- 110.000 Euro Öffentlichkeitsetat für den Drogenbeauftragten 2026
- Kein einziger Bericht an den Bundestag im ersten Amtsjahr
- Lachgas-Verbot und Opioid-Frühwarnsystem als konkrete Ergebnisse
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7309 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen ist ein seit Jahren bestehendes Amt. Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung insgesamt ist in den vergangenen Jahren erheblich geschwankt: von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf bis zu 45 im Jahr 2024, mit Stand Juli 2025 lag sie laut Bundesministerium des Innern bei 27. Die AfD-Fraktion richtete die zugrundeliegende Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6638) mit dem Ziel, Aufgaben, Kosten und messbaren Nutzen des Amtes im ersten Jahr der 21. Wahlperiode zu beleuchten. Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelte die Antwort am 22. Juli 2026.
- 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter — so viele sind aktuell in der Geschäftsstelle des Drogenbeauftragten eingesetzt (Besoldungsgruppen E 6 bis B 3).
- 110.000 Euro — Öffentlichkeitsetat des Beauftragten im Bundeshaushalt 2026 für Internetauftritt, Social Media und Datenportal.
- 73.179,37 Euro — Gesamtsumme der bisher abgerechneten externen Dienstleistungsaufträge; größter Einzelposten war die Kreativagentur mit 23.728,60 Euro.
- 60.127 Nutzer Reichweite auf Instagram — erzielt zwischen dem 28. Mai 2025 und dem 31. Mai 2026 bei 348.972 Ansichten und 6.971 Interaktionen.
- 13 Dienstreisen — darunter zwei Reisen zum EUDA-Exekutivausschuss in Lissabon und eine zur 69. Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen in Wien.
Im Detail
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7309, Seite 3
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung verfügt über eine Geschäftsstelle mit zehn Beschäftigten und einen Öffentlichkeitsetat von 110.000 Euro im Haushaltsjahr 2026. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7309) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6638) hervor, die am 23. Juli 2026 veröffentlicht wurde. Die Anfrage zielte darauf ab, Aufgaben, Ressourceneinsatz und messbaren Nutzen des Amtes im ersten Jahr der 21. Wahlperiode transparent zu machen.
Personal und externe Kosten des Drogenbeauftragten
In der Geschäftsstelle des Drogenbeauftragten sind zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Besoldungs- und Entgeltgruppen beschäftigt — von E 6 bis B 3. Für externe Dienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Amtstätigkeiten entstanden bisher Kosten von insgesamt rund 73.179 Euro. Den größten Einzelposten bilden Kreativagentur-Leistungen mit 23.728,60 Euro, gefolgt von IT-Dienstleistern (14.614,84 Euro) und Datenaufbereitung (14.591,59 Euro).
Dienstreisen und internationale Aktivitäten
Im Berichtszeitraum absolvierte der Drogenbeauftragte insgesamt 13 dokumentierte Dienstreisen. Zwei Reisen führten zum Exekutivausschuss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EUDA) nach Lissabon (Kosten: 885,26 Euro bzw. 614,55 Euro). Im März 2026 reiste er zur 69. Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen nach Wien (Kosten: 1.224,69 Euro). Der überwiegende Teil der Dienstreisen führte nach Berlin für Gespräche und Termine. Die Begleitung erfolgt laut Bundesregierung in der Regel durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle.
Konkrete Ergebnisse der Sucht- und Drogenpolitik
Als inhaltliche Schwerpunkte nennt die Bundesregierung die Vorbereitung auf eine drohende Opioidproblematik sowie den problematischen Konsum von Kokain und Crack. Konkret begleitet wurden das Verbot von Gamma-Butyrolacton (GBL) und Lachgas durch das Bundesgesundheitsministerium sowie der Aufbau eines Monitoring- und Frühwarnsystems für synthetische Opioide. Neue Kampagnen zu Kokain und zu Kindern aus suchtbelasteten Familien wurden angestoßen. Außerdem gibt die Bundesregierung an, die Mittel für Suchtprävention im Bundeshaushalt 2025 auf ein Rekordniveau angehoben zu haben — konkrete Beträge nennt sie dabei nicht.
Was gilt aktuell bei Transparenz und Kontrolle?
