- 8 versuchte Tötungsdelikte mit PMK-rechts-Hintergrund im Jahr 2024
- Kein vollendetes PMK-rechts-Tötungsdelikt für 2024 oder 2025 gemeldet
- Bundesregierung lehnt Überarbeitung der KPMD-PMK-Kriterien ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7458 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundeskriminalamt erfasst politisch motivierte Straftaten seit 2001 im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Zivilgesellschaftliche Recherchen – etwa der Amadeu Antonio Stiftung – benennen seit Jahren eine höhere Zahl von Todesopfern rechter Gewalt als die offiziellen Behördenzahlen. Eine frühere Anfrage (BT-Drs. 20/14616) ergab im Februar 2025, dass dem BKA für den Zeitraum 1990–2023 insgesamt 87 vollendete PMK-rechts-Tötungsdelikte gemeldet worden waren. Das Definitionssystem PMK wurde zuletzt 2022 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise überprüft.
- 8 — Versuchte Tötungsdelikte im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024, darunter 4 versuchte Morde und 4 versuchte Totschlagsdelikte.
- 5 — Versuchte Tötungsdelikte im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2025 (Stand: 21. Juli 2026), darunter 4 versuchte Morde.
- 2 — Vollendete Tötungsdelikte im Themenfeld Hasskriminalität für 2024 (Göppingen 16.10.2024 und Solingen 23.08.2024).
- 1 — Vollendetes Tötungsdelikt im Themenfeld Hasskriminalität für 2025 (Konstanz, 31. Januar 2025).
- 0 — Nachmeldungen für die Jahre 2001–2023 seit dem Stichtag 24. Januar 2025 (Stand: 21. Juli 2026).
Im Detail
Der KPMD-PMK wird als Eingangsstatistik geführt, bei der jede politisch motivierte Straftat so früh wie möglich nach Bekanntwerden erfasst wird. Ob und wann eine Nachtragsmeldung der Länder im BKA eingegangen ist, ist zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant.
— Bundesregierung, BT-Drs. 21/4105, zitiert in BT-Drs. 21/7458
Für das Jahr 2024 weist die offizielle Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) kein vollendetes Tötungsdelikt im Phänomenbereich PMK-rechts aus. Gleichzeitig wurden dem BKA acht versuchte Tötungsdelikte mit rechtsextremem Hintergrund gemeldet – vier davon als versuchter Mord nach § 211 StGB, vier als versuchter Totschlag nach § 212 StGB. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7214 hervor, die das Bundesministerium des Innern am 3. August 2026 übermittelte (BT-Drs. 21/7458).
Zwei vollendete Tötungsdelikte sind für 2024 dem Themenfeld Hasskriminalität zugeordnet: der Anschlag in Solingen vom 23. August 2024 sowie eine Tat in Göppingen vom 16. Oktober 2024. Das Solinger Attentat ist dabei nicht dem Phänomenbereich PMK-rechts, sondern dem Bereich PMK-sonstige Zuordnung zugeordnet – was die Komplexität der behördlichen Kategorisierung verdeutlicht.
PMK-rechts: Versuchte Tötungsdelikte 2024 im Überblick
Die acht für 2024 gemeldeten versuchten Tötungsdelikte im Bereich PMK-rechts verteilen sich auf verschiedene Bundesländer: Bramsche (Niedersachsen, April), Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern, Mai und September), Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern, Juni), München (Bayern, Juli), Flensburg (Schleswig-Holstein, Oktober), Berlin (Dezember) und Selb (Bayern, Dezember). Angaben zur Anzahl ermittelter Tatverdächtiger macht die Bundesregierung nicht – sie verweist auf die Zuständigkeit der Länder.
Für das Jahr 2025 meldet das BKA mit Stand 21. Juli 2026 fünf versuchte Tötungsdelikte im Bereich PMK-rechts, darunter vier versuchte Morde: in St. Wendel (Saarland, April 2025), Neuwied (Rheinland-Pfalz, Juli 2025), Ilmenau (Thüringen, September 2025) und Friedberg (Bayern, Oktober 2025). Ein vollendetes Tötungsdelikt ist für 2025 dem Themenfeld Hasskriminalität zugeordnet: eine Tat in Konstanz vom 31. Januar 2025.
Haftbefehle und Einzeltaten: Bundesregierung verweist auf Länder
Auf die Frage, zu welchen Tötungsdelikten Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht werden, verweigert die Bundesregierung für beide Jahre die Antwort. Sie begründet dies damit, dass weitergehende Auskünfte laufende Ermittlungsmaßnahmen gefährden könnten. Das Informationsinteresse des Parlaments trete insoweit hinter dem Schutz funktionstüchtiger Strafverfolgung zurück, heißt es unter Verweis auf BVerfGE 51, 324. Zu konkreten Einzeltaten – etwa dem versuchten Mord in St. Wendel (April 2025) oder jenem in Neuwied (Juli 2025) – verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden.
