatten über Versorgungslücken im Sozialsystem berühren daher auch diese Gruppe direkt.
Keine bundeslandspezifischen Maßnahmen geplant
Auf die Frage, ob die Bundesregierung ein überdurchschnittliches Armutsgefährdungsrisiko in Hessen sehe und welche Maßnahmen sie ergreife, antwortet die Regierung knapp: Bundeslandspezifische Maßnahmen gegen Altersarmut sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Als allgemeinen Schutz verweist sie auf die Grundsicherung im Alter, gute Ausbildung und durchgehende Erwerbsbiografien. Zu den Auswirkungen einer möglichen Koppelung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung — wie sie die Alterssicherungskommission vorgeschlagen hat — erklärt die Regierung, eine pauschale Abschätzung sei nicht möglich. Dies ist politisch bedeutsam, da die fernere Lebenserwartung von 65-jährigen Männern und Frauen in Hessen in den letzten zehn Jahren laut Fragestellung der Anfrage gesunken ist. Fragen zu strukturellen Reformen, wie auch die Kontrolle öffentlicher Ausgaben, begleiten solche Reformdebatten regelmäßig.
Hessen verzeichnete zum 31. Dezember 2024 rund 2,59 Millionen Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und rund 1,43 Millionen Rentnerinnen und Rentner — ein Verhältnis von 1,81 zu 1, das leicht über dem Bundesdurchschnitt von 1,74 liegt. In ostdeutschen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern (1,19) oder Sachsen-Anhalt (1,24) ist das Verhältnis deutlich ungünstiger, was auf langfristige demografische Herausforderungen für das Rentensystem hinweist. Strukturfragen wie die Realitätsnähe staatlicher Planungen spielen auch bei der Alterssicherungspolitik eine Rolle.
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Betroffen sind vor allem ältere Frauen, die aufgrund von Teilzeitarbeit, Unterbrechungen der Erwerbsbiografie und traditioneller Rollenverteilung geringere Rentenansprüche erworben haben. In Hessen sind rund 1,44 Millionen Rentnerinnen und Rentner gemeldet; 111.255 von ihnen beziehen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Bundesweit sind rund 7,9 Millionen geringfügig Beschäftigte betroffen, deren Rentenanwartschaften oft gering bleiben.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen mit Verweis auf frühere Drucksachen (20/12534, 21/1421) und auf externe Statistikportale, statt die Daten direkt abzudrucken. Bei Frage 7 und 15 verweist sie auf den Alterssicherungsbericht 2024, da Länderdaten nicht vorliegen. Die Fragen 12 und 13 zu Armutsgefährdungsquoten beantwortet sie mit methodischen Hinweisen und externen Links statt konkreten Zahlen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Altersarmut in Hessen: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen →
- Armutsrisikoquote (ARQ)
- Anteil der Bevölkerung mit einem Nettoäquivalenzeinkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens; ein statistisches Maß für Einkommensungleichheit, nicht für individuelle Bedürftigkeit.
- Grundsicherung im Alter
- Sozialleistung nach dem 4. Kapitel SGB XII für Menschen ab Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
- Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen
- Wer eine Erwerbsminderungsrente vor der Regelaltersgrenze bezieht, erhält Abzüge von bis zu 10,8 Prozent; laut Drucksache traf dies 2025 bundesweit 95,2 Prozent aller Erwerbsminderungsrentner.
Wie hoch ist die Altersarmutsquote bei Frauen in Deutschland?
Laut Paritätischem Armutsbericht 2026 liegt die Armutsquote bei Frauen ab 65 Jahren bei 21,3 Prozent, bei Männern bei 17,3 Prozent.
Wie viele Menschen beziehen in Hessen Grundsicherung im Alter?
Ende 2025 bezogen in Hessen 111.255 Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — davon 53.360 Männer und 57.890 Frauen.
Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente in Hessen?
Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Rentner und Rentnerinnen in Hessen lag am 1. Juli 2025 bei 1.316 Euro pro Monat.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7356 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































