- Karlsruhe–Basel: über 2,5 Mrd. Euro Bundesinvestitionen seit 1994
- Erzgebirgstunnel Dresden–Prag: Staatsvertrag nach Finanzierungssicherung geplant
- Neue Vereinbarungen mit Niederlande und Belgien in Vorbereitung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7829 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland grenzt an neun Staaten und nimmt damit eine zentrale Lage im europäischen Schienennetz ein. Der Masterplan Schienenverkehr der Bundesregierung sieht vor, mehr Personen- und Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Dazu sind grenzüberschreitende Investitionen und koordinierte Planungen mit den Nachbarstaaten notwendig. Einige der heute gültigen Abkommen reichen bis in die 1990er Jahre zurück; einzelne historische Verträge mit der Schweiz stammen sogar aus dem 19. Jahrhundert. Das TEN-V-Netz (transeuropäisches Verkehrsnetz) der EU gibt dabei übergeordnete Prioritäten vor, an denen sich die bilateralen Vereinbarungen orientieren.
- 301,9 Mio. Euro (2023) — Jahreshöchstwert der Bundesinvestitionen in die ABS/NBS Karlsruhe–Basel als NEAT-Zulaufstrecke zur Schweiz.
- 74,9 Mio. Euro (2023) — Bundesmittel für den Fehmarnbelt-Zulauf Hamburg–Lübeck–Puttgarden (Dänemark-Korridor).
- 117,6 Mio. Euro (2023) — Bundesinvestitionen in die Dresdner Bahn (Knoten Berlin) im Rahmen des Korridors Berlin–Prag–Wien.
- 71,9 Mio. Euro (2024) — Bundesmittel für die ABS Emmerich–Oberhausen (Niederlande-Korridor), höchster Jahreswert seit Baubeginn 2005.
- 45,6 Mio. Euro (2025) — Investitionen in die ABS Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze D/PL nach Jahrzehnten schrittweiser Förderung seit 2001.
Im Detail
Mit der gesicherten Finanzierung der NBS Dresden–Prag ist die Unterzeichnung eines Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Planung, den Bau und den Betrieb des Erzgebirgstunnels der Eisenbahnverbindung zwischen Dresden und Prag (Vertrag über den Erzgebirgstunnel) vorgesehen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7829, S. 6
Grenzüberschreitende Bahnstrecken sind das Rückgrat eines europäischen Schienennetzes — doch ihr Ausbau ist aufwändig, kostspielig und an komplexe Staatsverträge geknüpft. Die Bundesregierung hat in BT-Drucksache 21/7829 vom 2. September 2026 auf 45 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet und erstmals eine strukturierte Gesamtschau über alle bilateralen Abkommen zur grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastruktur mit sämtlichen neun Nachbarstaaten vorgelegt.
Grenzüberschreitende Eisenbahninfrastruktur: Der Korridor zur Schweiz dominiert
Die mit Abstand größten Investitionen entfallen auf die Ausbaustrecke Karlsruhe–Basel, die zugleich als Zulaufstrecke zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) der Schweiz fungiert. Seit 1994 flossen kumuliert mehr als 2,5 Milliarden Euro in dieses Projekt; allein 2023 erreichten die Bundesmittel mit 301,9 Millionen Euro ihren bisherigen Höchstwert. Rechtliche Grundlage ist eine Vereinbarung vom 6. September 1996, ergänzt durch eine Absichtserklärung von 2019 sowie eine weitere Vereinbarung vom 25. August 2021. Die Strecken Ulm–Lindau und München–Lindau wurden ebenfalls im Rahmen der NEAT-Abkommen ausgebaut und sind inzwischen weitgehend fertiggestellt. Neue Vertragswerke mit der Schweiz plant die Bundesregierung laut Drucksache derzeit nicht.
Fehmarnbelt: Lübeck–Puttgarden im Bau
Mit Dänemark besteht seit dem Staatsvertrag vom 27. August 2008 über die Feste Fehmarnbeltquerung die Verpflichtung, die Strecke Lübeck–Puttgarden zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren. Von 2017 bis 2025 stiegen die jährlichen Investitionen von 250.000 Euro auf 74,9 Millionen Euro im Jahr 2023. Die grenzüberschreitende Eisenbahninfrastruktur auf dieser Achse ist damit aktiv im Bau. Weitere Vertragswerke mit Dänemark sind laut Bundesregierung nicht geplant.
Ostkorridore: Polen mit mehreren Abkommen seit 2003
Für die Verbindungen nach Polen existieren mehrere Abkommen, darunter ein Ressortabkommen aus dem Jahr 2003 zu den Korridoren Berlin–Warschau und Dresden–Breslau sowie ein Grenzbrückenvertrag von 2008. Jüngste Ergänzung ist eine Gemeinsame Absichtserklärung vom 16. Februar 2026 über Vernetzung und Modernisierung der deutsch-polnischen Eisenbahnverbindungen. Die Bundesregierung stellt klar: Aus Absichtserklärungen ergeben sich keine rechtlich bindenden finanziellen Verpflichtungen. Die ABS Angermünde–Grenze D/PL erhielt von 2020 bis 2025 insgesamt rund 145 Millionen Euro, die ABS Berlin–Frankfurt (Oder) seit 2001 kumuliert weit über 600 Millionen Euro. Neue Staatsverträge mit Polen sind nicht geplant.
