- 45 Fragen zu Bahnausbau mit neun Nachbarländern gestellt
- Strecke Karlsruhe–Basel als stockendes Schlüsselprojekt genannt
- Finanzielle Verpflichtungen des Bundes für alle Grenzkorridor-Projekte gefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7475 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Masterplan Schienenverkehr der Bundesregierung sieht eine deutliche Verlagerung von Personen- und Güterverkehr auf die Schiene vor. Grenzüberschreitende Bahnverbindungen sind dafür ein Schlüsselelement, da Deutschland mit neun Nachbarstaaten Landgrenzen teilt. Für einzelne Korridore bestehen bereits seit Jahrzehnten bilaterale Staatsverträge, deren Umsetzung nach Einschätzung der Fragesteller jedoch stockt. Die Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel als Teil der europäischen Nord-Süd-Magistrale und Zulaufstrecke zur Neuen Eisenbahn Alpentransversale (NEAT) der Schweiz gilt dabei als ein zentrales Beispiel für Verzögerungen im grenzüberschreitenden Schienenausbau.
Im Detail
Deutschlands Lage im Herzen Europas erfordert besondere Anstrengungen und die Abstimmung mit insgesamt neun direkten Nachbarländern.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7475, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Grenzüberschreitende Bahnverbindungen sind ein zentrales Element der europäischen Verkehrswende — doch beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zu Deutschlands Nachbarstaaten klaffen Anspruch und Wirklichkeit nach Einschätzung der Grünen-Fraktion weit auseinander. Die BT-Drucksache 21/7475 vom 5. August 2026 dokumentiert eine umfangreiche Kleine Anfrage von Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit insgesamt 45 Fragen an die Bundesregierung.
Grenzüberschreitende Eisenbahninfrastruktur: Alle neun Nachbarn im Blick
Die Anfrage deckt systematisch alle neun direkten Nachbarstaaten Deutschlands ab: Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande. Für jedes dieser Länder werden jeweils fünf Themenbereiche abgefragt: bestehende Staatsverträge und Regierungsabkommen, bestehende Verwaltungsabkommen, geplante neue Vertragswerke, finanzielle Verpflichtungen des Bundes sowie der konkrete Planungs- und Baustand laufender Projekte inklusive bisher eingesetzter Bundesmittel nach Jahresscheiben.
Als konkretes Problembeispiel nennen die Fragesteller die Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel, die als Teil der europäischen Nord-Süd-Magistrale auch als Zulaufstrecke zur Neuen Eisenbahn Alpentransversale (NEAT) der Schweiz dient. Diese Strecke stockt aus Sicht der Fragesteller trotz jahrzehntealter Staatsverträge erheblich. Ähnlich kritisch bewertet die Fraktion den Stand der Verbindungen zu den östlichen Nachbarn Polen und Tschechien.
Was gilt aktuell beim grenzüberschreitenden Schienenausbau?
Deutschland hat für verschiedene Grenzkorridore bereits seit den 1990er-Jahren bilaterale Staatsverträge und Regierungsabkommen mit Nachbarstaaten abgeschlossen. Der Masterplan Schienenverkehr des Bundes setzt als verkehrspolitisches Ziel eine deutliche Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. Die grenzüberschreitende Eisenbahninfrastruktur ist dabei besonders komplex, da Planungs- und Baurecht, Finanzierung sowie Betriebsvorschriften beidseitig der Grenze koordiniert werden müssen. Für den Korridor Karlsruhe–Basel beispielsweise sind Ausbauarbeiten auf deutschem Gebiet seit Jahren im Gange, laufen aber deutlich langsamer als auf Schweizer Seite.
Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über den Stand der eingegangenen Verpflichtungen zu schaffen: Welche Strecken sind bereits per Vertrag festgeschrieben? Wo wird gebaut, wo wird nur geplant? Und wie viel Bundesgeld ist bisher geflossen? Die Bundesregierung hat bis zum 26. August 2026 Zeit, auf die 45 Einzelfragen zu antworten.