Nachmeldungen und Erfassungslücken
Ein zentraler Streitpunkt der Anfrage betrifft Nachmeldungen: Seit dem Referenzstichtag 24. Januar 2025 sind laut Bundesregierung keine neuen Tötungsdelikte für die Jahre 2001 bis 2023 im Bereich PMK-rechts nachgemeldet worden. Mehrere Fälle, die die Fragesteller – Abgeordnete der Fraktion Die Linke um Ferat Koçak und Clara Bünger – konkret benennen, finden sich weiterhin nicht in der BKA-Statistik. Dazu gehören etwa der Brandanschlag der „Anti Kanaken Front Kempten“ vom November 1990, bei dem ein fünfjähriges Kind getötet wurde, sowie der Tod von Rolf Baginski 1997 in Nordhausen nach einem rechtsextremen Angriff.
Die Bundesregierung hält eine systematische statistische Erfassung des Zeitpunkts von Nachmeldungen für nicht erforderlich. Sie stellt klar, dass Nachmeldungen inhaltlich erfasst und bei Auswertungen berücksichtigt werden – eine statistische Auswertbarkeit des Meldestatus sei jedoch nicht vorgesehen. Das Definitionssystem PMK hält die Bundesregierung nach der letzten Überprüfung im Jahr 2022 für ausreichend; eine erneute Überarbeitung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Laut der Linken-Abgeordneten zeigt der Fall des OEZ-Attentats in München – der erst 2019, drei Jahre nach der Tat, als rechtsextrem eingestuft wurde –, dass die Einordnungspraxis erhebliche Auswirkungen auf die Anerkennung von Opfern hat. Dieser Befund geht auf die Vorbemerkung der Anfrage zurück und stellt die Position der Fragesteller dar.
Zum Vergleich: Für den Gesamtzeitraum 1990 bis 2023 sind dem BKA laut einer Antwort vom Februar 2025 (BT-Drs. 20/14905) insgesamt 87 vollendete PMK-rechts-Tötungsdelikte gemeldet worden. Zivilgesellschaftliche Recherchen – etwa der Amadeu Antonio Stiftung – beziffern die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung auf mindestens 224. Die Diskrepanz zwischen behördlichen und zivilgesellschaftlichen Zählungen ist ein dauerhafter Streitpunkt in der politischen Debatte um die Erfassung rechter Gewalt, wie auch die Drucksache zu GBA-Verfahren bei Kriegsverbrechen zeigt, wo ähnliche Fragen zur Einstellungspraxis diskutiert werden.
Weiterlesen:
- Jugoslawien-Kriegsverbrechen: 130 GBA-Verfahren, 99 eingestellt
- Bundestag 08.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind vor allem Menschen, die Opfer rassistischer, antisemitischer oder anderweitig vorurteilsmotivierter Gewalt werden. Die Erfassungspraxis der Behörden beeinflusst zudem, ob Angehörige von Todesopfern eine offizielle staatliche Anerkennung des rechtsextremen Hintergrunds einer Tat erhalten.
Bei Fragen zu laufenden Haftbefehlen (Fragen 3 und 11) verweigert die Bundesregierung die Antwort unter Verweis auf den Schutz laufender Ermittlungen. Bei Fragen zu konkreten Einzeltaten (Fragen 6–9 und 16) verweist sie auf die Zuständigkeit der Landesbehörden. Die statistischen Kernfragen werden vollständig beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. PMK-rechts: 18 Fragen zu Tötungsdelikten 2024 und 2025 →
- PMK-rechts
- Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität, der Straftaten mit rechtsextremem, rechtsterroristischem oder rechtsextremen Ideologiehintergrund erfasst.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität – das bundesweite Meldesystem, über das Länder Daten zu PMK-Straftaten an das BKA übermitteln.
- Hasskriminalität
- Themenfeld innerhalb der PMK-Statistik, das Straftaten erfasst, die durch Vorurteile gegenüber Personengruppen (z. B. aufgrund von Herkunft, Religion) motiviert sind.
Wie viele vollendete Tötungsdelikte gab es 2024 im Bereich PMK-rechts?
Dem Phänomenbereich PMK-rechts wurden für 2024 keine vollendeten Tötungsdelikte gemeldet. Zwei vollendete Tötungsdelikte sind dem Themenfeld Hasskriminalität zugeordnet – eines in Göppingen (16.10.2024) und das Messerattentat in Solingen (23.08.2024).
Warum fehlen manche historischen Fälle in der PMK-Statistik?
Die Bundesregierung verweist auf die Zuständigkeit der Länder und erklärt, eine Überarbeitung der KPMD-PMK-Kriterien sei derzeit nicht erforderlich. Nachmeldungen sind zwar möglich, werden aber nicht systematisch statistisch ausgewertet.
Was ist der Unterschied zwischen PMK-rechts und Hasskriminalität?
PMK-rechts ist ein ideologischer Phänomenbereich, der rechtsextreme Tatmotive erfasst. Hasskriminalität ist ein Themenfeld innerhalb der PMK, das Taten mit vorurteilsmotivierten Motiven (z. B. Rassismus, Antisemitismus) abbildet. Eine Tat kann beiden Kategorien zugleich zugeordnet sein.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7458 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