Dem Bundestag hat der Drogenbeauftragte in seinem ersten Amtsjahr weder mündlich noch schriftlich Bericht erstattet. Externe Strategiepapiere oder Konzepte wurden nicht veröffentlicht; interne Papiere gibt die Bundesregierung grundsätzlich nicht heraus. Messbare Jahresziele formuliert die Bundesregierung für Beauftragte nicht, und eine formale Evaluation der Tätigkeit ist nicht vorgesehen. Auf die Fragen nach Treffen mit Ministerien, Verbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen verweist die Bundesregierung auf die öffentliche Pressearbeit des Beauftragten — eine vollständige Dokumentation hält sie weder für rechtlich geboten noch für verwaltungspraktisch leistbar.
Für die Öffentlichkeitsarbeit nutzt der Drogenbeauftragte fünf Social-Media-Kanäle: LinkedIn, Instagram, Bluesky, X und Facebook. Auf Instagram erzielte er zwischen Mai 2025 und Mai 2026 eine Reichweite von 60.127 Nutzern bei 348.972 Ansichten. Für Bluesky und X ist laut Bundesregierung keine systematische Auswertung von Reichweite und Ansichten möglich.
Der Drogenbeauftragte koordiniert die staatliche Suchtpolitik zwischen Ministerien — hat dem Bundestag aber im ersten Amtsjahr noch keinen einzigen Bericht vorgelegt.
Die Drucksache zeigt ein Spannungsfeld zwischen dem parlamentarischen Informationsinteresse und dem Selbstverständnis der Bundesregierung, die Arbeit von Beauftragten nicht an standardisierten Leistungskennzahlen messen zu wollen. Ob dieses Modell ausreichend Transparenz bietet, bleibt eine politische Frage — zuletzt diskutiert etwa im Zusammenhang mit der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 3. August 2026. Der Umgang mit Beauftragten der Bundesregierung ist auch im Kontext anderer Verwaltungsstrukturen relevant, wie etwa die Debatte über staatliche Institutionen zeigt — vergleichbar mit der Diskussion um die Bundeszentrale für politische Bildung.
Weiterlesen:
- Bundestag 03.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Long-COVID-Forschung: 50 Mio. Euro jährlich für Nationale Dekade
Direkt betroffen von der Arbeit des Drogenbeauftragten sind Menschen mit Suchterkrankungen sowie deren Angehörige. Mittelbar wirkt das Amt auf Träger der Suchtprävention, Beratungsstellen, Krankenkassen und Länderministerien, die in der Drogen- und Suchtpolitik tätig sind.
Die Bundesregierung weicht bei den Fragen 3 bis 6 (Treffen mit Ministerien, Verbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen) aus und verweist stattdessen auf öffentliche Pressearbeit. Bei den Fragen zu messbaren Zielen und Erfolgskriterien antwortet die Regierung, keine Jahresziele zu formulieren und keine allgemeinen Wirksamkeitskriterien anzuwenden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Kosten und Nutzen im ersten Jahr →
- EUDA
- Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (früher EMCDDA) — die EU-Agentur für Drogenmonitoring mit Sitz in Lissabon.
- GGO
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien — das interne Regelwerk für die Zusammenarbeit der Bundesministerien, das unter anderem die Beteiligung von Beauftragten bei relevanten Vorhaben regelt.
- Gamma-Butyrolacton (GBL)
- Eine chemische Verbindung, die als Vorläuferstoff der Designerdroge GHB (Liquid Ecstasy) gilt und laut Bundesregierung im Berichtszeitraum verboten wurde.
Wie viele Mitarbeiter hat die Geschäftsstelle des Drogenbeauftragten?
Zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Geschäftsstelle eingesetzt, verteilt auf Besoldungs- und Entgeltgruppen von E 6 bis B 3.
Welche konkreten Ergebnisse hat der Drogenbeauftragte erzielt?
Laut Bundesregierung wurden unter anderem das Verbot von Lachgas und Gamma-Butyrolacton begleitet sowie ein Frühwarnsystem für synthetische Opioide aufgebaut. Die Mittel für Suchtprävention im Bundeshaushalt 2025 wurden auf ein Rekordniveau angehoben.
Gibt es eine Evaluation der Arbeit des Drogenbeauftragten?
Nein. Laut Bundesregierung ist eine Evaluation nicht vorgesehen. Die Bundesregierung prüft lediglich regelmäßig, ob die Arbeit eines Beauftragten fortgeführt werden soll.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7309 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