Dresden–Prag: Erzgebirgstunnel als nächster Schritt
Bei der grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastruktur nach Tschechien ist ein neuer Staatsvertrag in Sicht: Sobald die Finanzierung der Neubaustrecke Dresden–Prag gesichert ist, soll ein Vertrag über den Erzgebirgstunnel zwischen Deutschland und Tschechien unterzeichnet werden. Bestehende Abkommen reichen bis 1995 zurück und umfassen die Korridore Berlin–Prag–Wien (Via Vindobona), Nürnberg–Prag und Regensburg–Pilsen. Für die Dresdner Bahn im Berliner Stadtgebiet flossen allein 2022 und 2023 zusammen über 220 Millionen Euro.
Westkorridore: Belgien und Niederlande mit neuen Vereinbarungen
Bei den westlichen Nachbarn laufen Vorbereitungen für neue Abkommen. Mit den Niederlanden plant die Bundesregierung, die bestehende Joint Declaration of Intent (JDoI) von 2019 durch eine neue Gemeinsame Erklärung weiterzuentwickeln, die den Schienengüterverkehr und den dreigleisigen Ausbau Emmerich–Oberhausen strukturieren soll. Mit Belgien strebt Deutschland eine trilaterale Vereinbarung mit Belgien und den Niederlanden zum Projekt „Rhein-Ruhr-Rail-Connection“ (3RX) an — dies setzt allerdings zunächst eine Einigung zwischen Belgien und den Niederlanden voraus. Die Strecke Köln–Aachen (Ausbauabschnitt Düren–Aachen) erhielt von 2016 bis 2025 rund 67 Millionen Euro Bundesmittel. Mit Frankreich und Luxemburg sind keine neuen Vertragswerke geplant; die ABS Koblenz–Trier–Luxemburg wurde bereits 2014 fertiggestellt.
Was gilt aktuell?
Die grenzüberschreitende Eisenbahninfrastruktur zwischen Deutschland und seinen Nachbarn basiert auf einem Geflecht historisch gewachsener Abkommen, das von völkerrechtlich verbindlichen Staatsverträgen über ministerielle Ressortvereinbarungen bis zu politischen Absichtserklärungen reicht. Für die meisten Strecken gilt: Die Verpflichtung zur Umsetzung besteht, steht aber unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Rein politische Absichtserklärungen begründen nach Auskunft der Bundesregierung keinerlei finanzielle Verpflichtungen. Der aktuelle Stand der einzelnen Vorhaben ist dem jährlichen Verkehrsinvestitionsbericht des Bundesministeriums für Verkehr zu entnehmen.
Einen Überblick über weitere Infrastrukturprojekte des Bundes und ihre Finanzierungsfragen bietet der Beitrag Ausländische Direktinvestitionen: 548 Projekte – 17-Jahres-Tief. Fragen zur Prüfung staatlicher Fördermittel beleuchtet der Artikel Investitionsbeauftragter: Mandat und Kosten unter der Lupe.
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Betroffen sind Bahnreisende und Güterverkehrsunternehmen, die grenzüberschreitend zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten unterwegs sind. Besonders relevant sind Pendler und Reisende auf den Achsen Hamburg–Kopenhagen (Fehmarnbelt), Köln–Amsterdam, Köln–Brüssel–Paris, Berlin–Warschau, München–Wien sowie die Güterverkehrskorridore über den Brenner und durch die Schweiz (NEAT-Zulauf).
Die Bundesregierung hat alle 45 Einzelfragen beantwortet und detaillierte Jahresscheiben-Tabellen zu den Investitionen geliefert. Bei Fragen zu finanziellen Verpflichtungen verweist sie wiederholt darauf, dass aus Absichtserklärungen keine rechtlich bindenden Verpflichtungen entstehen, und verweist für Planungsdetails auf den Verkehrsinvestitionsbericht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Grenzüberschreitende Eisenbahninfrastruktur: 45 Fragen an neun Nachbarstaaten →
- NEAT
- Neue Eisenbahn-Alpentransversale der Schweiz — ein System neuer Eisenbahntunnel durch die Alpen (u. a. Gotthard-Basistunnel), für das Deutschland als Zulaufland Strecken ausbauen muss.
- TEN-V
- Transeuropäisches Verkehrsnetz — das von der EU festgelegte Netz vorrangiger Verkehrsinfrastrukturen, zu dem auch grenzüberschreitende Schienenstrecken gehören.
- ABS/NBS
- Ausbaustrecke / Neubaustrecke — Bezeichnungen im deutschen Bedarfsplan Schiene für Strecken, die modernisiert (ABS) oder neu gebaut (NBS) werden.
Welcher Bahnkorridor hat die meisten Bundesgelder erhalten?
Die Ausbaustrecke Karlsruhe–Basel erhielt von 1994 bis 2025 die höchsten kumulierten Mittel. Allein 2023 flossen 301,9 Mio. Euro in dieses Projekt.
Gibt es einen neuen Staatsvertrag mit Tschechien?
Ein Staatsvertrag über den Erzgebirgstunnel (Neubaustrecke Dresden–Prag) ist vorgesehen, sobald die Finanzierung der Neubaustrecke gesichert ist.
Plant Deutschland neue Abkommen mit allen Nachbarstaaten?
Nein. Für Dänemark, Österreich, die Schweiz, Frankreich und Luxemburg plant die Bundesregierung laut Drucksache derzeit keine neuen Abkommen. Mit den Niederlanden und Belgien laufen Vorbereitungen für neue Vereinbarungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7829 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