Bedeutung für Reisende und Güterverkehr
Für Bahnreisende sind grenzüberschreitende Verbindungen dann attraktiv, wenn Taktfrequenzen, Kapazitäten und Fahrzeiten mit dem Pkw oder Flugzeug konkurrieren können. Auf dem Korridor Richtung Polen und Tschechien sind schnelle Verbindungen etwa von Berlin nach Warschau oder von München nach Prag verkehrspolitisch relevant — sowohl für Pendler in Grenzregionen als auch für den internationalen Gütertransport. Im Güterverkehr spielt die grenzüberschreitende Eisenbahninfrastruktur eine zentrale Rolle für Lieferketten, die über den Alpentransit oder durch Osteuropa führen. Mehr Transparenz über Investitionsstände und geplante Abkommen kann helfen, Planungssicherheit für Unternehmen und Bahnbetreiber zu schaffen.
Ähnliche Fragen zur Verlässlichkeit von Infrastrukturinvestitionen stellen sich auch in anderen Bereichen der Energieversorgung — wie etwa bei den aktuell historisch niedrigen Gasspeicherständen, die die Versorgungssicherheit Deutschlands in Frage stellen.
Die Kleine Anfrage steht im Kontext der laufenden politischen Debatte um die Finanzierung von Infrastrukturprojekten — ein Thema, das auch die Frage nach Transparenz bei milliardenschweren Ausgaben berührt. Wie bei anderen großen Investitionsprogrammen geht es auch hier um die Frage, ob eingegangene Verpflichtungen tatsächlich eingehalten und mit ausreichenden Mitteln hinterlegt werden.
Weiterlesen:
- Bundestag 05.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Weltraumsicherheitsstrategie: Deutschlands Kurs zwischen Abschreckung und Rüstungskontrolle
- Das bewegt Deutschland — 06.08.2026
Betroffen sind Bahnreisende und Güterverkehrsunternehmen auf allen grenzüberschreitenden Korridoren zwischen Deutschland und seinen neun Nachbarstaaten. Besonders relevant sind Pendler und Unternehmen in Grenzregionen wie dem Oberrhein (Karlsruhe–Basel), dem deutsch-polnischen Grenzraum sowie den Verbindungen in die Benelux-Staaten und nach Dänemark.
Die Bundesregierung hat ab Einreichung der Kleinen Anfrage am 5. August 2026 eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 26. August 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht. Eine parlamentarische Debatte im Plenum ist bei Kleinen Anfragen nicht vorgesehen.
- NEAT
- Neue Eisenbahn Alpentransversale — Schweizer Großprojekt mit Gotthard- und Ceneri-Basistunnel; die deutsche Strecke Karlsruhe–Basel dient als nördliche Zulaufstrecke.
- Bedarfsplan Schiene
- Bundesgesetzlich festgelegtes Investitionsprogramm für das Schienennetz der DB Netz AG; enthält Aus- und Neubauprojekte mit Prioritätseinstufung.
- Ressortvereinbarung
- Unterhalb eines förmlichen Staatsvertrags angesiedeltes Abkommen zwischen zuständigen Ministerien zweier Staaten, ohne parlamentarische Ratifizierung.
Welche Nachbarstaaten sind Gegenstand der Anfrage?
Die Anfrage umfasst alle neun direkten Nachbarländer Deutschlands: Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande.
Was wird konkret von der Bundesregierung gefragt?
Für jedes Nachbarland werden bestehende Staatsverträge und Abkommen, geplante neue Vertragswerke, finanzielle Verpflichtungen des Bundes sowie Planungs- und Baustände der vereinbarten Infrastrukturprojekte erfragt.
Was ist die Neue Eisenbahn Alpentransversale (NEAT)?
Die NEAT ist ein Schweizer Tunnel-Großprojekt durch die Alpen; die Strecke Karlsruhe–Basel dient als deutsche Zulaufstrecke dafür und ist laut Fragesteller im Ausbau deutlich verzögert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7475 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































